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Neue Kampagne: Folter muss Tabu bleiben – Horst Dreier darf nicht Verfassungsrichter werden

SPD und Union streiten zur Zeit, ob der Würzburger Professor Horst Dreier am 15. Februar vom Bundesrat zum Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt werden soll. Das Problem: Dreier steht nicht mit der gebotenen Deutlichkeit zum Grundgesatz: Der Staat darf Verdächtige nicht foltern. „In diesen Konstellationen dürfte der Rechtsgedanke der rechtfertigenden Pflichtenkollision nicht von vornherein auszuschließen sein.“ […]

SPD und Union streiten zur Zeit, ob der Würzburger Professor Horst Dreier am 15. Februar vom Bundesrat zum Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt werden soll. Das Problem: Dreier steht nicht mit der gebotenen Deutlichkeit zum Grundgesatz: Der Staat darf Verdächtige nicht foltern.

„In diesen Konstellationen dürfte der Rechtsgedanke der rechtfertigenden Pflichtenkollision nicht von vornherein auszuschließen sein.“ So schreibt der Verfassungsrechtler Prof. Horst Dreier in seiner Kommentierung zu Artikel 1 des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Die Konstellation, von der Dreier spricht, ist zum Beispiel ein Entführungsfall, bei dem der mutmaßliche Entführer verhaftet wurde, der Polizei aber nicht das Versteck des Opfers mitteilt. Hier stehe der Staat vor der Wahl, „die Würde des Opfers oder die des Täters zu verletzen“, so Dreier. Der Professor kommt zum Schluss: Über den Einsatz von staatlicher Folter lässt sich diskutieren, wenn damit die Menschenwürde von Opfern geschützt werden kann.

Amnesty International hat Prof. Dreier um eine eindeutige Klarstellung seiner Position gebeten. Diese ist bis heute unterblieben. In einem offenen Brief vom 31. Januar hat die Menschenrechtsorganisation deshalb die Verhandlungsführer von Union und SPD aufgefordert, auf die Berufung Dreiers zu verzichten.

Mit dieser Kampagne schließen wir uns der Forderung von Amnesty International an.
Richter am Bundesverfassungsgericht müssen das Folterverbot und damit die Achtungspflicht der Menschenwürde bei staatlichem Handeln ohne Zweifel vertreten können. Fordern Sie mit unserer Protestmail die Verhandlungsführer von Union und SPD auf, Prof. Horst Dreier nicht als Richter beim Bundesverfassungsgericht zu berufen.

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Autor*innen

Dr. Günter Metzges, Jahrgang 1971, ist Politikwissenschaftler und Erwachsenenpäda­goge. Mitgründer von Campact und lange Zeit Mitglied im geschäftsführenden Vorstand. Vorher: Gründung des Ökologischen Zentrums in Verden/Aller und Mitwirkung in verschiedenen politischen Kampagnen. 2000-2003 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Internationale und Interkulturelle Studien (InIIS) an der Universität Bremen. Dissertation: „NGO-Kampagnen und ihr Einfluss auf internationale Verhandlungen“ (Nomos Verlag, 2006). Alle Beiträge

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