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Hessen: Vertrag gegen Hass

Wir sind drin - im hessischen Koalitionsvertrag. Kaum zu glauben: Die schwarz-grüne Regierung hat Hate Speech offiziell den Kampf angesagt. Mit der Vereidigung der neuen Landesregierung ist das jetzt amtlich. Und klar ist: Wir haben mit unserer Kampagne einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet.

Erfolg: Erstes Bundesland erhebt Stimme gegen Hate Speech und macht Ernst im Koalitionsvertrag. / Campact e.V. [CC BY-ND 2.0]
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Das ist unser Erfolg

Die schwarz-grüne Regierung hat Hate Speech mit einem konkreten Plan den Kampf angesagt. Mit der Vereidigung der neuen Landesregierung am heutigen Freitag ist es amtlich. Für Campact ist das etwas ganz Besonderes: eine Premiere. Zum ersten Mal haben wir es gemeinsam als Bürgerbewegung geschafft, ein Thema direkt in einem Koalitionsvertrag zu verankern.

Das ist der Erfolg von uns allen. Gelungen ist uns das nur dank dem persönlichen Engagement der vielen Campact-Unterstützer/innen. Dank ihrem Vertrauen in unsere Strategie. Wir haben gemeinsam E-Mails geschrieben, bei Facebook diskutiert, Hustenbonbons für eine starke Stimme gegen Hass verteilt oder den Appell unterzeichnet. 

Fünf Forderungen gegen Hass im Netz

Mit fünf Forderungen gegen Hass im Netz sind wir mit unserer Kampagne angetreten. Die Hessische Landesregierung hat nicht alle in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Aber als erstes Bundesland hat sie die Gefahren von Hasskriminalität erkannt. Und konkrete Maßnahmen festgelegt, wie der Rechtsstaat dem entgegentreten kann. Hier die wichtigsten Vorhaben:

1. Opferberatung: Ein erster Schritt

Wir fordern: Eine zentrale Opferberatungsstelle, die die erste Anlaufstelle für Betroffene wird und sie zentral an spezialisierte Initiativen weiterleitet.

Es kommt: Ein “Netzwerk Prävention”. Die Regierung will immerhin alle wichtigen Stellen vernetzten – Opferberatungen, aber auch Schulprojekte. Das Ziel: Betroffene in der Zukunft schneller und umfassender unterstützen. Eine zentrale Anlaufstelle für die Opfer wird das aber nicht.

Wir sagen: Ausbaufähig, aber ein erster Schritt in die richtige Richtung.

2. Stärkere Staatsanwaltschaften

Wir fordern: Schwerpunktstaatsanwaltschaften, bei denen alle Anzeigen im Bereich Hass im Netz zentral zusammenlaufen, damit orchestrierte Hassangriffe auch als solche erkannt werden. 

Es kommt: Tatsächlich sollen Staatsanwält/innen extra zur Bekämpfung von Hasskriminalität eingestellt werden. Sie sollen sich um „bedeutende Ermittlungsverfahren“ kümmern, also zum Beispiel um massive Hassattacken auf einzelne Personen oder Institutionen. Außerdem sollen die Dezernent/innen bei den Staatsanwaltschaften sensibilisiert und fortgebildet werden. Das ist extrem wichtig, denn sie entscheiden, ob eine Klage angestrebt oder wie in der Vergangenheit zu oft fallengelassen wird.

Wir sagen: Gute Arbeit. Das wird sich lohnen!

3. Modellprojekt „Verfolgen statt löschen“

Wir fordern: Eine zentrale Opferberatungsstelle, eng vernetzt mit Polizei und Justiz, an die sich alle Opfer direkt wenden können. 

Es kommt: Eine Kooperation zwischen großen Medienhäusern, Staatsanwaltschaften, Polizei, Landeskriminalämtern und den Landesmedienanstalten. Das Kalkül: Gerade in den Kommentarspalten der Medien wird im Netz überdurchschnittlich viel gehetzt. Die Medienhäuser sollen jetzt auf kurzem Dienstweg mit Polizei und Justiz zusammenarbeiten. Das schafft eine bessere Diskussionskultur im Netz. Läuft übrigens schon erfolgreich in Nordrhein-Westfalen.

Wir sagen: Ein wichtiger Schritt. Das sollte ausgebaut und für alle Bürgerinnen und Bürger in einer zentralen Opferberatungsstelle zugänglich gemacht werden.

4. Polizei: Know How, Ermittlung, Opferberatung

Wir fordern: Beauftragte für Hate Speech auf jeder Polizeidienststelle in Hessen, damit die Betroffenen immer einen Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin haben.

Es kommt: Polizeibeamte sollen in punkto Hasskriminalität und Opferberatung geschult werden. Vor allem die Betreuung von Opfern und der Zugang zu Hilfe soll schon durch die Polizei erfolgen. Außerdem sollen mehr Menschen mit Migrationshintergrund in den Polizeidienst und die interkulturelle Kompetenz gestärkt werden. Wie flächendeckend das passieren wird, bleibt allerdings offen.

Wir sagen: Das Vorhaben ist genau richtig. Wichtig ist aber, dass wirklich viele Polizist/innen weitergebildet werden. Sonst stehen die Opfer im Zweifelsfall wieder alleine da.

