SPD-Schlupfloch für Superreiche? Umfairteilen, aber richtig!
Mehr als 130.000 Unterschriften unter den Appell "Umfairteilen – Reichtum besteuern!" übergaben wir gestern gemeinsam mit Bündnis-Aktivist/innen an SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles. Wir nutzten die Begegnung im Willy-Brandt-Haus in Berlin, um Nahles eine Mahnung an ihre Partei mit auf den Weg zu geben: "Vermögen besteuern – ohne Schlupflöcher!" stand auf Schildern und Transparenten zu lesen.
„Den Schulden von Bund, Ländern und Gemeinden steht ein Vielfaches an privaten Vermögen gegenüber. Im ganzen Land unterlassen Kommunen aus finanzieller Not notwendige Investitionen. Schwimmbäder und Bibliotheken werden geschlossen, die soziale Schieflage nimmt dramatische Züge an“, sagte Jutta Sundermann, für Attac im Umfairteilen-Bündnis. „Es ist höchste Zeit, Reiche und Unternehmen endlich angemessen zur Finanzierung gesellschaftlicher Aufgaben heranzuziehen. Die nächste Bundesregierung muss Vermögen wieder konsequent besteuern!“
Die SPD tritt für die Wiedereinführung der Vermögensteuer ein und unterstützt das Bündnis „Umfairteilen – Reichtum besteuern“, für dessen Demos in Berlin und Bochum am kommenden Samstag auch viele Sozialdemokrat/innen mobilisieren. Das begrüßen wir – doch geht uns die Position der SPD bisher nicht weit genug. Neben einer dauerhaften Vermögensteuer, die Länder und Kommunen wieder handlungs- und investitionsfähig macht, fordern wir auch eine einmalige Vermögensabgabe – denn nur so können die gigantischen Schuldenberge infolge der Bankenrettung wieder abgebaut werden.
Die Zusage von SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück, Betriebsvermögen komplett steuerfrei zu stellen, wirft zudem die Frage auf, wie ernst es der SPD mit der Vermögensteuer wirklich ist. Denn nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung bestehen die großen Vermögen in Deutschland zu 74 Prozent aus Eigentum an Unternehmen. Steinbrücks Pläne ließen gerade die Vermögen der Superreichen überwiegend verschont. Gerecht wäre das nicht. Auch verfassungsrechtlich würde die Ausnahmeregelung nicht bestehen – denn der Bundesfinanzhof hat schon bei der Erbschaftsteuer eine „verfassungswidrige Überprivilegierung“ von Unternehmen festgestellt. Wie Steinbrück selbst einmal im Zusammenhang mit der Erbschaftsteuer bemerkte, öffnet das Unternehmensprivileg letztlich Steuertricksern Tür und Tor: „der Picasso hängt dann im Arbeitszimmer“, mit Hilfe von Strohfirmen wird Privatvermögen in Betriebsvermögen verwandelt und so der Steuerpflicht entzogen (mehr dazu im Blog). Wir fordern: Umfairteilen, aber richtig – handwerklich sauber, konsequent und gerecht.
Vor dem Willy-Brandt-Haus spielten wir das schon einmal symbolisch durch, indem wir die großen Schlupflöcher im Umfairteilen-Transparent mit unseren Forderungen luftdicht verschlossen. Bei böigem Wind und Regen keine ganz einfache Aufgabe, aber mit vereinten Kräften gelang es uns. Entsprechend sollte uns auch der „Gegenwind“ von Lobbyorganisationen wie der „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ (INSM) und den „Familienunternehmern“ nicht abhalten. Sie ziehen seit Monaten mit Panikmache und Desinformation gegen die Besteuerung von Superreichen zu Felde.
Die Panik-Strategie: Menschen Angst vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes zu machen für den Fall, dass die Eigentümer ihrer Firma besteuert werden. Die Desinformation: Es wird behauptet, höhere Steuern führten zu weniger Investitionen und umgekehrt. Die Statistik zeigt jedoch: stimmt nicht, ganz im Gegenteil! Schon klar, dass manche Unternehmer und Anteilseigner lieber weiterhin mehr in die eigene Tasche stecken oder an den Finanzmärkten spekulieren, statt Steuern zu zahlen. Vom Lobby-Bohei, eine 1-Prozent-Steuer gefährde die Geschäfte (oder gar die Volkswirtschaft), sollte sich jedoch niemand beeindrucken lassen (mehr dazu im Beitrag von Ralf Krämer).
Denn klar ist auch: Vermögensbesteuerung kostet keine Arbeitsplätze, sondern schafft neue und mehr Arbeitsplätze. Sie ermöglicht notwendige öffentliche Investitionen in Bildung, Verkehr und Wohnungsbau, in die Energiewende, in Soziales und Kultur. Jeder neu eingestellte Erzieher, jeder Handwerksbetrieb mit neuen öffentlichen Aufträgen schafft wieder mehr Nachfrage und Umsatz.
Statt weiterhin umverteilen in die Taschen Weniger heißt es dann: Umfairteilen in die Lebensqualität und Zukunftschancen aller Menschen unserer Gesellschaft. Kommenden Samstag, 14. September, gehen wir dafür zu Tausenden in Bochum und Berlin auf die Straße. Packen Sie den Friesennerz ein und seien Sie mit dabei! Infos zu den Demos, zur Anreise und zum Programm finden Sie hier (Berlin) und hier (Bochum).
