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Die Regierungsparteien haben heute endlich einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Nebeneinkünfte vorgelegt. Am kommenden Freitag sollen dem Bundestag in erster Lesung Änderungen des Abgeordnetengesetzes und korrespondierend Änderungen der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestag zur Beratung vorgelegt werden. Der Gesetzentwurf setzt die Vorgaben aus dem bisherigen Eckpunktepapier um. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, Nebeneinkünfte von mehr als 1.000 Euro oder 10.000 Euro im Jahr in drei Einkommensstufen zu veröffentlichen (unter 3500 Euro, unter 7000 Euro, über 7000 Euro). Darüber hinaus werden die Angabepflichten gegenüber dem Bundestagspräsidenten erweitert und die Sanktionsregeln erheblich verschärft. Campact und Transparency International Deutschland prüfen derweil die einzelnen Bestimmungen.

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Autor*innen

Christoph Bautz ist Diplom-Biologe und Politikwissenschaftler. Er gründete 2002 gemeinsam mit Felix Kolb die Bewegungsstiftung, die Kampagnen und Projekte sozialer Bewegungen fördert. 2004 initiierte er mit Günter Metzges und Felix Kolb Campact. Seitdem ist er Geschäftsführender Vorstand. Zudem ist er Mitglied des Aufsichtsrats von WeMove, der europaweiten Schwesterorganisation von Campact, sowie der Bürgerbewegung Finanzwende. Alle Beiträge

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