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Nach Ereignissen wie dem Attentat auf den Aktivisten Charlie Kirk oder der nächsten Schießerei in einer Schule diskutieren viele Menschen in den USA über Waffen, deren Besitz und Gebrauch. Auch in Deutschland kommen solche Diskussionen immer wieder auf. Dabei sind die Gesetzeslagen in den beiden Ländern sehr unterschiedlich. 

Die Waffengesetze in den USA unterscheiden sich bereits regional und sindeine komplizierte Sache, denn sie setzen sich aus Gesetzen des Bundes, der einzelnen Bundesstaaten und aus lokalen Verordnungen zusammen. Sie alle berufen sich auf das sogenannte „Second Amendment“. Das ist der zweite Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten, der das Recht des Volkes, Waffen zu besitzen und zu tragen, schützt.

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Wie sehen die Gesetze zu Waffen in Deutschland aus?

In Deutschland gibt es so etwas nicht. Die wichtigsten Gesetze, die den Waffenbesitz hier regeln, sind das Waffengesetz (WaffG) und die zugehörigen Verordnungen, ergänzt durch das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) für Kriegswaffen und Bestimmungen des Zolls für den Import und Export. Das Waffengesetz legt strenge Voraussetzungen für den Erwerb, Besitz, das Führen und die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition fest. 

Wer darf in Deutschland Waffen legal besitzen?

Prinzipiell kann in Deutschland jede Person eine waffenrechtliche Erlaubnis erhalten, um eine Waffe zu besitzen und führen, die … 

  • mindestens 18 Jahre alt ist,
  • Zuverlässigkeit und persönliche Eignung im Umgang mit der Waffe nachweisen kann,
  • über Sachkunde im Umgang mit Waffen verfügt und
  • einen persönlichen Bedarf an der Waffe nachweisen kann. 

Es wird unterschieden zwischen der Waffenbesitzkarte und dem Waffenschein. Eine Waffenbesitzkarte erlaubt den Erwerb und Besitz von Waffen. Man braucht zusätzlich einen Waffenschein, um die Waffe mit sich führen und benutzen zu dürfen. Ausstellende Behörde für beide Genehmigungen ist die örtlich zuständige Waffenbehörde – in der Regel ist das die örtliche Kreispolizeibehörde. Privatpersonen, die privat eine Waffe besitzen dürfen, sind in der Regel Sportschützen (dazu zählen auch Mitglieder von Schützenvereinen) oder Jäger*innen. 

Polizist*innen, Förster*innen und Jäger*innen legen im Verlauf ihrer jeweiligen Ausbildung alle Nachweise für Waffenbesitzkarte und Waffenschein ab. Der Bedarf für den Waffenbesitz ergibt sich jeweils aus ihrer Profession. Auch Privatpersonen können diese Nachweise erbringen, brauchen dafür aber immer einen glaubhaften, nachvollziehbaren Grund – zum Beispiel, wenn sie für einen privaten Sicherheitsdienst arbeiten oder nachvollziehbar darlegen können, dass sie glauben, dass ihr Leben bedroht ist. Auch Polizist*innen dürfen ihre Waffe in der Regel nicht privat außerhalb des Dienstes mit sich führen. Das gilt auch für Jäger*innen und Förster*innen, wenn sie sich nicht gerade auf der Jagd befinden.  

Welche Personen dürfen keine Waffen besitzen?

Die Frage danach, wer Waffen besitzen darf, funktioniert auch andersherum: Es gibt auch Personen, denen der Besitz einer Waffe verboten ist. Dazu gehören Personen, die die jeweilige Behörde als „waffenrechtlich unzuverlässig“ eingestuft sind. 

Als waffenrechtlich unzuverlässig gilt eine Person, …

  • die innerhalb der letzten zehn Jahre rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde oder in den letzten zehn Jahren Mitglied einer verbotenen Organisation war bzw. diese unterstützt hat;
  • bei der angenommen werden kann, dass sie Waffen oder Munition missbräuchlich oder unsachgemäß verwendet, Waffen oder Munition nicht sorgfältig verwahrt oder Personen überlässt, die dazu nicht berechtigt sind;
  • die in den letzten fünf Jahren mehr als einmal mit richterlicher Genehmigung wegen Gewalttätigkeit in polizeilichem Präventivgewahrsam war;
  • die wiederholt oder gröblich gegen das Waffenrecht verstoßen hat.

Kein Waffenbesitz für Verfassungsfeinde 

Auch Mitgliedschaften in verfassungsfeindlichen Organisationen oder Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung führen zur Regelunzuverlässigkeit (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG), was die Erteilung eines Waffenscheins verhindern oder zu dessen Widerruf führen kann. Zusammengefasst heißt das: Verfassungsfeinde dürfen keine Waffen besitzen.

Warum ist es kritisch, wenn AfD-Mitglieder Waffen besitzen? 

Hier setzt die Petition auf WeAct, der Petitionsplattform von Campact, an. Denn: Am 2. Mai 2025 stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein. Damit könnten AfD-Mitglieder ihre Waffenscheine oder Besitzberechtigungen verlieren. Über 130.000 Personen stellen sich bereits hinter die Forderung: „Keine Waffen für die AfD!“

Zwar hat die AfD die Einstufung angefochten und eine „Stillhaltezusage“ erwirkt, doch bleibt sie ein Verdachtsfall. Das „Bündnis Demokratische Oberlausitz“ hinter Petitionsstarter Thomas Hempel betont: Die vorhandenen Erkenntnisse rechtfertigen Zweifel an der Zuverlässigkeit von AfD-Mitgliedern im Sinne des Waffenrechts. 

