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Honig-Urteil: Aigner will Sicherheitsabstände prüfen

Nach dem Honig-Urteil des Europäischen Gerichtshofs kündigte Landwirtschatfsministerin Aigner an, die Sicherheitsabstände für den Anbau von Gentech-Pflanzen in Deutschland zu prüfen. Das Urteil soll in die anstehende Novelle des Gentechnikgesetzes fließen.

Nach dem Honig-Urteil des Europäischen Gerichtshofs kündigte Landwirtschatfsministerin Aigner an, die Sicherheitsabstände für den Anbau von Gentech-Pflanzen in Deutschland zu prüfen. Das Urteil soll in die anstehende Novelle des Gentechnikgesetzes fließen.

Bisher gelten 150m Sicherheitsabstand zu Feldern mit konventionellem und 300m zu Ökolandbau. Dass diese Abstände nicht ausreichen, da Bienen die Pollen von Mais- und Rapspflanzen über Kilometer hinweg transportieren, ist längst bekannt. Genau aus diesem Grund klagte auch der Augsburger Imker Karl Heinz Bablok, als er in seinem Honig gentechnisch veränderte Pollen aus der nahen Bayrischen Versuchsanstalt für Landwirtschaft in seinem Honig nachweisen konnte und sich gezwungen sah, seine gesamte Ernte zu vernichten.

Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist klar: Honig, der mit gentechnisch veränderten Pollen verunreinigt wurde, ist nicht verkehrsfähig. Auch die europäische Anbauzulassung des Genmais MON810 reicht hier nicht aus. Der Pollen selbst muss als Lebensmittel zugelassen werden. Das ist eine große Schlappe für Monsanto und die Agrarlobby und ein Denkzettel an Frau Aigner.

Die Landwirtschaftsministerin muss den Schutz von Honig in das neu zu regelnde Gentechnikgesetz aufnehmen. Die Sicherheitsabstände müssen auf mindestens 1 km angehoben werden und ein weit größerer Abstand zu Bienenstöcken muss festgelegt werden. Vor wenigen Monaten kündigte Aigner an, die Regelung der Abstände stärker den Bundesländern überlassen zu wollen. Doch es braucht bundesweite Mindestabstände, die die Länder höchstens nach oben hin für den stärkeren Schutz ihrer Bauern und Imker erhöhen können.

Mit dem Urteil haben die Imker endlich die Möglichkeit, Schadensersatz zu fordern, wenn ihre Ernte aufgrund von Genpflanzen in Flugweite ihrer Bienen gefährdet ist. Das ist ein herber Rückschlag für die Gentechniklobby in Deutschland. Denn jeder Hobbyimker wird klagen können, wenn in seiner Nähe ein Freilandversuchsfeld liegt. Bisher gibt es hierzulande aufgrund des breiten Protests gegen die unkontrollierbaren Pflanzen nur auf ca. 13 Hektar Gentechnik-Versuchsfelder. Auf einem 15-Hektar-Feld in Mecklenburg-Vorpommern wird die Gen-Kartoffel Amflora angebaut. Das ist die einzige bisher in Deutschland zugelassene Genpflanze. Sie wird für die industrielle Stärkeproduktion genutzt und ist nicht gerade ein Verkaufsschlager. Das Honig-Urteil kann jeden Anbauversuch in Zukunft vereiteln und ist damit eine wirksame Waffe im Kampf gegen die Agro-Gentechnik.

Außerdem bestätigt das Urteil die Regelung der Nulltoleranz von in der EU nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen. Denn hier heißt es: ist die Menge an Gentech-Pollen auch noch so klein, ohne Zulassung gilt das Verbot. Die EU-Kommission sowie Lobbygruppen der Agrarindustrie versuchen seit Jahren, die geltende Nulltoleranz aufzuweichen. Zuletzt erfolgreich für importierte Futtermittel – unser Appell dagegen stieß im Februar trotz über 77.000 Unterzeichner/innen bei Frau Aigner auf taube Ohren (Blogbericht ). Eine Initiative im Bundesrat, die die Nulltoleranz von Gentechnik im Saatgut aufheben wollte, konnte ein breiter Protest glücklicherweise zu Fall bringen (Blogbericht). Doch in Brüssel sägt die Lobby schon wieder an der Nulltoleranz für Saatgut und Lebensmittel. Das Honig-Urteil kommt ihnen dabei gehörig in die Quere.

