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NRW-Wahl: kein endgültiges Aus für Laufzeitverlängerungen

Nordrhein-Westfalen hat Schwarz-Gelb eine Absage erteilt – ein deutliches Signal auch für die Bundespolitik. Mit dem Machtwechsel an Rhein und Ruhr steht auch der von der schwarz-gelben Bundesregierung geplante Ausstieg aus dem Atomausstieg auf der Kippe. Doch das bedeutet nicht, dass sich die Anti-Atom-Bewegung jetzt zurücklehnen kann. Denn die Rechtslage ist verzwickt und hoch komplex. […]


Nordrhein-Westfalen hat Schwarz-Gelb eine Absage erteilt – ein deutliches Signal auch für die Bundespolitik. Mit dem Machtwechsel an Rhein und Ruhr steht auch der von der schwarz-gelben Bundesregierung geplante Ausstieg aus dem Atomausstieg auf der Kippe. Doch das bedeutet nicht, dass sich die Anti-Atom-Bewegung jetzt zurücklehnen kann. Denn die Rechtslage ist verzwickt und hoch komplex.

Grund für die Euphorie vieler Atomkraftgegner sind die veränderten Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat: mit der Abwahl von Schwarz-Gelb verlieren Union und FDP in der Länderkammer ihre Mehrheit. Damit verliert die Bundesregierung den benötigten Rückhalt für zentrale Gesetzesvorhaben – wie die Laufzeitverlängerung für AKWs. Allerdings ist strittig, ob die Zustimmung des Bundesrates für eine Änderung des Atomgesetzes überhaupt notwendig ist. Die Meinungen dazu gehen weit auseinander – auch innerhalb der CDU.

Das CDU geführte Bundesumweltministerium verkündete im Februar, dass eine Änderung des Atomgesetzes zustimmungspflichtig sei, weil die Länder durch längere Laufzeiten bei der Atomaufsicht zusätzlich belastet würden. Auch etliche CDU-regierte Landesregierungen, wie das Saarland und Niedersachsen, vertreten diese Auffassung. Unterstützung bekommt diese Position durch den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags: „Die Verlängerung der KKW(Kernkraftwerks)-Laufzeiten führt zu einer Verlängerung der Vollzugsaufgaben mit entsprechendem Personal- und Kostenaufwand der Länder“.

Der Bund könnte allerdings die Zustimmungspflichtigkeit einfach umgehen, indem er z.B. den Ländern die Mehrkosten für die Atomaufsicht erstattet. Die Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen sind gar der Meinung, dass der Bundesrat überhaupt nicht zustimmen müsse: Der Atomausstieg unter Rot-Grün sei schließlich auch ohne Zustimmung des Bundesrates beschlossen worden.

Anti-Atom-Fahnen

Nach heftigen Protesten der Anti-Atom-Bewegung während der Koalitionsverhandlungen hatte die Bundesregierung konkrete Entscheidungen zu den geplanten Laufzeitverlängerungen auf nach der Landtagswahl vertagt. Doch geholfen hat das nichts: nach der Schlappe für Schwarz-Gelb werden jetzt die Karten neu gemischt. Noch ist unklar, was das für den Atomausstieg bedeutet. RWE hat vorsichtshalber vorgesorgt und Reststrommengen aus dem 2003 abgeschalteten AKW Stade gekauft, um seinen Uralt-Meiler Biblis A – der sonst eigentlich dieses Frühjahr hätte abgeschaltet werden müssen – bis zu einer endgültigen Entscheidung hinüberzuretten. Daher brauchen wir gerade jetzt eine starke Anti-Atom-Bewegung. Gemeinsam müssen wir der Politik klar machen, dass eine Mehrheit der Bevölkerung einen Ausstieg aus dem Atomausstieg ablehnt!

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3 Kommentare

Kommentare sind geschlossen
  1. @Simon: Huch, das ist auch kompliziert mit den Ausstiegen und den Ausstiegen aus den Ausstiegen. Danke für den Hinweis!

  2. Ich hoffe, es heißt im letzten Satz den Atomausstieg befürwortet = Aussstieg aus dem Ausstieg ablehnt..? Und nicht:

    „Gemeinsam müssen wir der Politik klar machen, dass eine Mehrheit der Bevölkerung den Atomausstieg ablehnt!“

    – am besten korrigieren.

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