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Stuttgart 21: Kampf um den Baustopp

Am 30. September 2010 wurden im Stuttgarter Schlossgarten unter massiver Polizeigewalt etliche Bäume gefällt, um ein Grundwassermanagement für den geplanten Durchgangsbahnhof Stuttgart 21 zu errichten. Die rechtliche Grundlage für das Grundwassermanagement ist die sogenannte 5. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses. Der juristische Streit um diese Änderung geht jetzt in eine neue Runde. Rohre des Grundwassermanagements – Foto: […]

Am 30. September 2010 wurden im Stuttgarter Schlossgarten unter massiver Polizeigewalt etliche Bäume gefällt, um ein Grundwassermanagement für den geplanten Durchgangsbahnhof Stuttgart 21 zu errichten. Die rechtliche Grundlage für das Grundwassermanagement ist die sogenannte 5. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses. Der juristische Streit um diese Änderung geht jetzt in eine neue Runde.

Rohre des Grundwassermanagements – Foto: Chris Grodotzki / visual.rebellion

Rohre des Grundwassermanagements – Foto: Chris Grodotzki / visual.rebellion

Ende Juli 2011 hatte der BUND Baden-Württemberg vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) des Landes Anfechtungsklage gegen die Änderung erhoben – und am 6. Oktober einen Baustopp des kompletten Grundwassermanagements erreicht: Der VGH entschied, dass die Klagen bis zur Urteilsverkündung nach der Hauptverhandlung, die für den 15. Oktober angesetzt ist, aufschiebende Wirkung hat.

Ein Baustopp am Grundwassermanagement bedeutet für die Deutsche Bahn AG eine massive Verzögerung des Bauablaufs, da es für alle größeren Grabungsarbeiten zwingend erforderlich ist. Deshalb hat die Bahn gleich am Tag der Verkündung der VGH-Entscheidung bei der obersten Bahnbehörde, dem Eisenbahnbundesamt (EBA), einen Antrag auf Sofortvollzug gestellt. Am 28. Oktober gab das EBA diesem Antrag statt, sodass die Bahn wieder weiterarbeiten kann – vorerst.

Als jüngsten Schritt im Rechtsstreit beantragte der BUND am Montag, den 31. Oktober wiederum vor dem VGH eine Wiederherstellung des Baustopps. Innerhalb einer festgesetzten Frist können nun EBA und Bahn zum Antrag des BUND Stellung nehmen. Danach muss der VGH die Erfolgsaussichten des BUND im eigentlichen Prozess abwägen und auf dieser Grundlage wiederum über die aufschiebende Wirkung entscheiden.

Diese Entscheidung des EBA hat keinerlei Auswirkungen auf das für Mitte Dezember erwartete Urteil des VGH.

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Autor*innen

Der studierte Architekt Fritz Mielert (*1979) arbeitet als Geschäftsführer beim Bürgerprojekt Die AnStifter in Stuttgart. Zwischen 2011 und 2013 betreute er bei Campact Projekte im Spektrum zwischen Energiewende und Vorratsdatenspeicherung, baute maßgeblich die Parkschützer als eine der wichtigsten Gruppierung im Protest gegen Stuttgart 21 auf und war mehrere Jahre ehrenamtlich bei Greenpeace aktiv. Alle Beiträge

4 Kommentare

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  1. Korrekturfahne:, bitte erste Versionen von 17:14 und 17:15 und 17:24 als ungültig ansehen bzw. streichen

    Stuttgart 21 kann meinetwegen gestoppt werden.

    Aber ein anderes teures Prestigeprojekt an die Stelle zu setzen, nämlich “Kopfbahnhof 21″ bzw. K21, würde die Kosten wieder in die Höhe treiben.

    Es enstehen schon hinreichend Kosten durch

    a. Bahnhofsrenovierung und Wiederaufbau
    b. Gleis-, Bahnsteig-, Oberleitungs- und Signal-Sanierung
    c. kleine Optimierungen zur Effizienzsteigerung des bestehenden Bahnhofes gemäß den Fahrplanoptimierungsrechnungen des ehemaligen Bahnhofvorstehers Hopfenzitz

    ihm zu Ehren muss das anzustrebende Projekt also heißen: H21
    man kann das auch einfach als “Hauptbahnhof 21″ verstehen.

    Der Bedarf an öffentlichen Verkehrsmitteln wird sicher steigen wegen zunehmend dafür aufgeschlossenen jüngeren und immer mehr autostreßmüden älteren Mitbürgern, aber im Autofahrerländle BaWü und der Autobahnnation Bundesrepublik Deutschland wird der Anstieg nicht so dramatisch sein. Ein bescheidenes H21-Bahnhofssanierungs- und Effizienzsteigerungsprogramm muss also reichen, alle Mehrausgaben, sei es für K21, S21, oder gar Geißlers Kostenexplosionsprojekt S21Plus gehören gestoppt. K21 war in der Schlichtung S21 unterlegen, und S21 ist zu teuer, S21Plus erst recht, und …

    … was wir brauchen ist H21, nicht mehr, nicht weniger!!!

    Wenn K21 schon 1/2 Milliarde billiger ist als S21, wird durch das H21-Konzept mindestens das Dreifache gespart. D.h. es bleibt für die Bahn was übrig, was sie in die Rheintalstrecke investieren kann.

    Das war ein Hauptargument der S21-Gegner in der Schlichtung, dass S21 Geldverschwendung ist zulasten nützlicherer Bahnprojekte wie der Rheintalstrecke. Deshalb muss von den hyperambitionierten Bahnhofsplanungen K21/S21/S21Plus soviel eingespart werden, dass einerseits eine Verbesserung des bestehenden Bahnhofes erreicht wird, und anderseits ein dickes Bündel Geld für die laut S21-Gegnern eigentlich wichtigeren Projekte frei wird.

    Vergesst S21Plus. Ihr wollt einen Bahnhof und kein Denkmal für Geißler!

    Vergesst S21. Ihr wollt einen Bahnhof und kein Denkmal für Mappus!

    Vergesst K21. Ihr wollt einen Bahnhof und kein Denkmal für Kretschmann!

    • Das müssen die Gerichte klären. Ich bin spätestens nach dem Schreiben vom EBA vom 30.9.2010 (auf der Demo am 1.10. vorgetragen) der Überzeugung, dass die Baumfällungen illegal waren.

  2. Am 27.11.2011 sollen wir unser Stimmchen in Stuttgart / Baden-Württemberg abgeben ob wir den Bahnhof wollen oder doch lieber nicht.
    Nun warte ich nur darauf ob die Obrigkeit uns K21 Menschen schon vorher in Gewahrsam nimmt auf dem Stuttgarter Guantanamo Gelände oder ob wir noch abstimmen dürfen.
    Ich für meine Person habe mich dazu entschlossen die Briefwahl zu beantragen damit ich an dem 27. November d.J. bei Castor-Blockade-Demonstration im Wendland vor Ort sein kann.
    Bitte vielleicht als Idee/Anregung (Briefwahl) verbreiten
    Danke

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