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Ein gleichberechtigter Haushalt – nicht nur privat, sondern auch im Staat!

Nach langem Streit einigt sich die Ampel-Regierung heute auf einen Haushalt für das nächste Jahr. Doch feministisch ist diese Finanzplanung nicht.

Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundesfinanzminister Christian Lindner und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck geben ein gemeinsamen Statement zur Haushaltskrise im Kanzleramt am 13. Dezember 2023.
Bundeskanzler Scholz, Finanzminister Lindner und Wirtschaftsminister Habeck geben ein Statement zur Haushaltskrise –Gleichberechtigung kommt darin nicht vor. IMAGO / Emmanuele Contini

In Scheinen, Münzen oder digital – gerade in der Weihnachtszeit wechselt Geld die Besitzer*innen besonders häufig. In einem Bereich jedoch drohen die Geldströme Anfang 2024 stillzustehen: im öffentlichen Sektor. Die Ampel-Regierung hat sich zwar auf einen Haushalt für 2024 geeinigt, doch der Etat wird erst im Januar beschlossen werden können. In den letzten Wochen lieferten sich die politischen Parteien Gefechte: über die Schuldenbremse, Steuererhöhungen und Schattenhaushalte. Die Gleichberechtigung aber bleibt eine Leerstelle in der Debatte um den Haushalt.

Der Haushalt: Worum geht es dabei eigentlich? Einen Haushalt plant das Finanzministerium immer ein Jahr im Voraus – aktuell also für 2024. Darin werden die zu erwartenden Einnahmen des Staates den zu erwartenden Ausgaben gegenübergestellt. Einnahmen bestehen unter anderem aus Steuern, Verkäufen oder Zinseinnahmen, Ausgaben können zum Beispiel Sozialleistungen, Personalkosten und Förderprogramme sein. Die Differenz zwischen den zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben muss jeweils durch Veränderungen in der Planung ausgeglichen werden – das können Steuererhöhungen, zusätzliche Steuern, Kürzungen oder Kreditaufnahme sein.

Kein genderneutraler Haushalt

Dabei ist die Frage alles andere als trivial. Denn Haushalte sind in der Politik vor allem deshalb so umstritten, weil in ihnen die politischen Prioritäten festgelegt werden: Hat die Erhöhung des Bürgergelds Vorrang vor der Senkung des Strompreises? Sollen klimaschädliche Subventionen wie das Dienstwagenprivileg weiter gezahlt werden oder das Geld stattdessen in den Ausbau des klimafreundlichen Bahnverkehrs investiert werden? All diese Entscheidungen haben auch eine Geschlechterdimension. Denn Männer und Frauen haben verschiedene Positionen in der Gesellschaft inne und infolge dessen auch unterschiedliche Verhaltensmuster. Männer beispielsweise legen im Schnitt mehr Wege mit dem Auto zurück, Frauen* sind häufiger im Nahverkehr, mit dem Rad oder zu Fuß unterwegs. Ein Budget, das den Bau neuer Autobahnen oder Straßen vor der Ausstattung von Radwegen, Fußwegen und Nahverkehr priorisiert, berücksichtigt also vorrangig die Bedürfnisse von Männern statt die von Frauen*. So ist es auch in anderen Politikfeldern. Gerade in einer patriarchalen Gesellschaft ist die Finanzpolitik und damit die Frage, für wen Infrastrukturen und Leistungen geschaffen werden, ein wichtiger Hebel für Veränderung.

Gender-Budgeting: So geht es

Ausgaben im Haushalt haben also geschlechtsspezifische Auswirkungen. Das gilt es in der Finanzpolitik zu berücksichtigen – und genau hier setzt das Gender-Budgeting, zu Deutsch geschlechtssensible Haushaltsplanung, an. Im Rahmen eines Gender-Budgeting werden „alle haushaltspolitischen Entscheidungen, Maßnahmen, Programme und Gesetze sowie die Haushaltspläne auf ihre Auswirkungen auf Frauen und Männer überprüft“ – und gegebenenfalls umgestaltet. Das Land Berlin war vor 20 Jahren das erste Bundesland, das diese Form der Finanzplanung eingeführt hat. Seitdem sind viele Kommunen nachgezogen und versuchen, ihre Budgets genderneutral aufzustellen. 