5. Bundesratsinitiative: Beleidigung im Internet als Offizialdelikt

Wir fordern: Vereinfachte Klagemöglichkeiten bei Zivilprozessen. Denn bisher müssen Opfer, wenn sie im Netz beleidigt und verleumdet werden, meist selbst eine Zivil- oder Privatklage anstrengen. Das Kostenrisiko tragen sie selbst. Viele schrecken davor zurück und Täter/innen werden nicht zur Verantwortung gezogen.

Es kommt: Eine Bundesratsinitiative. Die hessische Landesregierung will im Bundesrat durchsetzen, dass die Betroffenen “Beleidigung im Internet” zum Offizialdelikt erklärt wird. Das würde bedeuten, dass Staatsanwaltschaften von Amts wegen, also ohne vorherige Anzeige mit Strafantrag durch das Opfer, gegen solche Beleidigungen vorgehen können. Auf die Opfer kämen so keine weiteren Kosten hinzu. 

Wir sagen: Ein guter Vorschlag, wie das Problem angegangen werden kann. Jetzt kommt es darauf an, ob Hessen es schafft, im Bundesrat dafür Mehrheiten zu finden. Wir wollen das unterstützen!

Hessen setzt neue Maßstäbe

Klar ist: Das kann erst der Anfang sein. Aber Hessen zeigt mit dem neuen Koalitionsvertrag, was im Kampf gegen Hass im Netz möglich ist. Die neue Landesregierung wird Erfahrungen sammeln, die für alle Bundesländer wichtig sind. Und genau das ist unser Ziel: Denn Hass im Netz macht nicht an Ländergrenzen halt. Deswegen haben wir noch Ende 2018 eine bundesweite Kampagne gegen Hass im Netz gestartet. Der Erfolg in Hessen gibt uns dafür mächtig Rückenwind. 

Falls Du noch nicht unterzeichnet hast, dann hole das jetzt schnell noch nach.

Hier klicken und bundesweiten Appell gegen Hass im Netz unterzeichnen!
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Autor*innen

Schon als Kind lief Anna-Lena im Ruhrgebiet auf Ostermärschen mit. Mit 18 berichtete sie für einen Lokalsender vom Weltumweltgipfel in Südafrika. Sie studierte Lateinamerikanistik, Politik und Publizistik in Berlin, Spanien und Argentinien, lernte 4 Sprachen und engagierte sich in der Hochschulpolitik. Sie wurde Fernsehjournalistin, berichtete bei RTL und dem NDR über Atomenergie,prekäre Arbeitsbedingungen und Thilo Sarrazin. In Mali arbeitete sie als Consultant für die GIZ - in Berlin engagiert sie sich ehrenamtlich in einer Flüchtlingsunterkunft. Seit Oktober 2015 ist sie Campaignerin bei Campact. Alle Beiträge

4 Kommentare

Kommentare sind geschlossen
  1. Wer definiert eigentlich, ob Haß, Ablehnung, Abneigung, Feindschaft………………vorliegt?
    Bekommen wir auch noch ein Wahrheitsministerium? Die Auswüchse einer entsolidarisierten und entzweiten Gesellschaft lassen sich nicht mit weiteren gesetzlichen Regelungen beseitigen, ich meine, sie treiben die Spaltung voran.

  2. Ich fürchte, mit diesem Gesetz wird einem Meinungsverbot Tür und Tor geöffnet. Im Zweifel wird dann jedesmal das BVG zu klären haben, was Meinungsfreiheit und was Hatespeech ist. Na, da wird was los sein.
    Ich halte dieses, eurer Gesetz für vollkommen reaktionär, antidemokratisch und überflüssig.

    • Hallo Stefan,

      die Meinungsfreiheit gilt für jeden in Deutschland, denn sie ist vom Grundgesetz gedeckt. Daher müssen wir auch viele Hate-Speech-Kommentare aushalten. Wir können sie nur klar benennen und ihnen widersprechen. Auch das gehört zur freien Meinungsäußerung. Da, wo es sich aber um Volksverhetzung und Beleidigung handelt, hat Hate Speech nichts mehr mit freier Meinungsäußerung zu tun. @Quer hat in diesem Video ein paar Beispiele zusammengetragen: https://www.facebook.com/quer/videos/10155048409855728/

      In Absatz 2 des entsprechenden Artikels 5 im Grundgesetz steht allerdings auch: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“ Das heißt: Niemand darf sein Recht auf Meinungsfreiheit dafür nutzen, die Rechte anderer zu verletzen, zum Beispiel, indem er gegen sie hetzt, zu Gewalt aufruft oder sie verleumdet. Diese Gesetze gelten – sie müssen in sozialen Netzwerken aber konsequenter als bislang umgesetzt werden. Und nur darum geht es: Dass Kommentare, die gegen das Straf – oder Zivilrecht verstoßen, gelöscht werden.

      Viele Grüße
      Das Campact-Team

  3. Das soll ein Ervolg sein,das glaube ich nicht
    Der Hass im Internet wird weiter gehen so lange
    es Menschen giebt die ales im Netz verbreiten
    was ihnen gefält ich frage mich was gehen
    andere Leute meine Daten an? des halb mache
    ich auch keine Geschäfte im Internet
    wer sich an Hetze im Netz beteidigt solte
    sich zurück nehmen.

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