„Das Geld schafft das Proletariat, nicht weil die Zinslasten das Volk um Hab und Gut bringen, sondern weil es das Volk gewaltsam daran hindert, sich Hab und Gut zu schaffen.“
Silvio Gesell
Das werden die Sozialisten bis zum Jüngsten Tag nicht mehr begreifen.
Jüngstes Gericht
Die stärkere Besteuerung von Betriebsvermögen entzieht gerade den kleineren und mitelständischen Betrieben das notwendige Kapital. Konsequenz: diese Betriebe gehen pleite, die Arbeitsplätze gehen verloren. Das kann wohl nicht euer Ziel sein ?
Diese Frage habe ich bereits in dem oben verlinkten, etwas älteren Blogbeitrag zu diesem Thema beantworten (auch der ebenfalls verlinkte Beitrag von Ralf Krämer sagt etwas dazu). Natürlich geht es uns auch um den Schutz kleinerer und mittlerer Betriebe. Dazu braucht man aber nicht Betriebsvermögen jeglicher Größe von der Steuer auszunehmen, wie Steinbrück es vorschlägt.
Die Lösung besteht darin, auf Betriebsvermögen höhere Freibeträge zu gewähren als für rein private Vermögen. Schon bei einem Freibetrag von 2 Millionen Euro auf Betriebsvermögen bräuchten 98 % der rund 3,6 Millionen Unternehmen in Deutschland keine Vermögensteuer zahlen, weil ihr Vermögenswert geringer ist. Zahlen müssten nur die 2 % großen Unternehmen. Die Konzepte, wie sie Organisationen in unserem Bündnis (z. B. attac oder die Initiative Vermögender für eine Vermögensabgabe) vorgelegt haben, sehen sogar noch höhere Freibeträge (von jeweils 3 bis 5 Millionen Euro) für Betriebsvermögen vor. Betroffen wäre dann rund 1 Prozent aller Unternehmen – die allergrößten.
Steinbrücks Komplett-Freistellung hingegen schützt auch die ganz Großen vor der Besteuerung. Beispielsweise würde das 33-Milliarden-Euro-Vermögen der Familie Albrecht (Aldi GmbH & Co. OHG) nicht oder nur zum Peanuts-Wert besteuert.
Hallo Annette,
da ich bei einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft arbeite, macht mir die Vermögenssteuer auf Betriebsvermögen ein wenig Sorgen. Was der GdW (Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.) zu diesem Thema sagt, kann man hier nachlesen: http://web.gdw.de/uploads/pdf/publikationen/gdw-argumente/GdW-Themen_Fakten_Vermoegensteuer_4.pdf
Kannst du bzw. könnt ihr dazu kurz Stellung nehmen? Muss ich mir Sorgen machen?
Nein, Du musst Dir keine Sorgen machen – im Gegenteil! Hier gilt zunächst einmal dasselbe wie in meiner obigen Antwort: Mit den genannten Freibeträgen sind 98 bis 99 % der Unternehmen sowieso von der Steuer befreit. Betroffen wären nur die Großen, wie z. B. im Immobilienbereich die IVG oder die GAGFAH.
Nun weiß man, dass beispielsweise die GAGFAH schon jetzt nichts in den Bestand investiert und Wohnungen verrotten lässt, um den Shareholdern möglichst viel Profit zu garantieren – also das klassische Geschäftsgebaren einer „Heuschrecke“ an den Tag legt. Wenn ein solches Unternehmen durch die Vermögensteuer in die Situation käme, Wohnungen abzustoßen, um aus dem Erlös Steuern zu zahlen, wäre das mit Blick auf die Mieter und die Entwicklung der Investitionen (in Bestand und Neubau) eine eher gute Nachricht – zumindest würde es die Chance eröffnen, dass verantwortungsvoller wirtschaftende Unternehmen die Regie übernehmen. Grundsätzlich sind die Steuersätze aber so gering veranschlagt (1 % bzw. 0,5 % nach dem Vorschlag von verdi), dass die Steuer aus dem Unternehmensertrag gezahlt werden kann, ohne an die Substanz zu gehen (Sollertragsteuer) und zu Teilverkäufen zu zwingen.
Der weitaus größte Teil der Immobilienwirtschaft – insbesondere die kommunalen und genossenschaftlichen Unternehmen – kann sich freuen, wenn die Vermögensteuer eingeführt wird. Denn öffentliche Bauprogramme – insbesondere der Soziale Wohnungsbau – werden aus Steuern finanziert. Und es muss viel mehr als bisher in den sozialen Wohnungsbau investiert werden, um die Wohnungskrise in den Ballungsräumen zu lösen. Das haben inzwischen auch weite Teile der Politik erkannt. Man will bauen, aber die bisherigen Finanzmittel reichen nicht. Der Soziale Wohnungsbau ist Länderaufgabe – und die Vermögensteuer fließt den Ländern zu. Selbst wenn nur ein Bruchteil der 20 Milliarden Euro, die nach unserem Modell aus der Vermögensteuer erzielt werden können, in den Sozialwohnungsbau fließt, ist das für die beteiligten Immobilienunternehmen und ihre Auftragnehmer in Bauindustrie und Handwerk ein Segen – und ebenso für Mieter und Wohnungssuchende.