Soziales Verkehr
„Schwarzfahren“, Fahren ohne Fahrschein, Beförderungserschleichung: Es gibt viele Begriffe dafür, ohne ein gültiges Ticket im öffentlichen Nahverkehr unterwegs zu sein. Dabei ist es egal, ob jemand bewusst keinen Fahrschein gekauft hat, einen falschen Fahrschein gelöst hat, seinen Hund oder ein Fahrrad ohne separaten Fahrschein mitführt oder auch nur den Bahnsteig ohne gültiges Ticket betreten hat. Für all diese Tatbestände werden mindestens 60 Euro Strafgebühr fällig – manchmal sogar noch mehr.
1. Du kannst fürs Fahren ohne Fahrschein ins Gefängnis kommen
Wer wiederholt ohne Fahrschein erwischt wird und eine Anzeige dafür bekommt oder die Geldstrafe nicht bezahlen kann, dem kann eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr drohen. Das ist dann eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe.
Wer sich die Fahrkarte nicht leisten kann, ist in der Regel auch nicht in der Lage, die Geldstrafe zu begleichen. Für viele Menschen mit wenig oder gar keinem Einkommen führt so die Bahnfahrt, die sie eigentlich zum Amt, zum Arzt oder zu einem anderen Termin führen sollte, ins Gefängnis.
In den vergangenen Jahren beschlossen immer mehr Städte, keine Strafverfahren mehr bei fehlenden oder ungültigen Fahrscheinen einzuleiten, zum Beispiel Dresden, Düsseldorf, Bremen, Wiesbaden, Bremerhaven und Köln. „Die bisherige Praxis sah so aus, dass gegen eine Person, die dreimal innerhalb eines Jahres oder viermal innerhalb von zwei Jahren aufgefallen ist, Anzeige erstattet wurde. Dabei darf der letzte Vorgang allerdings nicht länger als drei Monate zurückliegen. Das entfällt jetzt“, so Matthias Pesch, Leiter der Unternehmenskommunikation bei den Kölner Verkehrsbetrieben (KVB).

Was mache ich, wenn der Fahrscheinautomat kaputt ist?
Das Ticket noch schnell vor der Abfahrt lösen wollen – und dann ist der Fahrkartenautomat kaputt. Mache ich mich dann direkt strafbar, wenn ich trotzdem mit der Bahn fahre? Jein.
Die Deutsche Bahn verweist in solchen Fällen darauf, die Karte entweder im DB Reisezentrum oder online in der App zu kaufen. Allerdings gibt es nicht an jedem Bahnhof Reisezentren und wenn doch, haben sie begrenzte Öffnungszeiten. Nicht jede Person hat die Bahn-App oder auch die Möglichkeit, kurzfristig die App zu installieren und zu bedienen.
Was Du tun kannst, um trotzdem nicht illegal unterwegs zu sein:
- Notiere die Automatennummer und/oder mache ein Foto vom Automaten und dessen Nummer. Melde die Störung unter 0800-2886644 oder über die Social-Media-Kanäle der DB.
- Hast Du wirklich keine andere Möglichkeit, ein Ticket zu kaufen, steige in den Zug ein und informiere die Zugbegleitung, dass der Automat kaputt war. In manchen Zügen kannst Du bei dieser Person auch ein Ticket kaufen. Das ist je nach Verkehrsverbund unterschiedlich. Ein bundesweit gültiges Ticketsystem würde dieses Problem lösen – lies hier, welche anderen Vorteile ein günstiges Deutschlandticket hätte.
- Wenn auch das nicht geht, kaufe Deine Fahrkarte am ersten Umsteigebahnhof nach.
2. Die Nazis sind für Paragraf 265a StGB verantwortlich
Dass man für das Fahren ohne Fahrschein überhaupt ins Gefängnis kommen kann, geht bis in die Nazi-Zeit zurück. Sie legten fest, dass es sich dabei um eine Straftat handelt, nämlich das „Erschleichen von Leistungen“ nach Paragraf 265a im Strafgesetzbuch (StGB).
Warum wir nicht „Schwarzfahren“ schreiben
Einleitend haben wir diesen Begriff geschrieben, weil er umgangssprachlich oft genutzt wird. Historisch leitet er sich von „schwarzen“ bzw. „schwerzen“ ab, was (illegale) Handlungen bezeichnete, die bei Nacht oder im Dunkeln unternommen wurden. Diese historische Bedeutung schließt jedoch einen rassistischen Bedeutungsgehalt nicht aus. Die „Initiative Schwarze Menschen in Deutschland Bund e.V.“ (ISD) setzt sich gemeinsam mit weiteren Initiativen für eine Änderung des Begriffs ein. Die ISD schreibt: „Ungeachtet der Frage, ob der Begriff schon ursprünglich für die Herabwürdigung von Schwarzen Menschen durch die Assoziation mit Illegalität, strafbarem Verhalten, Betrug, dem Erschleichen von Leistungen, dem verdächtig- und Fehl-am-Platz Sein verwendet wurde, entfaltet er in der rassistischen Gegenwart in Deutschland seit Jahrzehnten eben diese Wirkung.“ Deswegen nutzen wir den Begriff „Schwarzfahren“ in unseren Beiträgen nicht.
