Rechtsextremismus WeAct
3 Gründe, warum das Verbot von Compact richtig ist
Gesichert rechtsextrem, gewaltbereite Redaktion: Erst nahmen immer mehr Bahnhofsbuchhandlungen das Magazin aus ihren Regalen. Jetzt spricht das Innenministerium ein Verbot aus.
1. Compact: Gesichert rechtsextrem
In „Compact“ wird der Nazi Björn Höcke als „Hoffnungsträger“ für die AfD bezeichnet, es werden rechtsextremistische Narrative bedient und Verschwörungsmythen angeheizt. Der Verfassungsschutz bestätigt: Die Beiträge im Magazin „Compact“ sind geschichtsrevisionistisch, antisemitisch und islamfeindlich. Seit 2021 bewertet der Verfassungsschutz das Magazin bereits als „gesichert rechtsextrem“.
Campact vs. Compact: Verwechslung ausgeschlossen
Campact ist Deutschlands größte Kampagnen-Organisation, hinter der mehr als 3 Millionen Menschen stehen. Seit 20 Jahren tritt Campact ein für Klimaschutz, soziale Gerechtigkeit und eine starke Zivilgesellschaft. Mit dem rechtsextremen Magazin „Compact“, das 2010 von Jürgen Elsässer gegründet wurde, hat Campact nichts gemein. Mit Appellen, Demos und Aktionen setzt sich Campact entschlossen gegen Rechtsextremismus ein. Abonniere hier unseren Newsletter und bleibe auf dem Laufenden:
2. Fordert die „Remigration“
Der Österreicher Martin Sellner ist einer der Autoren des Magazins. Der Vordenker der rechtsextremen Identitären Bewegung lieferte beim AfD-Geheimtreffen im November den sogenannten „Masterplan“, mit dem er Menschen – darunter Deutsche mit Migrationshintergrund – millionenfach abschieben will.
3. Gewaltbereiter Redakteur
Compact-Redakteur Mario Müller nahm am Geheimtreffen in Potsdam teil. Berichten zufolge war er für einen gewalttätigen Übergriff mitverantwortlich und betreibt eine politische Fahndungsplattform. Nebenbei arbeitet er in einem AfD-Bundestagsbüro.
Raus aus den Bahnhofsbuchhandlungen
Die Supermarktkette Edeka hat es 2023 vorgemacht und das rechtsextreme Magazin aus dem Sortiment genommen. Auch der Marktführer unter den Bahnhofsbuchhändlern, Valora, der in Deutschland rund 170 „Press & Books“-Filialen betreibt, hat angekündigt, den Verkauf mit sofortiger Wirkung zu stoppen. Auf WeAct, der Petitionsplattform von Campact, haben über 100.000 Menschen genau das von dem Großbuchhändler gefordert. Auch die Unternehmensgruppe Dr. Eckert sowie der Wettbewerber Lagardère Travel Retail entfernen das rechtsextreme Magazin aus ihren Auslagen.
Update 12. Februar 2024: Auch Schmitt & Hahn, die rund 90 Bahnhofsbuchhandlungen betreiben, haben das als „gesichert extremistisch“ eingestufte Magazin „Compact“ aus ihrem Sortiment entfernt. Das ist ein großer Erfolg! Seit Start der WeAct-Petition „Stoppt Compact – keine rechte Hetze im Bahnhofsbuchhandel“, die über 100.000 Menschen unterzeichnet haben, haben sich die Buch- und Zeitschriftenläden von Valora, Dr. Eckert, Lagardère Travel Retail und Schmitt & Hahn für den Verkaufstopp entschieden. Gemeinsam betreiben sie über 750 Filialen in ganz Deutschland.
Das zeigt einmal mehr: Unser Protest wirkt! Überall da, wo wir uns zusammentun und laut sind, hat Menschenfeindlichkeit keine Chance. Auch Dir liegt ein Thema am Herzen, bei dem sich etwas ändern muss? Dann starte jetzt Deine eigene Petition auf WeAct, der Petitionsplattform von Campact!
Update 16. Juli 2024: Stand heute hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) das rechtsextremistische Compact-Magazin verboten. Darüber haben unter anderem ARD und SWR berichtet. Seit dem frühen Dienstagmorgen durchsuchen Beamte die Geschäftsräume von Compact in Falkensee und Werder bei Berlin und Potsdam. Ebenso werden die Wohnräume von Chefredakteur Jürgen Elsässer sowie von weiteren Compact-Beschäftigten nach Beweismitteln durchsucht.
Begründet wird das Verbot mit dem Vereinsrecht. Demnach können auch Unternehmen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, vom Bundesinnenministerium verboten werden. Eine Materialsammlung des Bundesamtes für Verfassungsschutz lieferte die inhaltliche Grundlage für das Verbot.
Update 15. August 2024: Im Juli verbot Bundesinnenministerin Nancy Faeser das Unternehmen sowie die Social-Media-Accounts des rechtsextremen Magazins „Compact“. Compact legte Einspruch ein und erhielt im Eilverfahren teilweise Recht. Da es in Deutschland keine Rechtsnorm für das Verbot von Medien gibt, war Faeser beim Verbot auf das Vereinsrecht ausgewichen. Das hält das Gericht für zulässig und beanstandete im Eilverfahren weder diesen noch andere verwandte Punkte. Das ist zumindest teilweise eine gute Nachricht, auch, dass es wohl keine Verfahrensfehler gab. Allerdings argumentiert das Gericht, dass die Beiträge des Magazins „mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstanden“ seien.
Im Klartext heißt das: Ja, das Magazin hat eine menschenverachtende Richtung, aber nicht jeder Beitrag fällt darunter. Deshalb sollte man jeden Beitrag einzeln beurteilen. Wenn etwas gegen geltendes Recht verstößt, soll man andere Maßnahmen wie Abmahnungen, Unterlassungen, oder Äußerungsverbote anwenden. Das ist leider ein echter Rückschlag und bedeutet für uns: Das mühsame Abarbeiten an dieser Nazipropaganda geht weiter. Und Eilverfahren heißt nun mal Eilverfahren, weil es schnell geht. Es ist also nicht das Hauptverfahren. Dieses steht noch bevor und könnte ganz andere Ergebnisse liefern, die ein endgültiges Verbot von Compact ermöglichen. Doch darauf müssen wir noch einige Jahre warten.
Anmerkung der Redaktion: Dieser Beitrag ist erstmals am 8. Februar 2024 mit dem Titel „3 Gründe, warum Compact aus allen Bahnhofskiosken verschwinden muss“ erschienen. Er wird fortlaufend aktualisiert und an die aktuelle Berichterstattung angepasst.