Am vergangenen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag die 3. Novellierung des Gentechnikgesetzes beschlossen. Damit wurde auch der umstrittene Verdunkelungsparagraph §28a beschlossen, gegen den sich auch wir, mit einer Online-Aktion an den Verbraucherausschuss des Bundestages, gewendet haben. Gentechnik-kritische Abgeordnete haben in der vorhergehenden Auseinandersetzung im Verbraucherausschuss nur eine Änderung der Kann-Bestimmung (eine Behörde kann Bürger/innen unterrichten) zu einer Soll-Bestimmung (eine Behörde soll Bürger/innen unterrichten) erreichen können. Ein weitergehender Antrag der Grünen wurde abgelehnt.
Der nun beschlossene Wortlaut gleicht weitgehend dem Kompromiss, den die rot-grüne Vorgängerregierung mit dem schwarz-gelb dominierten Bundesrat in der letzten Legislaturperiode bereits gefunden hatte. Die Erfolgsaussichten waren also nicht gut. Trotzdem war unser Widerspruch wichtig. Im Verbraucherausschuss soll es nach Informationen von Campact heftige Auseinandersetzungen gegeben haben. Es ist deutlich geworden, dass eine Förderung der Grünen Gentechnik auf den heftigen Widerspruch von Bürger/innen stößt.
Auch Herrn Seehofer ist in den vergangenen Wochen klarer geworden, dass ihm ein Backlash in Sachen Gentechnik teuer zu stehen kommt. Seit der Grünen Woche wird zurückgerudert. Auch in der Bundestagsrede von Peter Paziorek, Staatssekretär im Landwirtschaftsministerium, vom vergangenen Donnerstag wird das deutlich (das Protokoll der Bundestagsaussprache finden Sie hier).
Er weist mehrfach daraufhin, dass auch für die Union der Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft und der Bevölkerung von Bedeutung ist, dass in den nächsten Monaten in einen Dialog eingetreten werden soll und dass Bewegung der Wirtschaft bei Haftungsfragen gefordert wird. Das alles ist kein Grund zur Entwarnung. Es zeigt aber, dass unser Protest wahrgenommen wird. Es lohnt sich in den kommenden Wochen und Monaten aktiv daran mitzuarbeiten, den Gentechnik-Konzernen ein Strich durch ihre unseelige Rechnung zu machen.