Frau Aigner will nun mit den Ländern ein einheitliches Vorgehen für Konsequenzen des Urteils für den Handel abstimmen. Da aber keine Gesundheitsgefahr bestünde, bräuchten Honiggläser aus Ländern mit verbreitetem Gentechnikanbau wie Argentinien oder China nicht sofort aus dem Verkehr gezogen werden. Das Thema steht nächste Woche bei der Verbraucherschutzministerkonferenz auf der Tagesordnung. Wir erwarten von Frau Aigner rasche Nachbesserungen im Gentechnikgesetz.

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Autor*innen

Astrid Goltz, Jahrgang 1983, hat Kulturwissenschaften in Lüneburg und Santiago de Chile studiert. Seit vielen Jahren ist sie ehrenamtlich in Umweltprojekten aktiv, zuletzt bei den Klimapiraten. Hauptamtlich hat sie für die BUNDjugend zum ökologischen Fußabdruck gearbeitet und für den BUND das Klimaforum Bonn 2010 mit organisiert. Ihre Schwerpunktthemen als Campaignerin bei Campact sind Gentechnik und Agrarpolitik sowie Flüchtlingspolitik. Alle Beiträge

3 Kommentare

Kommentare sind geschlossen
  1. Honig mit Spuren gentechnisch veränderten Organismen darf nicht mehr ungeprüft in den Handel. Bei den GVO ist es die 0,9 % Grenze und bei den 21 als gefährlich eingestuften Giftstoffe sind es die Grenzwertvorgaben. Der EG-Verordnung 178/2002 haben alle EU-Mitgliedsstaaten zugestimmt und haben verbindlich erklärt, dass unsicher Lebensmittel nicht in den Lebensmittelkreislauf gelangen dürfen. Wem nutzen diese Erklärungen, wenn kein amtliches Kontrollsystem vorhanden ist, um eine Inhaltsstoffkontrolle vorzunehmen.
    Bei einer Wagenladung von z.B. 24.000 kg reichen 26 kg um den Grenzwert bei GVO zu überschreiten.
    Ein Repräsentativitäts- und in Folge ein Analysefehler von nur 0,1125% entscheidet darüber, ob ein Urprodukt verkehrsfähig ist. Die in der BRD amtlich zugelassenen Kontrollsystem haben einen Methodenfehler von bis zu 99%. Wenn man nichts finden will, sind auch keine GVO vorhanden. Wie sicher sind Lebensmittel, wenn die hoheitlichen Aufgaben einer Inhaltsstoffkontrolle an die Wirtschaft übertragen werden. Wie glaubwürdig sind die öffentlichen Ankündigungen, Kontrollen vom “Acker bis auf den Tisch“, wenn keine Kontrolldichte vorhanden ist und der Wahrheitsgehalt einer Analyse durch die Art der Probeentnahme gegen Null tendiert. Eine Stichprobe, Buchprüfungen und ein auf Zufälligkeiten aufgebautes Kontrollsystem kann nicht vorbeugend sein. Wenn es aber kein funktionierendes Kontroll- und Rückverfolgbarkeitssystem gibt, siehe EHEC-Katastrophe, muss man sich über die Grenzwertkontrolle oder über ein Verbot der GVO keine Gedanken machen.

  2. Um die ganze Problematik von Sicherheitsabständen und vieles mehr bräuchte man sich keinerlei Gedanken machen, wenn man
    alles, was mit Agro-Gentechnologie zu tun hat, SCHLICHTWEG VERBIETEN würde – erst europa-, dann weltweit …
    Von wegen höhere Erträge – das GEGENTEIL ist der Fall!
    Die Hungersnot in den entsprechenden Ländern Afrikas u. dgl. wird GANZ UND GAR NICHT BEKÄMPFT.
    Die „Unkräuter“ und „Schädlinge“ werden immer RESISTENTER;
    es müssen deshalb inzwischen Unmengen von hochgiftigen Schädlingsbekämpfungsmitteln (Roundup) eingesetzt werden,
    um überhaupt effizient gegen jene vorgehen zu können.
    Der Einsatz dieser Mittel bedeutet aber eine enorme
    Gesundheitsgefährdung für die betreffende Landbevölkerung
    z.B. in Südamerika.
    ALL DAS und vielleicht noch einiges mehr an doch recht immensen RISIKEN UND NEBENWIRKUNGEN spricht NICHT GERADE FÜR die Agro-Gentechnologie!
    Im Grunde geht es den Großkonzernen wie MONSANTO u.a.
    NUR um EINS:
    Profitgier und Macht über die Weltwirtschaft … Alles andere wie
    höhere Erträge u. dgl. scheinen vielmehr vorgeschoben zu sein.
    Da diese besagte Technologie schwer einzuschätzen, da zu komplex, und damit unbeherrschbar ist, denke ich, daß es wohl am besten ist, man läßt die Finger GANZ davon! – – –

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