Privatkopie
Das neue Urheberrecht: Kotau vor der Unterhaltungsindustrie
Fast 3.800 Bürger/innen haben ihn freiwillig bezogen: den weltweit ersten Online-Knast. Sie protestierten im Rahmen der vom Bundesverband Verbraucherzentralen, dem Fairsharing-Netzwerk und Campact organisierten Kampagne „Privatkopieren ist kein Verbrechen“ gegen die Kriminalisierung von Millionen Bürger/innen durch das Urheberrecht, wenn sie in geringem Umfang und zu privaten Zwecken Musik oder Filme aus dem Netz downloaden oder […]
Fast 3.800 Bürger/innen haben ihn freiwillig bezogen: den weltweit ersten Online-Knast. Sie protestierten im Rahmen der vom Bundesverband Verbraucherzentralen, dem Fairsharing-Netzwerk und Campact organisierten Kampagne „Privatkopieren ist kein Verbrechen“ gegen die Kriminalisierung von Millionen Bürger/innen durch das Urheberrecht, wenn sie in geringem Umfang und zu privaten Zwecken Musik oder Filme aus dem Netz downloaden oder den Kopierschutz einer gekauften CD umgehen.
Jetzt ist das neue Urheberrecht vom Bundestag mit den Stimmen von SPD, FDP und Union beschlossen worden – mit ernüchterndem Ergebnis. Den Rechteinhabern der Unterhaltungsindustrie gelang es durch massiven Lobbydruck die ursprünglich im Gesetzentwurf enthaltene Bagatellklausel auch während der Beratungen im Rechtsausschuss des Bundestages aus dem Gesetz raus zu halten. Die Bagatellklausel hätte bei geringen Verstößen gegen das Urheberrecht von einer strafrechtlichen Verfolgung abgesehen – insbesondere auch im Fall von Minderjährigen. Mit dem beschlossenen Urheberrecht werden Bürger/innen weiterhin mit gewerblicher Produktpiraterie auf eine Stufe gestellt und mit absurd hohen Strafen bedroht. Da eine strafrechtliche Verfolgung von Millionen Bürger/innen nicht praktikabel ist, werden somit willkürlich Einzelfälle verfolgt. Die Folge ist ein Klima der Unsicherheit.
Nach dem neuen Urheberrecht darf jede/r Bürger/in in geringer Stückzahl für den eigenen Gebrauch eine erworbene CD kopieren – Justizministerin Brigitte Zypries nannte etwa 5 Kopien als Größenordnung. Dieses Recht auf Privatkopie nach Erwerb etwa einer CD oder DVD bleibt aber dem Gutdünken der Unterhaltungsindustrie anheim gestellt. Sie kann frei entscheiden, ob sie den Datenträger mit einem Kopierschutz ausstattet, der eine Privatkopie unmöglich macht. Weiterhin gibt es keinen rechtlichen Rahmen für den Einsatz von Kopierschutzsystemen. Weder wird die Unterhaltungsindustrie dazu verpflichtet, die Erstellung von Privatkopien zu ermöglichen, noch werden Kopierschutzsysteme verboten, die Sicherheits- und Datenschutzrisiken verursachen.
Immerhin konnten unsere Proteste sicher einen Beitrag dazu leisteten, dass Musik- und Medienkonzerne nicht das Recht erhielten, von Internetserviceprovidern die Herausgabe persönlicher Daten der Kunden zu erzwingen. Der zivilrechtlichen Auskunftsanspruch soll auf Personen beschränkt bleiben, die „in gewerblicher Weise“ MP3s oder DVDs im Netz runterladen, weiterverbreiten und damit das Urheberrecht verletzen. Zudem muss ein Richter die Herausgabe der Kundendaten durch den Provider erlauben.
Pressemitteilung des Bundesverbandes Verbraucherzentralen: Neues Urheberrecht: Nutzer digitaler Medien weiterhin ohne Rechte