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Verfassungsgericht soll über CETA-Volksbegehren entscheiden

Unser bayerisches Volksbegehren gegen CETA kommt vor Gericht: Das bayerische Innenministerium hält es für unzulässig und hat das Volksbegehren dem obersten bayerischen Gericht übergeben. Damit haben wir gerechnet – und sind vorbereitet.

Unser bayerisches Volksbegehren gegen CETA kommt vor Gericht: Das bayerische Innenministerium hält es für unzulässig und hat das Volksbegehren dem obersten bayerischen Gericht übergeben. Damit haben wir gerechnet – und sind vorbereitet. Wie es jetzt weitergeht – und warum es möglich ist, CETA über ein Nein in Bayern zu stoppen.

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Bayerisches Innenministerium überweist CETA Volksbegehren an das Verfassungsgericht

Am Mittwoch erreichte uns bereits früh um neun Uhr ein Telefonanruf aus dem Bayerischen Innenministerium. Das Ministerium lässt unser Volksbegehren aus rechtlichen Bedenken erst mal nicht zu, sondern überweist es zur Prüfung an das Bayerische Verfassungsgericht. Natürlich hätten wir uns gefreut, wenn wir sofort hätten loslegen können, aber wirklich verwundert waren wir über diese Entscheidung nicht. Bereits bei der Einreichung hatte ein Vertreter des Ministeriums den Inhalt unseres Volksbegehrens als schwierige rechtliche Materie bezeichnet.

Für uns heißt das jetzt: wir müssen klar darlegen und begründen, warum unser Volksbegehren zugelassen werden muss. Dafür haben wir uns erfahrene Rechtsexperten gesucht, die unser Anliegen beim Verfassungsgericht vertreten. Deswegen sind wir sehr guter Dinge, dass das Verwaltungsgericht unser Volksbegehren zulassen wird.

Der Weg über das Verfassungsgericht ist nicht ungewöhnlich bei Volksbegehren

Auch das Volksbegehren zur Abschaffung der Studiengebühren wurde zuerst vom Innenministerium abgelehnt und erst vom Verfassungsgericht zugelassen. Anschließend wurde es das erfolgreichste Volksbegehren überhaupt.

Volksbegehren könnte im Frühsommer an den Start gehen

Die Bürger/innen in Bayern müssen jetzt erst mal Geduld haben. Denn das Verfassungsgericht hat drei Monate Zeit unseren Antrag zu prüfen und dann zu entscheiden. Wie es nach der Zulassung durch das Gericht weitergeht, ist in der Bayerischen Wahlordnung genau geregelt: Innerhalb von vier Wochen muss das Innenministerium den zweiwöchigen Eintragungszeitraum bekanntgeben, der acht bis zwölf Wochen später stattfinden muss. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass im nächsten Mai die Menschen in Bayern sich in ihren Rathäusern für das Volksbegehren eintragen können.

Wir bleiben nicht untätig und nutzen die Zeit: Wir klären die Menschen in Bayern ausführlich über die schädlichen Auswirkungen auf, die CETA trotz der Zusatzerklärungen nach sich ziehen würde. Die in CETA immer noch enthaltenen Sonderklagerechte für ausländischen Konzerne, greifen tief in den Gestaltungsspielraum nicht nur des Freistaates, sondern auch der Kommunen ein. Der Druck auf die Daseinsvorsorge würde weiter zunehmen. Leidtragende sind auch die vielen in Bayern noch existierenden landwirtschaftlichen Familienbetriebe. Sie könnten dem mit CETA stärker werdenden wirtschaftlichen Druck nicht mehr standhalten.

Ein Nein aus Bayern kann CETA im Bundesrat stoppen

Mit dem Volksbegehren und dem Volksentscheid haben wir einen wichtiges Instrument gegen CETA in der Hand. Denn viele Landesregierungen mit grüner und linker Regierungsbeteiligung, haben schon erklärt, CETA nicht zuzustimmen. Mit einem Nein aus Bayern durch das Volksbegehren, wäre die Mehrheit gegen CETA im Bundesrat schon so gut wie sicher. Und scheitert CETA im Bundesrat, muss Deutschland bei der nationalen Ratifizierung auf EU-Ebene mit Nein stimmen. Da alle 28 Mitgliedsstaaten zustimmen müssen, wäre CETA damit endgültig gestorben.

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Autor*innen

Campaigner - Dr. Michael Stanglmaier, Jahrgang 1963, ist seit über 25 Jahren aktiv im Umwelt-, Energie - und Verkehrsbereich. Neben seinem kommunalpolitischen Engagement gründete und leitete Michael mehrere Bürgerinitiativen. Darüber hinaus ist er Mitbegründer und ehrenamtlicher Aufsichtsrat einer Bürgerenergiegenossenschaft. Michael studierte Chemie und promovierte am Genzentrum München. Seit 2015 ist er als Campaigner bei Campact zuständig für die TTIP/CETA Kampagne in Bayern. Alle Beiträge

4 Kommentare

Kommentare sind geschlossen
  1. Norbert, der kleine behinderte Bürger der auch von Fürth nach nach Stuttgart am 17.ß9.2016 gereist ist, meine nur nicht aufgeben gegen dieses scheiß Ceta und ttip.
    Komm ja aus Franken neben Bayern, bin echt gespannt ob es zum verpflichtenden Volksbehren kommt, oder ob sie alle wieder dem Sigmar Gabrielbefehl „ich will keine Ablehnung haben hinterherlaufen. Ich geh auch nach Brüssel in der ersten Reihe, wenns nicht anders geht. Wenn Ceta durchkommt werde ich trotz Behinderung, die Zelte abbrechen undauf den asiatischen Kontinent verschwinden, bin bestimmt nicht reich aber hab in Thailand sehr gute Freunde.

    • Liebe Frauke ,

      danke, dass DU Dich gegen CETA engagieren willst.

      Aktuell kannst Du durch Teilnahme am CETA-Check (https://stop-ttip.org/de/cetacheck/) unsere Europaabgeordneten auffordern, im Europaparlament gegen CETA zu stimmen. Wir planen für die nächste Zeit weitere Aktionen, informiere Dich auf unserer Homepage und durch unseren Newsletter.

      Auch in Österreich gibt es jetzt ein Volksbegehren gegen CETA, TTIP und TISA (http://www.volksbegehren.jetzt/).

      Unabhängig vom Wohnort kann jeder und Jede unser Volksbegehren in Bayern mit einer kleinen Spende unterstützen.

      Herzliche Grüße

      Michael Stanglmaier

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