(mh) Bereits im Juni 2005 verabschiedete der Bundestag eine umfassende Veröffentlichungspflicht für die Nebeneinkünfte von Abgeordneten. Campact-Aktive hatten zuvor immer wieder Druck für mehr Transparenz und weniger Lobbyismus im Bundestag gemacht. Nun könnte endlich auch der letzte fadenscheinige Vorwand schwinden, mit dem Bundestagspräsident Norbert Lammert das Gesetz blockiert: Denn beim Bundesverfassungsgericht zeichnet sich ein Patt ab – und damit eine Zurückweisung der Klage von neun Parlamentariern gegen die neuen Transparenzbestimmungen.
Vier Richter wollen der Klage stattgeben, vier wollen sie abweisen. Nach langem, zähem Ringen um einen Kompromiss soll die Entscheidung nun aber nicht mehr länger hinausgezögert werden und „definitiv“ noch vor der Sommerpause fallen. Beim Verfassungsgericht bedeutet dies: Im Zweifel für den Bundestag, die Klage wird abgeschmettert.
Norbert Lammert der die – rechtlich mögliche – Umsetzung des Gesetzes bisher mit Hinweis auf die anhängige Klage verweigert hatte, wäre dann endgültig gezwungen, die Nebenjobs und -einkünfte der Abgeordneten offen darzulegen. Denn gegen das Urteil des Verfassungsgerichtes gibt es keine Rechtsmittel. Endlich könnten Bürger vor der Wahlentscheidung einschätzen, ob ihr Wahlkreisabgeordneter im Interesse seiner Wähler oder im Sinne seiner (Neben-)Arbeitgeber handelt.