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Transparenz über Nebeneinkünfte: Einige Abgeordnete bleiben uneinsichtig

Über ein Jahr nach den Skandalen um Nebeneinkünfte von Abgeordneten wird jetzt endlich eine weitreichendere Veröffentlichungspflicht umgesetzt. Doch sie ist Teilen des Parlaments weiter ein Dorn im Auge. Sechs Abgeordnete wagen sich besonders weit hervor und wollen jetzt gegen die neue Veröffentlichungspflicht für Bundestags-Abgeordnete beim Bundesverfassungsgericht klagen. Die Abgeordneten Heinrich Kolb, Hans-Joachim Otto und Sibylle […]

Über ein Jahr nach den Skandalen um Nebeneinkünfte von Abgeordneten wird jetzt endlich eine weitreichendere Veröffentlichungspflicht umgesetzt. Doch sie ist Teilen des Parlaments weiter ein Dorn im Auge. Sechs Abgeordnete wagen sich besonders weit hervor und wollen jetzt gegen die neue Veröffentlichungspflicht für Bundestags-Abgeordnete beim Bundesverfassungsgericht klagen.

Die Abgeordneten Heinrich Kolb, Hans-Joachim Otto und Sibylle Laurischk (FDP), sowie Friedrich Merz (CDU), Max Staubinger (CSU), Hans-Joachim Otto und Peter Danckert (SPD) teilen vor allem eine Befürchtung: Die verschärften Auflagen für die Parlamentarier erschwerten Freiberuflern und selbständigen Unternehmern die Arbeit als Bundestagsabgeordnete. Anwälte müssten Details über ihre Klienten offenlegen, Unternehmer würden durch ihre Angaben Wettbewerbsnachteile erleiden. Die Argumentation ist nicht neu: Schon länger wird insbesondere aus Kreisen der FDP und Union polemisiert, ganzen Berufsgruppen würde mit der Veröffentlichungspflicht in Zukunft der Zugang ins Parlament verwehrt und der Bundestag verkomme endgültig zu einem „Beamtenparlament“.

Doch ihre Argumentation ist fadenscheinig: Die Abgeordneten sind nach den neuen Verhaltensregeln lediglich dazu verpflichtet, ihre Einkünfte in drei Einkommensstufen offen zu legen. Außerdem umfasst die Anzeigepflicht nicht „die Mitteilung von Tatsachen über Dritte, für die der Abgeordnete gesetzliche Zeugnisverweigerungsrechte oder Verschwiegenheitspflichten geltend machen kann“ – sprich Details über Klienten geraten nicht in die Öffentlichkeit. Schließlich haben die Parlamentarier die Möglichkeit, in begründeten Fällen eine Ausnahmeregelung von der Veröffentlichungspflicht in Einkommensstufen zu beantragen. Den Persönlichkeitsrechten der Abgeordneten ist also ausreichend genüge getan.

Worum geht es also wirklich: Einzelne Abgeordnete wollen wohl vermeiden, dass die Öffentlichkeit in Zukunft allzu genau sehen kann, von wem sie noch so bezahlt werden – und wessen Interessen sie statt dem Bürgerwillen vertreten. Der Druck tausender Campact-Aktiven hat im letzten Jahr entscheidend mit dazu beigetragen, dass langsam mehr Transparenz ins Parlament eingekehrt ist. Jetzt müssen wir wachsam bleiben, dass diese wertvolle Neuregelung nicht still und heimlich wieder kassiert wird.

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Autor*innen

Christoph Bautz ist Diplom-Biologe und Politikwissenschaftler. Er gründete 2002 gemeinsam mit Felix Kolb die Bewegungsstiftung, die Kampagnen und Projekte sozialer Bewegungen fördert. 2004 initiierte er mit Günter Metzges und Felix Kolb Campact. Seitdem ist er Geschäftsführender Vorstand. Zudem ist er Mitglied des Aufsichtsrats von WeMove, der europaweiten Schwesterorganisation von Campact, sowie der Bürgerbewegung Finanzwende. Alle Beiträge

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