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Rammstein, Rubiales und das Recht

Während der spanische Fußball-Verbandschef Luis Rubiales zurücktreten musste, ist Rammstein on tour. Beide Fälle eint, dass versucht wird, mit Verleumdungsklagen die Berichte über ihre sexuellen Übergriffe zum Schweigen zu bringen. Schützt das Recht die Täter?

Menschen bei einer Demo in Madrid. Sie protestieren gegen den ehemaligen spanischen Fußball-Verbandschef, der eine Spielerin sexuell belästigt hat.
Jenni Hermoso erfuhr nach dem sexuellen Übergriff des ehemaligen Fußball-Verbandschefs viel Solidarität, der Protest war riesig – doch die Rechtssprechung bevorzugt viel zu oft die Täter. Foto: IMAGO / ABACAPRESS

Vor zehn Tagen war der Druck endlich groß genug. Der Chef des spanischen Fußballverbandes, Luis Rubiales, trat zurück. Vorausgegangen war seinem Rücktritt ein #Metoo-Skandal im Sport: Nach der gewonnenen Weltmeisterschaft der spanischen Frauen-National-Elf hatte er die Fußballerin Jenni Hermoso gegen deren Willen auf den Mund geküsst. Der Übergriff wurde über die laufenden Kameras in die ganze Welt ausgestrahlt, wo sich eine heftige Diskussion über die Angemessenheit seines Verhaltens entspann.

Während einige prominente Männer wie die Bayern-Ikone Karl-Heinz Rummenigge oder der TV-Moderator Johannes B. Kerner keinen Anstoß finden konnten, ebbte die Kritik insbesondere unter Jüngeren und Frauen* nicht ab. Die gesamte spanische Frauen-Nationalmannschaft trat in den Streik, die Männer-Nationalmannschaft solidarisierte sich. Die spanische Sportbehörde hatte währenddessen vor dem Sportgericht beantragt, Rubiales zu suspendieren; die FIFA ihn beurlaubt. Nachdem Rubiales zunächst Hermoso angriff und sein Fehlverhalten leugnete, wurde der Druck schließlich zu groß – und Rubiales zum Rücktritt gezwungen. Auch wenn er spät kommt, ist dieser Schritt ist ein wichtiges Zeichen für Frauen* weltweit, die sexuelle Belästigung und Missbrauch erleben: Täter können zur Verantwortung gezogen werden.

Täter-Opfer-Umkehr bei Rammstein

Die zweite Nachricht ist schlecht: Am 29. August stellte die Berliner Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Till Lindemann, den Sänger der Band Rammstein, ein. Stattdessen ermittelt nun die Staatsanwaltschaft im litauischen Vilnius – gegen Shelby Lynn. Die junge Frau hatte im Juni den vermuteten Missbrauch durch Till Lindemann öffentlich gemacht und damit einer regelrechten Flut weiterer Zeugnisse von Frauen*, denen ähnliches geschehen war, das Tor geöffnet. Der Sänger soll in einem Recruiting-System sehr junge Frauen für sexuelle Handlungen während und nach seinen Konzerten gesucht haben. Die Frauen berichteten von sexuellem Missbrauch durch Till Lindemann. 

Rammstein und Rubiales: Klagen als Täterschutz

Die beiden Fälle verbinden nicht nur die Anschuldigungen der Betroffenen im Hinblick auf sexualisierte Übergriffe und Machtmissbrauch, sondern auch die Strategie der mutmaßlichen Täter: Sowohl Rubiales als auch Lindemann reagierten auf die Anschuldigungen der Frauen umgehend mit Klagen. Rubiales veröffentlichte kurz nach dem Vorfall gemeinsam mit seinen Anwälten vier Bilder, die beweisen sollten, dass der Kuss einvernehmlich gewesen und von Hermoso ausgegangen sei. Er bezichtigte Jenni Hermoso der Lüge und kündigte gemeinsam mit dem Fußballverband an, gerichtlich gegen die Nationalspielerin vorzugehen – das alles, obwohl sie längst öffentlich ausgesagt hatte, dass der Kuss nicht freiwillig erfolgt war. 

