Stuttgart 21 ist juristisch auf sehr wackeligen Beinen. Wie die Juristen zu Stuttgart 21 erläutern, gibt es zwei große Fragenkomplexe, die sich beide um die Finanzierung von Stuttgart 21 drehen.
Verfassungsmäßigkeit des Finanzierungsvertrags
Der Gesetzgeber hat 1969 dem Grundgesetz eine Passage hinzugefügt, die eine Finanzierung von Bundesaufgaben durch Bundesländer untersagt. Damit sollte verhindert werden, dass sich wohlhabende Bundesländer Infrastrukturprojekte durch finanzielle Zuschüsse „erkaufen“.
Laut dem Berliner Staatsrechtsprofessor Hans Meyer ist der Umbau des Stuttgarter Hauptbahnhofs eindeutig eine Bundesaufgabe. Eine Beteiligung des Landes Baden-Württemberg ist damit verfassungswidrig (vgl. Süddeutsche Zeitung, Spiegel. Würde dieser Verfassungsbruch durch ein Gericht festgestellt, wäre damit automatisch die Finanzierungsvereinbarung für Stuttgart 21 nichtig und das Projekt höchstwahrscheinlich gescheitert.
Das Problem an dieser Situation ist, dass es keinen Kläger gegen diesen Grundgesetzbruch gibt, da nur die Vertragsparteien Klage erheben können, diese aber Stuttgart 21 befürworten oder, wie die grün-rote Landesregierung, intern gespalten sind.
Verhalten der Bahn im Vorfeld des Finanzierungsvertrags
Im April 2009 haben die Projektpartner einen Finanzierungsvertrag für Stuttgart 21 geschlossen. Laut Bahn-interner Unterlagen wurden dabei den Vertragspartnern wichtige Kostenrechnungen vorenthalten. Dadurch wurden die Kosten von 4,5 Mrd. Euro auf 3 Mrd. Euro gedrückt. Hätten allen Partnern aktuelle Zahlen vorgelegen, wäre es höchstwahrscheinlich nicht zum Abschluss dieses Finanzierungsvertrages gekommen.
Gegen die Verantwortlichen seitens der Bahn haben die Juristen zu Stuttgart 21 deshalb im September 2011
Strafanzeige wegen Verdachts auf besonders schweren Betrug gestellt. Sollte es zu einem Prozess und einer Verurteilung kommen, wäre auch der komplette Finanzierungsvertrag nichtig.
Das Ganze erinnert mich irgendwie an Griechenland, das, damit
es in die EU aufgenommen wird, seine entsprechenden, maß-geblichen Zahlen geschönt hat.
Wie aus obigem Artikel zu entnehmen, wurde ähnliches getan,
um einen Finanzierungsvertragsabschluß erzielen zu können,
der unter anderen, sprich WAHREN, Vorraussetzungen nur recht schwer oder vielmehr sogar überhaupt nicht zustandege-kommen wäre.
Es handelt sich demnach um Vorspiegelung falscher Tatsachen — so nach dem Motto:
DER ZWECK HEILIGT DIE MITTEL!
Für meine Begriffe müßte ein sofortiger Baustopp erwirkt werden.
Denn es ist einfach skandalös und auch verantwortungslos
— vor allem seitens der Bahn, dass weiter gearbeitet wird.
Nun steht der Stuttgarter Hauptbahnhof nur noch mit einem Gebäudeflügel da, wie viele Bäume wurden gefällt —
ein unermesslicher Schaden ist in meinen Augen entstanden.
Und die Bahn – vor Blindheit geschlagen, wie mir scheint, agiert
auf Teufel komm raus — blinde Aktionswut, Aktionismus?!
Sie will vollendete Tatsachen schaffen und gibt dafür Unsummen aus (möglicher Grund: Vertragsbindung, Bindung an Aufträgen, sonst Konventionalstrafe) …
Hier herrscht beileibe nicht der GESUNDE MENSCHENVERSTAND — wirklich nicht!
Wenn aber ein Finanzierungsvertrag auf GEFÄLSCHTEN Zahlen
fundiert, fällt dann alles andere nicht in sich zusammen?!
Dann stimmt die gesamte Rechnung nicht mehr.
Es ist, als hätte man auf Sand gebaut!
KEIN VERNUNFTBEGABTER Bauherr wie auch Unternehmer tut so etwas!
Wäre es nicht MEHR ALS RATSAM, die ganze Angelegenheit zu STORNIEREN, um vor größerem Schaden zu bewahren — schon allein aus VERNUNFTSGRÜNDEN, was ich aber bei der Bahn u.a. anzweifeln müßte – aufgrund der Tatsache, wie sie jüngst und gerade in der Vergangenheit gehandelt hat?
Wenn SO weiter gewirtschaftet wird wie bisher, dann könnte das Bauprojekt zu einem ganz großen Fiasko – zumindest in
finanzieller Hinsicht – ausarten …
NICHT auszudenken so etwas!
Noch eine Bemerkung am Rande:
Das Geld, was die Bahn HIER für S21 seelenruhig verpulvert, fehlt an ANDEREN (wichtigen) (Bau)Stellen!
Da sieht man doch wirklich das KLUGE Unternehmertum seitens dieser AG, ODER?! – – –