Immerhin: Ein erster Schritt Richtung Fracking-Verbot
Heute hat der Bundestag das lange umstrittene Fracking-Gesetz verabschiedet. Das Schiefergasverbot ist ein erster Teilerfolg unserer Kampagne für ein Fracking-Verbot - doch Fracking im Sandstein bleibt leider erlaubt. Lies hier unsere Analyse.
Seit mehr als drei Jahren schon kämpfen wir nun für ein Fracking-Verbot – über 500.000 Menschen haben unseren Appell dazu unterzeichnet. Das jetzt beschlossene Fracking-Gesetz ist ein erster Schritt zu einem Fracking-Verbot – dem nun aber weitere Schritte folgen müssen.
SPD setzt Schiefergas-Verbot gegen Union durch
Zunächst einmal sind wir erfreut, dass sich die SPD beim Thema Schiefergas-Fracking gegen die Union durchgesetzt hat. Vor allem der Wirtschaftsflügel der Union wollte Schiefergas-Fracking im großen Stil durchsetzen – mittels einer Experten-Kommission, die am Bundestag vorbei über kommerzielle Bohrungen hätte entscheiden können. Wir haben die SPD wiederholt mit Aktionen in ihrem Widerstand gegen diese Experten-Kommission bestärkt – das hat offensichtlich dazu beigetragen, dass sie in den Verhandlungen standhaft geblieben ist.
Mit dem Gesetz wird Fracking in Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein faktisch verboten. Fracking vom Ausmaß wie in den USA wird es somit in Deutschland nicht geben. Die einzige Ausnahme sind vier Probebohrungen zu Forschungszwecken, die aber nur mit Zustimmung der betroffenen Landesregierung durchgeführt werden können. Das Verbot ist unbefristet – soll aber 2021 durch den Bundestag überprüft werden. Es ist fraglich, ob Exxon und Co. unter diesen Umständen überhaupt Probebohrungen durchführen wollen.
Sandstein-Fracking weiterhin erlaubt – unter verschärften Auflagen
Enttäuscht sind wir hingegen, dass Fracking im Sandstein mit dem Gesetz wieder möglich gemacht wird. Vor allem in Niedersachsen wurde seit den 1960er Jahren wiederholt im Sandgestein gefrackt – bis die Industrie vor fünf Jahren auf den wachsenden Protest reagierte und ein freiwilliges Moratorium einläutete.
Mit dem Fracking-Gesetz gelten jetzt zwar verschärfte Umweltauflagen – was gut ist. Doch gleichzeitig wird das Gesetz dazu führen, dass die Industrie ihr Moratorium beendet und vor allem in Niedersachsen wieder Fracking-Bohrungen startet. Das lehnen wir ab – beim Sandstein-Fracking muss das Fracking-Gesetz dringend nachgebessert werden.
Mehr Beteiligungsrechte stärken lokalen Widerstand
Gut für den Widerstand ist, dass für Fracking-Vorhaben jetzt eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verpflichtend gemacht wird. Betroffene Bürger/innen und Gemeinden haben so die Möglichkeit, Genehmigungsverfahren kritisch zu begleiten – und gegebenenfalls sogar zu verhindern. Zudem steigen mit der UVP die Kosten für die Fracking-Unternehmen.
Diese Stärkung des lokalen Widerstands ist wichtig für zukünftige Auseinandersetzungen. Denn mit dem absehbaren Ende des Moratoriums geht der Streit ums Fracking in die nächste Runde. Wir arbeiten jetzt auf den Tag X hin – der Tag, an dem die erste Fracking-Bohrung ansteht.
Jetzt komplettes Fracking-Verbot durchsetzen
Das jetzt beschlossene Gesetz ist eine längst überfällige Verschärfung der Rechtslage beim Fracking. Nach der alten Rechtslage war Fracking grundsätzlich erlaubt – mit kaum vorhandenen Regeln zum Schutz von Umwelt und Gesundheit. Dank unseres massiven Protestes wurde die Rechtslage nun verschärft und Schiefergas-Fracking verboten – ein wichtiger Teilerfolg.
Doch wir sind noch lange nicht am Ziel. In den kommenden Monaten und Jahren geht es darum, die Wiederaufnahme von Sandstein-Fracking zu verhindern – und ein komplettes Fracking-Verbot durchzusetzen.
Setzt doch einfach noch die Nachrichten über Erdbeben infolge des Frackings in den USA in den Text. Time bot im am 21. März 2016 eine Übersichtskarte mit Fracking Standorten und den Erdbeben, die davon verursacht wurden. auch :http://ecowatch.com/2015/04/23/oklahoma-earthquakes-caused-by-fracking ; und http://www.thenationaltriallawyers.org/2015/07/fracking-earthquake
Dieses Gesetz was durchgeboxt wurde, ist löchrig wie ein Emmentalerkäse. Leute wacht endlich auf, all diese Gesetze werden in Zukunft makulatur sein, sollten CETA, TTIP und TiSA Wirklichkeit werden. Folgender Gesetzestext sollte uns zum Denken geben.
Freihandelsverträge sind völkerrechtlich verbindlich zwischen Staaten.
Im Falle sich widersprechenden Normen genießen die völkerrechtlichen Regelungen grundsätzlich den Vorrang, dies folgt u.a. aus der vertraglichen Verpflichtung, die Staaten bei internationalen Verträgen und Abkommen eingehen. So sind die Staaten auch verpflichtet, völkerrechtliche Bestimmungen in ihr nationales Recht umzusetzen und ggf. nationale Regelungen entsprechend abzuändern, so dass diese mit dem internationalen Recht konform gehen.
Quelle: Jurawelt.com
Ich hätte gern unterschrieben, wenn ich nicht den Verdacht hätte, hier eine doppelte Verneinung vorzufinden.
Warum schreibt ihr nicht klipp und klar: Ich bin gegen jegliches Fracking in Deutschland – und in anderen Ländern. Dann hätte ich sofort unterschrieben. So nicht!
Monika
Natürlich sind wir klipp und klar gegen jegliches Fracking. Was meinst du mit doppelter Verneinung?
doppelte verneinung heißt, das das Wort faktisch in der Rechtssprechung kein Verbot darstellt