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Von der Freiheit, auf die Diskriminierung von Menschen zu verzichten

Ursula von der Leyen antwortet auf die Campact-Aktion zum Schutz von Kinderflüchtlingen. Wir fordern darin ein Ende der Diskriminierung von Flüchtlingen durch das Asylbewerberleistungsgesetz. Die Antwort der Ministerin enttäuscht auf ganzer Linie. Weder bei der medizinischen Versorgung, noch bei der Unterbringung von Kindern in Sammellagern, bei der Diskriminierung durch Gutschein-Systeme, bei der medizinischen Notversorgung und […]

Ursula von der Leyen antwortet auf die Campact-Aktion zum Schutz von Kinderflüchtlingen. Wir fordern darin ein Ende der Diskriminierung von Flüchtlingen durch das Asylbewerberleistungsgesetz. Die Antwort der Ministerin enttäuscht auf ganzer Linie.

Weder bei der medizinischen Versorgung, noch bei der Unterbringung von Kindern in Sammellagern, bei der Diskriminierung durch Gutschein-Systeme, bei der medizinischen Notversorgung und beim Rechtsanspruch auf eine Beteiligung am Teilhabe- und Bildungspaket der Bundesregierung sieht sie Probleme. Schließlich könnten die Bundesländer ja Ausnahmen von der Regel beschliessen und so die Diskriminierung von Flüchtlingen lindern. Sie übersieht, dass diese Normalität, dass diese „Freiheit zur Diskriminierung“, für tausende Flüchtlingskinder tagtäglich eine Verletzung ihrer Würde bedeutet.

So geht es einfach nicht. Wir haben Frau von der Leyen noch einmal geschrieben. Lesen Sie das Schreiben der Ministerin und unsere Antwort.

 

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7 Kommentare

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  1. Hallo, ich kann nicht erkennen, dass Frau von der Leyen hier „auf ganzer Linie“ enttäuscht. Wenn es stimmt, dass Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen etc für Flüchtlingskinder gewährleistet sind (oder lügt Frau von der Leyen hier tatsächlich so dreist?), dann wäre die Campact-Behauptung, diesen Kindern würde nur eine Notversorgung geboten, schlicht und einfach falsch. Um ehrlich zu sein, erscheint mir Eure Informationspolitik hier ein wenig wie ein Schnellschuss – darauf ist nicht zuletzt die Schlampigkeit dieser website ein Hinweis („Diskrimierung“, und der Brief von der Ministerin ist zweimal hochgeladen, Eure versprochene Antwort an sie aber nicht). Es geht hier natürlich nicht um Rechtschreibung, aber kann es sein, dass Ihr hier nicht gerade Euren besten Tag hattet in Bezug auf Recherche?
    Viele Grüße, Martina Winkler

    • Liebe Martina Winkler, entschuldigung. Da ist bei der Verlinkung ein Fehler unterlaufen. Jetzt ist unsere Antwort aber abrufbar und darin gehen wir insbesondere auf die Frage der medizinischen Versorgung ein.

    • Ein Blick in den Wortlaut des Gesetzes und Sie könnten sich davon überzeugen, dass im Paragraphen 4 alle die Begriffe – “ erforderlich“, „amtlich empfohlen“, „medizinisch geboten“ – versammelt sind, mit deren Hilfe den Menschen zumeist das Leben schwer und immer wieder auch zur Hölle gemacht wird.
      Behörden können sehr erfinderisch sein, wenn es darum geht, eine medizinische Leistung als „nicht erforderlich“, „nicht amtlich empfohlen“ und „nicht medizinisch geboten“ hinauszuzögern oder ganz abzulehnen.
      Natürlich lügt die Ministerin nicht. Allerdings ist sie auch nicht sehr originell und hat in ihrem Antwortschreiben einfach nur aus dem Gesetzeswortlaut abgepinnt, dessen verhängnisvolle Wirkung sie aber geflissentlich übergeht.

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