Rechtsextremismus WeAct
Erfolg: Rechtsextreme raus aus dem Bundestag
Die neue Hausordnung im Bundestag erschwert es AfD-Abgeordneten, Mitarbeiter*innen aus dem rechtsextremen Milieu einzuschleusen. Der Druck der Zivilgesellschaft zeigt Wirkung: Über 72.000 Menschen fordern in einer Petition, dass Rechtsextreme keinen Zugang zum Bundestag bekommen. Ein bedeutender Erfolg!

Symbolbild: Parlamentsdienst im Bundestag. Foto: IMAGO / photothek
Neonazis und Identitäre mitten im Bundestag – das ist jetzt endlich Geschichte. Denn seit Montag gilt eine neue Hausordnung im Bundestag. Sie erlaubt es der Verwaltung, extrem rechte Gäste von Veranstaltungen auszuschließen. Und sie verhindert, dass als rechtsextrem eingestufte Mitarbeitende ungehinderten Zugang zum Parlament und sensiblen Daten erhalten. Das ist ein großer Erfolg im Kampf gegen rechte Netzwerke innerhalb und um die AfD – und lässt sich direkt auf eine WeAct-Petition zurückführen.
Über 100 Rechtsextreme arbeiten im Bundestag
Vor genau einem Jahr deckten Journalist*innen auf, dass über 100 Rechtsextreme im Bundestag arbeiten – beschäftigt von der AfD-Fraktion und ihren Abgeordneten. Daraufhin forderte Dan S. mit einer Petition auf WeAct, der Petitionsplattform von Campact, ein Bundestag-Hausverbot für rechtsextreme Angestellte der AfD. Er wandte sich direkt an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD).

Innerhalb kürzester Zeit versammelten sich über Zehntausende Unterzeichner*innen hinter seiner Forderung. Im Juli 2024 reiste Dan S. dann schließlich mit den damals 65.000 Unterschriften im Gepäck direkt zum Bundestag und übergab die Petition an die Vizepräsidentin des Bundestages, Katrin Göring-Eckardt. Bei der Übergabe machte der Petitionsstarter klar, dass die Zeit drängt:

Es kann nicht sein, dass das Herz der Demokratie von denen unterwandert wird, die sie abschaffen wollen. Wir müssen klare Grenzen ziehen.
Petitionsstarter Dan S. bei der Übergabe mit Katrin Göring-Eckardt
Das gilt jetzt nach der Bundestagswahl nochmal mehr. Denn mit der neuen Legislaturperiode ziehen noch mehr AfD-Abgeordnete und ihre Netzwerke ins Parlament ein.
Angriffe von Innen
Wie real die Bedrohung durch Rechtsextreme im Bundestag ist, zeigen Vorfälle der letzten Jahre. Die Ex-AfD-Abgeordnete Birgit Malsack-Winkemann plante als Mitglied der „Reichsbürger“-Gruppe um Heinrich „Prinz“ Reuß einen gewaltsamen Umsturz. Gegen den AfD-Abgeordneten Petr Bystron, der im Auswärtigen Ausschuss sitzt, wird ermittelt – er soll Verbindungen zu prorussischen Netzwerken haben. Mit Hannes Gnauck sitzt ein AfD-Abgeordneter im Verteidigungsausschuss, den der Militärische Abschirmdienst (MAD) 2020 als „Verdachtsfall Rechtsextremismus“ eingestuft und dessen Immunität aufgehoben hatte.
Rechtsextreme, gewählte Abgeordnete ziehen zwar nach wie vor in den Bundestag ein. Aber die Bundestagsverwaltung hatte bisher kaum Handhabe, gegen rechtsextreme Mitarbeitende vorzugehen. Das ändert sich nun mit der neuen Hausordnung.
Gemütlicher Abend mit Kubitschek und Rechtsextremen
Götz Kubitschek, Ideologe der Neuen Rechten und Strippenzieher hinter den Strategien der AfD, wurde mehrfach zu Veranstaltungen in den Bundestag eingeladen. Noch im Dezember 2024 holte ihn der AfD-Abgeordnete Matthias Helferich in die Parlamentsräume – die Verwaltung konnte dies nicht verhindern.
Die neue Hausordnung ermöglicht es jetzt, bekannte Rechtsextreme von Veranstaltungen auszuschließen: „Räumlichkeiten und Einrichtungen dürfen nur noch für Veranstaltungen genutzt werden, die mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar sind.“ Ciao Kubitschek!
Petition: Für eine wehrhafte Demokratie!
Indra Ghosh fordert, dass wegen rechtsextremer Volksverhetzung verurteilte Politiker*innen ihr Mandat verlieren sollten.
AfD-Abgeordnete haben in der Vergangenheit Mitarbeitende, die als rechtsextrem eingestuft sind, mit Hausausweisen ausgestattet. Das könnten in Zukunft noch mehr werden, denn die AfD zieht nach der Bundestagswahl mit 152 Abgeordneten ins Parlament ein. Diese werden mehr als 600 Mitarbeitende haben. Dank der Neuregelung ist es nun schwerer, rechtsextreme Personen mit Zugang zum Bundestag auszustatten – und damit auch zu sensiblen Daten: Zugang zum Gebäude und dem internen Informationssystem erhält nur, wer eine Zuverlässigkeitsüberprüfung besteht. Wer als Risiko für die Sicherheit oder Arbeitsfähigkeit des Parlaments eingestuft wird, bleibt außen vor.
Bundestag muss sich klar gegen Rechtsextremismus positionieren
Diese Anpassung ist ein wichtiger Fortschritt. Doch sie reicht nicht aus. Der Bundestag muss die Ausschlüsse auch konsequent umsetzen – sonst ist die Änderung der Hausordnung nur ein symbolischer Akt. Die Regierung muss sich gegen rechtsextreme Netzwerke wehren und gleichzeitig diejenigen schützen, die sich gegen Rechtsextremismus und Faschismus engagieren. Denn fest steht: Antifaschismus ist in diesen Zeiten eine demokratische Notwendigkeit.