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Verfassungsgericht will schnell über Leistungen für Schutzsuchende entscheiden

Wie der Berliner Flüchtlingsrat heute aus dem Bundesverfassungsgericht erfahren hat, soll die Entscheidung über das Asylbewerberleistungsgesetz bereits am 18.7. erfolgen. Eine Frist von weniger als vier Wochen nach der mündlichen Verhandlung ist eine gute Nachricht. Die Urteilsbildung dauert bei anderen Verfahren oft sehr viel länger. Offensichtlich nehmen die Richter/innen ihre bei der mündlichen Verhandlung formulierte […]

Wie der Berliner Flüchtlingsrat heute aus dem Bundesverfassungsgericht erfahren hat, soll die Entscheidung über das Asylbewerberleistungsgesetz bereits am 18.7. erfolgen. Eine Frist von weniger als vier Wochen nach der mündlichen Verhandlung ist eine gute Nachricht. Die Urteilsbildung dauert bei anderen Verfahren oft sehr viel länger.

Offensichtlich nehmen die Richter/innen ihre bei der mündlichen Verhandlung formulierte Richtschnur ernst, dass es bei Verletzungen der Menschenwürde keine Zeitverzögerung geben darf. Die angekündigte schnelle Entscheidung deutet auch daraufhin, dass es keine wesentlichen Uneinigkeiten zwischen den Richtern gibt. In der mündlichen Verhandlung schienen keine Zweifel an der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes zu bestehen.

Die große offene Frage ist, ob die Richter ausreichenden Druck für eine schnelle Lösung aufbauen. Schließlich hat die Sozialministerin Ursula von der Leyen bereits vor mehr als einem Jahr eingestanden, dass auch aus ihrer Perspektive das Gesetz verfassungswidrig ist und novelliert werden muss. Nur getan hat sie nichts. Die Qualität des Urteils wird auch darin zu messen sein, ob es in der Lage ist, diese Arbeitsverweigerung zu Lasten der Schwächsten zu durchbrechen.

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Autor*innen

Dr. Günter Metzges, Jahrgang 1971, ist Politikwissenschaftler und Erwachsenenpäda­goge. Mitgründer von Campact und lange Zeit Mitglied im geschäftsführenden Vorstand. Vorher: Gründung des Ökologischen Zentrums in Verden/Aller und Mitwirkung in verschiedenen politischen Kampagnen. 2000-2003 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Internationale und Interkulturelle Studien (InIIS) an der Universität Bremen. Dissertation: „NGO-Kampagnen und ihr Einfluss auf internationale Verhandlungen“ (Nomos Verlag, 2006). Alle Beiträge

4 Kommentare

Kommentare sind geschlossen
  1. Entscheidung in Rekordzeit? Das sehe ich anders.
    Den ersten der beiden verhandelten Fälle hatte das Landessozialgericht NRW Ende Juli 2010 dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt – vor jetzt bald zwei Jahren!
    Der zweite Fall lag im November 2010 dem Bundesverfassungsgericht vor – seit eineinhalb Jahren also!
    Wenn es stimmt, dass das Bundesverfassungsgericht bei Verletzungen der Menschenwürde keine Zeitverzögerung dulden will: Wie geht das damit zusammen, dass das Gericht selbst sich so enorm viel Zeit gelassen hat?

    • Es stimmt, dass sich das Gericht mit dem Termin zur mündlichen Verhandlung lange Zeit gelassen hat. Wir wissen nicht, was der Hintergrund ist. Vermutlich wollten die Richter der angekündigten politischen Richtigstellung durch die Bundesregierung nicht vorgreifen. Denn eigentlich ist die Regierung zuständig. Das Bundesverfassungsgericht nimmt vermutlich auch in der Eigenperspektive viel zu oft die Rolle einer Ersatzregierung an. Der Ausfall der Regierung beschädigt aber Demokratie und Gewaltenteilung.

      In der mündlichen Verhandlung hatten die Richter/innen eine schnelle Entscheidung angemahnt. Dieser Perspektive würden sie mit einem Urteilsspruch innerhalb von 4 Wochen gerecht.

    • Danke für den Hinweis!
      Doch was nützt mir dieser, wenn der Link sich nicht öffnen lässt?
      Schade …

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