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Gentechnik heute im Bundesrat

Nachdem das Bundeskabinett am 8. August den Entwurf des Gentechnikgesetzes beschlossen hat, nimmt heute der Bundesrat dazu Stellung. Die von der Bundesregierung verabschiedeten Regelungen sind weit davon entfernt, die gentechnikfreie Landwirtschaft zu sichern und damit unser Essen frei von Gentechnik zu halten. Deshalb müssen die Länder im nun folgenden parlamentarischen Verfahren den Entwurf in zahlreichen […]

Nachdem das Bundeskabinett am 8. August den Entwurf des Gentechnikgesetzes beschlossen hat, nimmt heute der Bundesrat dazu Stellung. Die von der Bundesregierung verabschiedeten Regelungen sind weit davon entfernt, die gentechnikfreie Landwirtschaft zu sichern und damit unser Essen frei von Gentechnik zu halten. Deshalb müssen die Länder im nun folgenden parlamentarischen Verfahren den Entwurf in zahlreichen Punkten nachbessern:

  1. Rechtssicherheit für die gentechnikfreie Landwirtschaft schaffen – Haftung für Schäden ab einem Anteil von 0,1 Prozent gentechnisch veränderter Organismen (GVO) festschreiben: Der Verursacher muss haften, sobald es zum Schaden kommt. Nur so lässt sich sicher stellen, dass Endprodukte kennzeichnungsfrei vermarktet werden können. Eine Haftung ab 0,1 % GVO-Anteil ist möglich und mit EU-Recht vereinbar.
  2. Für Kostengerechtigkeit sorgen:

    Es ist nicht hinnehmbar, wenn statt der Gentechnik-Produzenten die gentechnikfrei wirtschaftenden Landwirte die Analysekosten übernehmen müssen. Landwirte, die auf Gentechnik verzichten, müssen nachweisen, dass ihre Ernte frei von GVO ist – eine enorme finanzielle Belastung. Deshalb müssen die Verursacher die Analysekosten tragen.

  3. Ziel der Guten Fachlichen Praxis muss die Verhinderung von Kontaminationen sein: Die im Entwurf festgelegten Mindestabstände von 150 bzw. 300 Metern reichen bei weitem nicht aus, um die gentechnikfreie Landwirtschaft zu schützen. Die Schutzabstände verringern die Kontamination, verhindern sie jedoch nicht. Ausreichende Abstände und ein regelmäßiges Monitoring der Regelungen müssen dies jedoch sicher stellen.

  4. Anbauverbot für nicht-koexistente Pflanzen aufrechterhalten:

    Ein Verzicht auf diesen Schutz gefährdet die gentechnikfreie Landwirtschaft. Die geplante Möglichkeit, mit nachbarschaftlichen Absprachen Mindestabstände zu umgehen, macht die Kontaminationsschutzmaßnahmen der Verordnung zur Guten Fachlichen Praxis vollends unwirksam. Das gilt es zu verhindern.

  5. Das Gentechnik-Gesetz muss auch Imker schützen: Wahlfreiheit muss auch beim Honig gelten. Seine gentechnikfreie Produktion muss sichergestellt werden.

Mit ihrer Stellungnahme haben die Länder großen Einfluss auf die nun folgenden parlamentarischen Beratungen des Entwurfs. Sie müssen diesen nutzen, um die nach wie vor großen Lücken des Gesetzentwurfs zu schließen.

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