In der Stadt Münster beispielsweise ist die Juristin Julia von Hayn für das Gender Budgeting zuständig. Das bedeutet zuerst einmal: Daten sammeln über das Nutzungsverhalten von Frauen und Männern in der Stadt. Wer nutzt die öffentliche Infrastruktur wie, legt welche Wege zurück, wen trifft es aber beispielsweise auch, wenn öffentliche Einrichtungen unterfinanziert sind? Schließen Kitas früh, dann führt das häufig zu mehr unbezahlter Care-Arbeit von Frauen*, weniger Erwerbsarbeit und im Anschluss zu geringen Rentenansprüchen. Kurz: Julia von Hayn ermittelt, welche Verhaltensmuster Männern und Frauen* an den Tag legen – und kann daraus ableiten, welche Bedarfe es gibt. Dann können die Haushaltspolitiker*innen vergleichen: Welche Bedarfe werden wie im Haushalt berücksichtigt? Häufig hakt es jedoch noch in der Umsetzung – daran, dass die Verwaltung die Ergebnisse der Erhebungen auch tatsächlich berücksichtigt. Hier ist noch weitere Arbeit und eine einklagbare Verpflichtung notwendig.

Kommunen gehen voran – die Bundesebene muss nachziehen!

Während einige Kommunen wie Münster, Breisgau oder München vorangehen, ist in der Bundespolitik nichts von einer geschlechtersensiblen Finanzplanung zu merken – und das, obwohl sich Grüne, SPD und FDP alle Gleichberechtigung auf die Fahnen schreiben. In der Ampel wird das Thema „Frauen“ gerne ins Bundesfamilienministerium abgeschoben – und der Titel „Gleichstellung“ wird in diesem Haushalt sogar gekürzt: „Die Sparauflage für den Gleichstellungstitel macht eine Konzentration auf die gleichstellungspolitischen Schwerpunktthemen der Koalition erforderlich: Schutz vor Gewalt, Menschenhandel und Sexismus sowie ökonomische Gleichstellung, partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit und Überwindung der Entgeltungleichheit“, schreibt das Bundesfamilienministerium auf der seiner Website. Im aktuellen Sparhaushalt werden die allgemeinen Mittel für die Gleichstellung also sogar noch gekürzt – und die breite Aufgabe auf das Feld der Gewalt gegen Frauen verengt.

Dabei muss die Gesellschaft umfassend gleichberechtigt werden – und das geht nur, wenn das Thema in allen Politikbereichen präsent ist. Viele Daten gibt es dafür bereits: Das Statistische Bundesamt erhebt ohnehin demografische Verbrauchsdaten und soziologische Forschungen haben bereits viele Erkenntnisse über Verhaltensmuster auch anhand von Geschlechtszugehörigkeit geliefert. Unser Nachbarland Österreich hat Gender-Budgeting schon 2009 in der Landesverfassung festgeschrieben. Auch für Deutschland forderte die SPD-Politikerin Cansel Kiziltepe, Gender-Budgeting auf Bundesebene einzuführen. Passiert ist seitdem – trotz SPD-geführter Regierung – nichts. Der Sparhaushalt droht das Problem dagegen sogar noch zu verschärfen.

Statt nur darüber zu sprechen, ob die Schuldenbremse gilt und welche Sozialleistungen aus der Sicht von FDP und CDU auf der Kürzungsliste stehen, sollten wir diskutieren, wie wir das Geld ausgeben wollen. Im Zentrum stehen sollte dabei die Frage, wie das öffentliche Geld Männern und Frauen* gleichberechtigt zu Gute kommt. Denn wir sind alle Bürger*innen dieses Staats – seine Leistungen aber diskriminieren nach wie vor.

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Autor*innen

Inken Behrmann ist für Klimaschutz und Feminismus unterwegs. Nachdem sie als Campaignerin bei Campact und in der Klimabewegung Kampagnen für Klimaschutz organisiert hat, promoviert sie aktuell an der Universität Bremen. Für den Campact-Blog schreibt sie Texte gegen das Patriarchat. Alle Beiträge

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