Grundlage für den Paragrafen ist ein Reichsgerichtsspruch aus dem Jahre 1935. Vor dem Rechtsspruch konnten nur Menschen als Opfer eines Betrugs oder einer Täuschung gesehen werden. Paragraf 265a sollte verhindern, dass „vermögenswerte Leistungen“ in Anspruch genommen werden, ohne dass das hierfür geschuldete Entgelt entrichtet wird; zum Beispiel die Nutzung eines Münztelefons oder eben das Lösen eines Fahrscheins. Heute wird der Paragraf 265a in erster Linie mit der „Beförderungserschleichung“ verbunden.
3. Haftstrafen verursachen hohe Kosten und belasten die Justiz
Die Regelung nach Paragraf 265a führt zu entwürdigenden Konsequenzen für Menschen, die bereits in prekären Lebenssituationen sind: Wohnungslose, erwerbslose oder psychisch erkrankte Personen sind besonders davon betroffen. Sie werden durch den veralteten Paragrafen unnötig kriminalisiert und tragen schwerwiegende und unverhältnismäßige Konsequenzen (wie beispielsweise. Wohnungsverlust) davon. Laut aktuellen Studien gehen 25 Prozent der verhängten Ersatzfreiheitsstrafen auf Fahren ohne Fahrschein zurück.
Das Fahren ohne Fahrschein ist eine der häufigsten Bagatellstraftaten. Im Jahr 2023 gab es 148.218 Fälle; das sind rund drei Prozent der Gesamtkriminalität. Damit qualifiziert sich “Beförderungserschleichung” als Massendelikt. Mit der rigiden Strafverfolgung und der
großen Anzahl an Ersatzfreiheitsstrafen geht eine hohe personelle und finanzielle Belastung des Staates einher. Allein ein einziger Hafttag kostet den Staat rund 150 Euro. Hochrechnungen zeigen, dass die Strafverfolgung im Bereich Fahren ohne Fahrschein den Staat jährlich mindestens 114 Millionen Euro kostet.
Bereits im August 2024 forderte ein Verbund aus Wissenschaftler*innen in einem offenen Brief die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein.
Wenn Menschen nicht in der Lage sind, Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr zu bezahlen, kann das Strafrecht nicht die Lösung sein.
Offener Brief Wissenschaftler*innen aus den Bereichen Recht, Kriminologie und Soziologie
Vielmehr brauche es eine Senkung der Fahrpreise oder die Ausgabe von Sozialtickets, um auch Menschen in prekären Lebenslagen die Teilhabe am ÖPNV zu ermöglichen, so die Wissenschaftler*innen.
Entkriminalisierung ist nicht gleich Legalisierung
Eine Streichung oder Reform des Paragraf 265a im Strafgesetzbuch bedeutet nicht direkt, dass Fahren ohne Fahrschein erlaubt ist. Die Beförderungsrichtlinien der Unternehmen legen auch weiterhin fest, dass ein Entgelt entrichtet werden muss – und es Strafen gibt, wenn das nicht passiert. Die 60 Euro „Erhöhtes Beförderungsentgelt“ werden weiterhin fällig. Es gibt auch weiter die Möglichkeit, die Strafzahlung auf dem zivilrechtlichen Weg einzuklagen.
4. Es gibt eine Initiative, die Betroffenen hilft
Initiativen, NGOs, Verbünde und auch Campact fordern einen bezahlbaren und gut ausgebauten Nahverkehr, in dem Menschen erst gar nicht straffällig werden müssten, um wichtige Fahrten zum Arzt, Amt oder anderen Terminen zu erledigen. Dazu gehört auch der Erhalt des Deutschlandtickets.
Darüber hinaus gibt es eine Initiative, die durch den Paragrafen 265a inhaftierten Menschen hilft. Der „Freiheitsfonds“ fordert unter anderem mit einer Petition auf WeAct, der Petitionsplattform von Campact, die Bundesjustizminister Stefanie Hubig auf: Gefängnisstrafen fürs Fahren ohne Ticket abschaffen – Justiz entlasten!
Der Freiheitsfonds sammelt zudem Spenden, um Menschen freizukaufen, die wegen Fahren ohne Fahrschein im Gefängnis sitzen. Dafür veranstalten sie „Freedom Days“, an denen sie an einem Aktionstag viele Strafen gleichzeitig begleichen. Der letzte Freedom Day fand am 12. Juni statt.
Lies hier mehr zur Initiative Freiheitsfond und teile diesen Beitrag mit drei Freund*innen und Bekannten, um diese Fakten weiterzuverbreiten!