Rammstein währenddessen reichte bereits im Juli in Vilnius eine Verleumdungsklage gegen Shelby Lynn ein. Anderen Frauen*, die sich öffentlich äußerten, sowie Medien, die über den Fall berichteten, ließ er Unterlassungserklärungen zukommen, in denen sie sich verpflichten sollten, nicht mehr über ihre Geschichte zu sprechen. Auch Campact erreichte als Reaktion auf eine Petition, die Rammstein-Konzerte in Berlin abzusagen, eine Unterlassungserklärung von Lindemanns Anwälten. Die Anwälte versuchten so einerseits die jungen Betroffenen einzuschüchtern und andererseits eine Debatte über die Legitimität von „Verdachtsberichterstattung“ zu etablieren. Statt sich mit den schwerwiegenden Anschuldigungen auseinanderzusetzen, versuchten Lindemann und seine Anwälte sie zu ersticken – und das Recht half ihnen dabei.

Die doppelte Verurteilung

Gerichtsprozesse zu sexualisierter Gewalt haben ein Problem: Das Verbrechen ist meistens ein Vier-Augen-Delikt, nur die Anwesenden wissen, was sich genau zugetragen hat. Unter anderem aufgrund dieser schwierigen Beweislage tun sich Gerichte häufig schwer mit der Verurteilung von Tätern sexuellen Missbrauchs.

Menschen nicht zu verurteilen, denen keine Straftat einwandfrei nachgewiesen werden kann, ist natürlich richtig. Doch es führt hier zu einem weiteren Problem: Auf eine Anklage wegen sexuellen Missbrauchs reagieren Anwälte der Täter häufig direkt mit einer Gegenanklage – wegen Verleumdung ihres Mandanten. Wird der mutmaßliche Täter dann auch nur wegen zu geringer Beweislage freigesprochen, nicht weil er seine Unschuld bewiesen hat, dann werden im Anschluss häufig die Betroffenen zu Schadensersatz verurteilt – eine doppelte Bestrafung, die viele Betroffene schon davon abhalten dürfte, überhaupt Anzeige zu erstatten. So entsteht ein Teufelskreis: Betroffene klagen Täter aufgrund der Gefahr einer eigenen Verurteilung gar nicht erst an – und so bleibt zum einen das Dunkelfeld sexualisierter Gewalt sehr hoch und zum anderen erhalten Täter einen Freifahrtschein. 

Vorgehen mit System

Die Fälle von Till Lindemann und Luis Rubiales sind sehr krass und prominent. Doch das Vorgehen hat System. Die Anwaltskanzlei Schertz Bergmann, die Till Lindemann vertritt und die Unterlassungsklagen und Verfügungsanträge gegen Medien und die aussagenden Frauen gestellt hat, vertrat bereits den wegen versuchter Vergewaltigung beschuldigten Luke Mockridge mit derselben Strategie. Einiges deutet darauf hin, dass sich auch weniger prominente Kanzleien dieser Strategie bedienen – weil sie funktioniert. Für die Betroffenen wird ihre Anzeige so schnell zu einer Frage des Geldes. Denn wenn die Täter Recht bekommen, dann müssen die Betroffenen oft Schadensersatz und die Prozesskosten zahlen. So ergeht es der Vloggerin Kayla Shyx, die auf YouTube über ihre Erfahrungen in der „Row Zero“ berichtete und ihr Video nun geringfügig kürzen und die Prozesskosten des Verfahrens tragen muss.

Rechtssystem schützt mutmaßliche Täter 

Rammstein und Rubiales: Beide Fälle zeigen ein Dilemma. Gerichte können und sollen mutmaßliche Täter nicht verurteilen, wenn die Schuld nicht bewiesen werden kann. Auf der anderen Seite werden aktuell Betroffene davon abgehalten, ihr Recht überhaupt einzuklagen und müssen mit hohen Kosten rechnen. So schützt das Rechtssystem eher mutmaßliche Täter als Betroffene sexualisierter Gewalt. Auch durch diese konkrete physische, psychische und ökonomische Bedrohung werden Frauen diskriminiert, eingeschüchtert und ihrer Rechte beraubt – und das muss sich dringend ändern.

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Autor*innen

Inken Behrmann ist für Klimaschutz und Feminismus unterwegs. Nachdem sie als Campaignerin bei Campact und in der Klimabewegung Kampagnen für Klimaschutz organisiert hat, promoviert sie aktuell an der Universität Bremen. Für den Campact-Blog schreibt sie Texte gegen das Patriarchat. Alle Beiträge

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