Feminismus Gesundheit
Kleine Geburten und ungewollte Schwangerschaften
Kleine und stille Geburten sind ein Tabuthema. Frauen*, die sie erleben, sind gesetzlich kaum geschützt. Einige Frauen* wollen das nun ändern – und treten für einen gestaffelten Mutterschutz ein.
Triggerwarnung: In diesem Text geht es um stille und kleine Geburten, auch Tot- und Fehlgeburten genannt. Wenn Du eine solche Geburt erlebt hast oder Deine Schwangerschaft gefährdet ist, dann überlege Dir, ob und in welchem Umfeld Du den Text lesen möchtest.
Freude, Erwartung, Spannung – doch dann endet die Schwangerschaft. Statt Schreien oder Babygebrabbel ist da nur Stille. Weltweit endet jede siebte Schwangerschaft frühzeitig mit dem Tod des Embryos oder Fötus. Trotz der Häufigkeit jedoch ist das Thema gesellschaftlich ein Tabu – und Mütter von kleinen und stillen Geburten vor der 24. Schwangerschaftswoche sind rechtlich kaum geschützt. Einige Frauen* haben deshalb eine Bundestags-Petition für einen gestaffelten Mutterschutz gestartet: Es geht um Enttabuisierung und den Schutz von Frauen.
Schweigen über kleine und stille Geburten
Über kleine und stille Geburten wird wenig gesprochen. Das Diktum „Vor der 12. Woche erzählt man nichts von der Schwangerschaft, weil noch so viel schiefgehen kann“, ist schon fast eine gesellschaftliche Regel. Doch dieser Schutz der Privatsphäre von Paaren steht auch im Zusammenhang mit einer gesellschaftlichen Unsichtbarmachung und Verharmlosung von frühen, kleinen Geburten. Frauen*, die einen Embryo oder Fötus vor der 12. Schwangerschaftswoche verloren haben, erzählen davon, dass ihr Verlust als Lappalie abgetan wurde: Das reicht von der Reaktion, dass sie es doch einfach wieder versuchen könnten bis hin zu Ärzt:innen, die die Frauen* nicht krankschreiben wollen.
Kleine und Stille Geburten
Als „stille Geburten“ werden Geburten von Föten, die nach der 24. Schwangerschaftswoche gestorben sind oder schon über 500 Gramm wiegen, bezeichnet. „Kleine“ Geburten sind die Aborte aller Embryos und Föten, die früher geboren wurden und weniger als 500 Gramm wiegen. Kleine Geburten werden auch als „Fehlgeburten“ bezeichnet – diese Bezeichnung aber legt nahe, dass mit der Frau etwas falsch war oder sie durch „Fehler“ den Abort verursacht haben könnte. Einige Betroffene früh beendeter Schwangerschaften wünschen sich daher die Bezeichnung „kleine Geburt“. Auch für die Gesetzesinitiative ist das wichtig, da zu einer „kleinen Geburt“ auch ein „kleines Wochenbett“ inklusive Schutzzeit der Mutter gehört.
Mütter: rechtlich ungeschützt
Doch auch nach der 12. Schwangerschaftswoche sind Frauen* nicht rechtlich geschützt: Obwohl sie mitunter einen gestorbenen Fötus gebären müssen, der Körper sich nach der Schwangerschaft zurückbilden muss und sie die schlimme Erfahrung psychisch verarbeiten müssen, steht ihnen nicht automatisch ausreichend Schutzzeit zu. Denn die aktuellen gesetzlichen Regelungen zum Mutterschutz sehen einen harten Bruch nach der 24. Schwangerschaftswoche oder einem Gewicht von 500 Gramm vor: Ab dann gelten die gesamten 14 Wochen Mutterschutz, vorher liegt eine Krankschreibung im Ermessen einzelner Ärzt:innen. Manche Hebammen und Ärzt:innen aber haben diese rechtlichen Konsequenzen nicht im Blick: Sie denken, dass sie den Eltern einen Gefallen tun und die Trauer erleichtern würden, wenn sie beispielsweise das Geburtsgewicht etwas senken oder einzelne Lebenszeichen nach der Geburt verschweigen.
Natürlich sollen Eltern selbst entscheiden können, wann sie anderen von ihrer Schwangerschaft erzählen wollen. Doch das gesellschaftliche Schweigen über kleine Geburten führt dazu, dass sich Betroffene häufig isoliert fühlen. Frauen* suchen Fehler bei sich selbst oder in ihrem Verhalten, obwohl der Verlust von Schwangerschaften in den meisten Fällen ein natürlicher Vorgang ist. Wird ein Abort einfach abgetan, fehlt den Eltern zudem die Trauerzeit und Verarbeitung, die sie körperlich und psychisch brauchen.
