Die Deutsche Presseagentur meldet heute, dass die SPD auf die Nominierung des Würzburger Professors Horst Dreier für das Bundesverfassungsgericht verzichtet. Dieser sollte in zwei Jahren als Nachfolger von Windfried Hassemer zum Präsidenten des Gerichts aufrücken.
Mit mehr als 12.000 Emails haben sich Campact-Aktiven an die Verhandlungsführer von SPD und Union gewandt und den Verzicht auf die Nominierung gefordert. Mit der Aktion hatten wir uns der Kritik von Amnesty International und kirchlichen Gruppen angeschlossen. Trotz der ansonsten unbezweifelt herausragenden juristischen Arbeit Dreiers ist seine Position zur sogenannten „Rettungsfolter“ mit dem Amt eines Bundesverfassungsrichters nicht vereinbar. Dreier will nicht von vorne herein ausschließen, dass der Staat die Würde potentieller Verbrecher antasten, d.h. foltern darf, um die Würde gefährdeter Opfer zu schützen. Die Kritik an dieser Position habe ich in vorhergehenden Blog-Einträgen ausführlich begründet.
Die Union hatte die Wahl Dreiers wegen inhaltlicher Positionen blockiert. Dabei spielte nicht nur die Folter-Frage eine Rolle, sondern auch seine liberalen Einstellungen zum Embryonenschutz. Trotz weiterer Treffen mit dem Kandidaten blieb die Union in der Personalfrage bei der Blockade.
Wir begrüßen sehr, dass die SPD den notwendigen Schritt macht und nun einen geeigneten Ersatzkandidaten noch in dieser Woche vorstellen will. Schwierig daran bleibt, dass es sehr schnell gehen soll. Die Wahl soll bereits nächst Woche Freitag in der Bundesratssitzung erfolgen. In der SPD scheint man weiterhin nichts von transparenten Verfahren bei der Richterwahl zum höchsten deutschen Gericht zu halten.