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Warum Deutschland beim „Vaterschaftsurlaub“ hinterherhinkt

Berufstätige Väter in der EU haben seit August 2022 Anspruch auf einen zehntägigen Sonderurlaub nach Geburt ihres Kindes. Deutschland hat die Umsetzung bislang versäumt – vor dem Berliner Landgericht hat ein Vater nun auf Schadensersatz geklagt. Mit Erfolg?

Das Foto zeigt einen Vater, das ein neugeborenes Baby im Arm hält. Er sitzt mit dem Rücken zu einem Sofabett. Neben ihm steht ein offener Laptop.
Foto: IMAGO / HalfPoint Images

Das Baby ist da – und der Vater muss zurück ins Büro. Ich kann mir gar nicht vorstellen, welche Gefühle das bei Vätern auslösen kann. Natürlich nicht. Denn ich bin nun mal kein Vater, sondern Mutter. Für mich galt nach meinen Geburten acht Wochen lang der Mutterschutz – und war in dieser herausfordernden Zeit extrem dankbar, dass mein Partner wenigstens für ein paar Wochen da war; Essen gekocht hat, Windeln gewechselt, Windeleimer geleert, Tränen getrocknet (und ja, die Tränen, sie kommen) oder das Baby gekuschelt hat, damit ich in Ruhe schlafen konnte. Denn genau das braucht eine Frau nach einer Geburt: Ruhe und Unterstützung. 

Der Mutterschutz ermöglicht es Müttern, sechs Wochen vor und acht Wochen nach Geburt eine bezahlte Auszeit zu nehmen. Verankert ist das Ganze im Mutterschutzgesetz. Der andere Partner hat bislang keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Sonderurlaub nach einer Geburt. Er muss auf die Kulanz des Arbeitgebers hoffen – oder Elternzeit beantragen. 

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Seit April dieses Jahres gelten bei der Elternzeit neue Regeln: Die zwei „Vätermonate“ dürfen nicht mehr beide parallel zur Elternzeit der Mutter genommen werden. Der Partner muss künftig mindestens einen Monat alleine zu Hause bleiben, wenn die Familie die vollen 14 Monate Elterngeld beziehen möchte. Seitdem werden noch mehr Paare abwägen müssen, ob sie den einen gemeinsamen Monat Elternzeit, der ihnen verbleibt, direkt in den ersten vier Wochen verbrauchen.

Ampel einigt sich im Koalitionsvertrag auf Recht auf Sonderurlaub 

Eigentlich sollte die Freistellung in der Zeit direkt nach der Geburt auch längst kein Thema mehr sein. Denn in ihrem Koalitionsvertrag vom 7. Dezember 2021 hatten sich SPD, Grüne und FDP auf zwei Wochen Sonderurlaub nach der Geburt geeignet. Auf Seite 79 heißt es: „Wir werden eine zweiwöchige vergütete Freistellung für die Partnerin oder den Partner nach der Geburt eines Kindes einführen.“

EU-Richtlinie schreibt Mitgliedstaaten Vaterschaftsurlaub vor

Mit ihrem Vorschlag reagierte die Ampel auf eine Vorgabe aus Brüssel. Doch umgesetzt hat sie die oftmals als Vaterschaftsurlaub bezeichnete Familienstartzeit bislang nicht. Dabei war sie – so wie alle EU-Mitgliedsstaaten – verpflichtet, die Regelung bis zum 2. August 2022 umzusetzen. 

In der EU‑Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben heißt es: „Die Mitgliedsstaaten ergreifen die notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Väter oder – soweit nach nationalem Recht anerkannt – gleichgestellte zweite Elternteile, Anspruch auf zehn Arbeitstage Vaterschaftsurlaub haben, der anlässlich der Geburt des Kindes des Arbeitnehmers genommen werden muss.“

Vater verklagt Staat auf Schadensersatz

Doch in Deutschland lag die Durchführung der Richtlinie 2019/1158 lange auf Eis – angeblich wegen Differenzen über die Finanzierung. Selbst ein Vertragsverletzungsverfahren, das die EU-Kommission im September 2022 gegen Deutschland einleitete, half nicht weiter. In Berlin zog nun ein 38-jähriger Familienvater vor das Berliner Landgericht, um den Staat auf Schadensersatz zu verklagen. Denn statt des „Vaterschaftsurlaubs“ musste der Familienvater nach der Geburt seines Kindes im Sommer 2023 Teile seines regulären Erholungsurlaubs verbrauchen, um in den ersten Tagen nach der Geburt bei seiner Familie sein zu können. 

Kommt die Familienstartzeit noch 2024?

Es ist die erste Familienstart-Klage dieser Art – und sicher nicht die letzte. Familienministerin Lisa Paus (Die Grünen) hat zwar bekannt gegeben, dass der Vaterschaftsurlaub noch 2024 kommen und im Mutterschutzgesetz festgeschrieben werden soll. Doch wann genau das Gesetz wirklich kommt und ob die Finanzierung dann auch tatsächlich geklärt ist, das steht noch nicht fest. 

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Autor*innen

Vera Kuchler arbeitet seit 2017 als Redakteurin bei Campact. Die ausgebildete Soziologin und gelernte Journalistin beschäftigt sich im Blog vor allem mit dem Thema „Arbeit und Geschlecht“. Alle Beiträge

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