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In NRW wird der Bau von Kohlekraftwerken erleichtert

Nur anderthalb Monate nachdem der Landtag in NRW mit der Lex E.on den Klimaschutz-Paragrafen aus dem Gesetz zur Landesentwicklung gestrichen hat, macht die nordrhein-westfälische Landesregierung unter Federführung von Wirtschaftsministerin Christa Thoben den Weg frei für den Zubau von Kohlekraftwerken fast überall in Nordrhein-Westfalen. Für den Klimaschutz ein fatales Signal! Eigentlich will die NRW-Wirtschaftsministerin Thoben das […]

Nur anderthalb Monate nachdem der Landtag in NRW mit der Lex E.on den Klimaschutz-Paragrafen aus dem Gesetz zur Landesentwicklung gestrichen hat, macht die nordrhein-westfälische Landesregierung unter Federführung von Wirtschaftsministerin Christa Thoben den Weg frei für den Zubau von Kohlekraftwerken fast überall in Nordrhein-Westfalen. Für den Klimaschutz ein fatales Signal!

Eigentlich will die NRW-Wirtschaftsministerin Thoben das Klima schützen. Jedes neue Kohlekraftwerk, sagt sie, würde alte, weniger wirtschaftliche ersetzen – und damit das Klima schützen. Doch die Realität sieht anders aus: Es sind die großen Energiekonzerne, etwa E.on wie im Fall Datteln, die geschützt werden. Und zudem verhindern neue Kohlekraftwerke den schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien und effektiven Klimaschutz für die nächsten Jahrzehnte, denn so lange werden neue Kraftwerke am Netz sein, bis sie sich gelohnt haben.

Landtag von NRW

Zwar sieht der Kabinettsentwurf zur Änderung der Verordnung zur Landesplanung einen – wenn auch abgeschwächten – Vorrang von erneuerbaren Energien und die Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung vor. Doch schon in der Begründung heißt es, dass er im Kern dafür sorgen soll, den im September 2009 gerichtlich gestoppten Bau des Steinkohlekraftwerks in Datteln fortzusetzen. Denn die Verordnung würde nicht nur die Modernisierung von Kohlekraftwerken in NRW erleichtern, sondern er ist so gestrickt, dass die enthaltenen Regelungen sofort greifen – obwohl noch eine viermonatige Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung folgen muss.

Im Klartext: Im Prinzip können in Nordrhein-Westfalen ab sofort fast überall große Kraftwerke gebaut werden – solange keine Bundesgesetze im Weg stehen. Dass ab 22. März von Seiten der Bürgerinnen und Bürger vier Monate lang noch Einsprüche gegen den Kabinettsentwurf erhoben werden können, spielt dabei keine Rolle.

Mit dem aktuellen Vorstoß der Landesregierung fällt ein elementarer Teil der vom Oberverwaltungsgericht Münster angeführten Begründung zur Verhängung des Baustopps für das im Bau befindliche Kohlekraftwerk Datteln weg. Denn neben der veränderten Vorrangregelung ist auch der Hinweis auf die fehlende Nutzung von „einheimischen und regenerierbaren Energieträgern“ verschwunden – schließlich ist Kohle weder regenerierbar noch soll für das Dattelner Kraftwerk Kohle aus heimischen Gefilden verwendet werden. Auch die weitgehend geforderte Nutzung von klimaschonender Kraft-Wärme-Kopplung ist gekappt worden.

Auch wenn die Landesregierung damit ein Spezialgesetz für Energiekonzerne geschafften hat – eben eine Lex E.on –, sind längst nicht alle Punkte der Urteilsbegründung für den Baustopp in Datteln ausgeräumt. So ist noch offen, wie mit dem erhöhten CO2-Ausstoß, den entstehenden Schadstoffemissionen und deren Auswirkungen umgegangen wird. Auch an der Nähe des Kraftwerksstandortes zur Wohnbebauung hat sich nichts geändert.

Kohlekraftwerk

Wie es in Datteln weitergeht, bleibt jedoch abzuwarten – eine Vorabentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage steht in den nächsten Wochen an. Still gestanden haben die Bauarbeiten trotz Baustopp jedenfalls nie – die „Wintersicherung“ wurde sehr weit ausgelegt. Fest steht jedoch auch: Obwohl sich eine breite Mehrheit der Menschen in NRW gegen das Kraftwerk Datteln ausgesprochen hat und obwohl am 9. Mai ein neuer Landtag gewählt wird, sind sich Ministerpräsident Rüttgers und Wirtschaftsministerin Thoben nicht zu schade, mit Spezialgesetzen den Bau von neuen Klima-Killern zu forcieren.

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