Die Petition fordert deshalb einen bundesweit einheitlichen Umgang mit AfD-Mitgliedern, die Waffen besitzen. Denn während einige Behörden bereits Waffenbesitzkarten von AfD-Mitgliedern einziehen, zögern andere, da es bislang an einer verbindlichen bundesweiten Regelung fehlt.

Diese Einheitlichkeit ist dringend nötig. Hunderte AfD-Mitglieder besitzen Schusswaffen, allein in Sachsen-Anhalt sind es 274. Fachjurist*innen bewerten AfD-Mitglieder als waffenrechtlich unzuverlässig. Da Waffenbesitz kein Grundrecht ist, sollten die Innenminister*innen klar Stellung beziehen und handeln, fordern die Petitionsunterstützer*innen. 

Verbindungen zu Rechtsextremen

Hinzu kommt: Viele AfD-Mitglieder und -Abgeordnete pflegen nachweislich Kontakte zu Rechtsextremen. Im Frühjahr trat eine neue Hausordnung für den Bundestag in Kraft, die extrem rechte Gäste von Veranstaltungen ausschließt. Sie verhindert auch, dass rechtsextrem eingestufte Mitarbeitende ungehinderten Zugang zum Parlament und sensiblen Daten erhalten. Diese Änderung geht auf eine WeAct-Petition zurück – und zeigt, wie gefährlich die Verbindungen der AfD in rechte Netzwerke sind.  

Wie real die Bedrohung durch Rechtsextreme ist, belegen Vorfälle der letzten Jahre. Die Ex-AfD-Abgeordnete Birgit Malsack-Winkemann plante als Mitglied der „Reichsbürger“-Gruppe um Heinrich „Prinz“ Reuß einen gewaltsamen Umsturz. Zudem sitzen AfD-Abgeordnete in politischen Gremien, obwohl sie Verbindungen zur rechtsextremen „Identitären Bewegung“ (IB) haben – einer Organisation, von der sich die AfD offiziell distanziert

Solche Gruppen könnten über AfD-Mitglieder mit Waffenbesitzkarte und Waffenschein leicht an Waffen gelangen. Das muss verhindert werden. Deshalb sollten AfD-Mitglieder mit Waffenbesitz streng überprüft werden.

Wer prüft Waffenbesitzer? 

Die Behörden prüfen bisher vor allem, ob eine Person persönlich geeignet ist, eine Waffe zu führen. Für diese Eignungsprüfung zieht die Polizeibehörde verschiedene Quellen heran: polizeiliche und behördliche Vermerke, ärztliche Gutachten und „öffentliche Quellen“, die Rückschlüsse auf die Eignung zulassen. Mindestens alle drei Jahre muss die zuständige Waffenbehörde alle Waffenbesitzenden nach diesen Kriterien überprüfen (Regelüberprüfung). 

Den Abschnitt im Gesetz, der nun den Waffenbesitz von AfD-Mitgliedern infrage stellt, existiert seit 2020. Denn im Februar 2020 verschärfte eine Änderung im Waffengesetz die Prüfung nochmal. Seitdem müssen die Waffenbehörden bei der ersten Eignungsprüfung und bei der Regelprüfung den Verfassungsschutz einbeziehen (§ 5 Abs. 5 WaffG). Darüber hinaus gelten Mitglieder von Vereinigungen, die verfassungsfeindliche oder extremistische Ziele verfolgen, laut Gesetz als „in der Regel waffenrechtlich unzuverlässig“. Das bedeutet, dass die Waffenbehörden ihnen beantragte Erlaubnisse verweigern sowie bereits erteilte Erlaubnisse entziehen können. 

Ungeeignet ist außerdem, wer geschäftsunfähig ist, unter Alkohol- oder Drogensucht leidet, schwer psychisch erkrankt oder durch schwere Erkrankungen, wie Hirnverletzungen oder körperlichen Einschränkungen wie Amputationen oder starke Sehschwäche beeinträchtigt ist. 

Wie viele private Waffenbesitzer gibt es in Deutschland? 

Wie viele Schusswaffen es in Deutschland gibt, wer sie besitzt und wer überhaupt eine Waffe privat besitzen und führen darf, steht im Nationalen Waffenregister (NWR). Seit September 2020 ist dort auch der vollständige Lebenszyklus einer Waffe (NWR II) erfasst. Das bedeutet, jede Waffe und ihre Besitzenden sind im NWR nachvollziehbar. Das Register ist jedoch nicht öffentlich. Neben den 550 Waffenbehörden haben nur die Polizeien Zugriff darauf.

Das Bundesverwaltungsamt veröffentlicht alle sechs Monate die wichtigsten Kennzahlen aus dem NWR. Im Juni 2025 gab es in Deutschland 932.074 private Waffenbesitzer*innen. Insgesamt befinden sich rund fünf Millionen Waffen in privater Hand. Mehr als ein Fünftel davon ist in Bayern registriert – das ist allerdings wenig überraschend, da in ländlichen Gebieten deutlich mehr Menschen Waffen besitzen als in städtischen Gebieten. Denn Jäger*innen und Hobbyschützen wohnen oft außerhalb von Großstädten.

Wie viele AfD-Mitglieder Waffen besitzen, lässt sich nicht sagen. Denn eine AfD-Mitgliedschaft wird bislang nicht zentral im Waffenregister mit erfasst. Das ist auch eine Forderung der Petition von Thomas Hempel und dem Bündnis Demokratische Oberlausitz: Sie fordert einen bundesweiten Abgleich, um Waffenbesitzer regelmäßig auf eine AfD-Mitgliedschaft zu überprüfen.

Lies hier den kompletten Petitionstext mit allen Forderungen und unterstütze die Petition:

Unterzeichne die Petition „Keine Waffen für die AfD!“
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