Initiative Gestaffelter Mutterschutz
Gegen diesen Missstand hat Natascha Sagorski gemeinsam mit dem Verein Sternenkind München die Petition und Gesetzesinitiative zu gestaffeltem Mutterschutz gestartet. Der Initiative nach soll sich der Anspruch auf Mutterschutz statt der aktuellen Regelung langsam über die Schwangerschaft aufbauen. Frauen* sollen so schon früher in der Schwangerschaft gesetzlich geschützt werden. Aktuell berät der zuständige Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gesetzesinitiative.
Gesetzesinitiative Gestaffelter Mutterschutz
Bisher haben nur Frauen*, deren Kind nach der 24. Schwangerschaftswoche oder mit einem Gewicht über 500 Gramm geboren wurden, Anspruch auf die regulären 14 Wochen Mutterschutz. Frauen*, deren Kind also nur einen Tag früher geboren wurde, haben keinen Anspruch auf irgendeine Form von Schutz oder Krankschreibung. Die Frauen*, die das Gesetz nun reformieren wollen, votieren für einen gestaffelten Mutterschutz, der sich von Beginn der Schwangerschaft an langsam aufbaut. Wie die Regelung genau aussehen soll, soll gemeinsam mit Expert:innen erarbeitet werden, als Minimum sehen jedoch viele zwei Wochen Schutzzeit an. Der Mutterschutz soll zudem ein Angebot sein, das Frauen* wahrnehmen können, aber nicht müssen.
Die Initiator:innen der Petition sehen die Eltern im Vordergrund, die einen Fötus ungewollt verloren haben. In der politischen Debatte aber regen sich Sorgen, dass eine Regelung zugunsten des Mutterschutzes vor der 12. Schwangerschaftswoche Wasser auf die Mühlen von Abtreibungsgegner:innen sein könnte. Wenn man in einer Regelung zugibt, dass sich manche Frauen auch in der 10. Woche schon als werdende Mütter fühlen, kann man dann anderen Frauen noch den selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche – oder sogar länger – erlauben?
Selbstbestimmung von Frauen in den Fokus rücken
Die einfache Antwort muss sein: Ja. Denn Frauen* werden in sehr unterschiedlichen Situationen schwanger: Manche sind jung, manche älter, sie leben in Partnerschaften oder nicht, manche wollen ein Kind und andere nicht. Während die eine Frau* schon kleine Geburten oder eine Hormontherapie erlebt hat und sie den zweiten Strich auf dem Schwangerschaftstest sehnlich erwartet, bedeutet er für eine andere Frau* eine Katastrophe. Manche Frauen* haben zu Beginn der Schwangerschaft bereits eine Odyssee hinter sich – und fühlen sich vielleicht schon als werdende Mütter, bevor andere überhaupt von ihrer Schwangerschaft wissen.
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Auch physisch erleben Frauen* Schwangerschaften sehr unterschiedlich: Während manchen die Hormonumstellung sehr zusetzt, ihnen schlecht ist und sie viele Veränderungen in ihrem Körper feststellen, merken andere kaum etwas. In Extremfällen gelingt es Frauen* sogar, Schwangerschaften über viele Monate zu verdrängen.
Frauen* brauchen mehr Angebote
Ebenso verschieden geht es Frauen* nach freiwillig oder unfreiwillig abgebrochenen Schwangerschaften: Viele Frauen* brauchen Zeit, um sich physisch und psychisch zu erholen, andere wollen jedoch schnell wieder arbeiten gehen und sich ablenken. In manchen Situationen ist es gut möglich, den Arbeitgeber zu informieren und Mutterschutz in Anspruch zu nehmen, andere Frauen* wollen nicht, dass ihr Arbeitgeber etwas von ihrer Schwangerschaft erfährt. Rücken wir Frauen* und die Situationen, in denen sie schwanger werden oder Embryos und Föten verlieren, in den Fokus, wird deutlich: Für diese vielfältigen Situationen eine Regelung zu finden, kann kaum gelingen.
Schwangerschaftsabbrüche werden noch immer im Strafgesetzbuch geregelt – mit dramatischen Folgen für die medizinische Versorgung:
Für die Frauen* müssen deshalb viel mehr Angebote geschaffen werden: sowohl für einen legalen Schwangerschaftsabbruch, als auch für Mutterschutz oder für Krankschreibungen nach dem ungewollten Verlust einer Schwangerschaft. Wollen wir gute Regeln für alle Frauen* beim beabsichtigten oder unbeabsichtigten Verlust eines Embryos oder Fötus finden, dann müssen die unterschiedlichen Situationen von Frauen* im gesellschaftlichen Diskurs und im Gesetz sichtbar werden und ihren Platz finden – und das ist unserer Gesellschaft, die ja nun zu fast 50 Prozent aus Frauen* besteht, auch durchaus zuzutrauen.