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Ausstiegswillige

Die verurteilte NSU-Terroristin Zschäpe will in ein Ausstiegsprogramm, der verurteilte Unterstützer Eminger ist in so einem Programm. Doch wann ist ein Ausstieg ein Ausstieg?

Prozesstag 437: Beate Zschäpe beim NSU-Prozess
Prozess Tag 437: Beate Zschäpe beim NSU-Prozess / Foto: IMAGO / Eibner

Sie will rein, er ist bereits drin. In den vergangenen Tagen erklärte die verurteilte Rechtsterroristin des „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) Beate Zschäpe, ins sächsische Ausstiegsprogramm aus extremistischen Gruppen zu wollen. Der engste Vertraute des NSU André Eminger ist bereits in dem Programm. Zwei Ausstiegsbemühungen aus der rechtsextremen Szene, die auch durch das lange Schweigen vor Gericht diese Bemühungen belasten. 

Vom 6. Mai 2013 bis zum 11. Juli 2018 lief die Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht München. Der Hauptbeschuldigten Zschäpe und dem Unterstützer Eminger sowie drei weitere Personen waren wegen der Taten des NSU angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hielt dem NSU-Kerntrio – Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Zschäpe – vor, neun Morde an Migranten und einer Polizistin verübt zu haben, sowie zwei Sprengstoffanschläge und fünfzehn Raubüberfälle und dreiundvierzig Mordversuche. Die „Uwes“ von Zschäpe waren nicht angeklagt, da sie sich nach einem gescheiterten Überfall töteten. Am letzten Verhandlungstag verurteilte das Oberlandesgericht Zschäpe zu einer lebenslangen Haftstrafe und Eminger zu zweieinhalb Jahren Haft. An den 438 Verhandlungstagen sagten die beiden nichts zu weiteren Unterstützenden, nannten keine Namen, keine Strukturen. Sie schwiegen auch dann, als Angehörige sie unter Tränen im Gerichtssaal A 101 baten zu erklären, warum ihr Sohn, ihr Bruder ausgewählt und hingerichtet wurde.

Zschäpe gibt Mitschuld an NSU-Mordserie zu

Am 22. Mai räumte Zschäpe in der nicht öffentlichen Sitzung des bayrischen NSU-Untersuchungsausschuss erstmals ihre Mitschuld an den Morden ein. Sie selbst hätte nicht geschossen, doch sie denkt heute so mitgewirkt zu haben, „als hätte sie selbst abgedrückt“. In der Sitzung, die in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Chemnitz stattfand, wo Zschäpe seit 2019 einsitzt, soll sie weiter gesagt haben, dass sie sich hätte stellen müssen, nachdem sie vom ersten Mord erfahren hätte, „dann wäre alles andere nicht passiert“. Und sie sagte weiter, dass die Kriterien der Auswahl der Opfer „ausländisch klingender Name, vorzugsweise türkisch, und gute Fluchtmöglichkeit“ gewesen wären.

Diese Angaben wurden schon vor den Verfahren angenommen. Sie erklären allerdings nicht, ob nicht weitere Szenebekannte Hinweise auf die migrantischen Opfer gaben und erläutern ebenso nicht, warum die Polizisten ausgewählt wurden. Dem Wunsch von Zschäpe sind die Verantwortlichen in der JVA bisher nicht nachgekommen. Sie entschieden, dass die Zeit für eine Ausstiegshilfe noch nicht reif sei. Die interne Sozialtherapie für Zschäpe müsste weiter fortgeschritten sein und sie müssten sie noch besser kennenlernen, berichtete die Süddeutsche Zeitung. Die JVA scheint skeptisch zu sein. Kurz vor der Urteilsverkündung 2018 hatte Zschäpe zwar gesagt, dass sie nichts mehr mit der Szene zu tun haben wolle, aber ebenso betont sie, die Haltung ihrer Mitangeklagten zu akzeptieren.

Keine Skepsis scheint bei Eminger aufgekommen zu sein, die eine Aufnahme ins Ausstiegsprogramm ausschloss. Im Plädoyer hatte sein Anwalt noch dargelegt, dass sein Mandant „Nationalsozialismus mit Haut und Haaren“ sei. Bis zum zufälligen Auffliegen des NSU am 4. November 2011 hatte er immer wieder die Tarnung des Kerntrios mit aufrecht gehalten. Seit Juli dieses Jahres nimmt er an dem Programm teil. 

Wann ist ein Ausstieg ein Ausstieg?

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Doch wann ist ein Ausstieg ein Ausstieg? Bei den unterschiedlichen Ausstiegshilfen scheinen verschiedene Standards zu bestehen. In einzelnen Ausstiegsprogrammen genügt es, wenn die an einem Ausstieg Interessierten mit den politischen Aktivitäten aufhören oder nicht mehr straffällig werden. In weiteren Programmen werden die Ausgestiegenen eher als Aufhörende, Stillhaltende oder Abtauchende wahrgenommen.

Denn sie selbst haben ihre Vita nicht aufgearbeitet und die Betreuung hat keinen Wandel der Verhaltensweisen und menschenfeindlichen Einstellungen gefordert. Diese Programme verlangen, dass sich die Ausstiegswilligen fragen, was für Motive sie bewegten, sich der Szene anzuschließen. Kameradschaft allein genügt als Antwort nicht. Sie blendet aus, dass einen die Weltanschauung – das Abwerten von Menschen – vermeintlich selbst aufwertet und das Verhalten – Angriffe auf die „Feinde“ – stark erscheinen ließ. Erst wenn auch diese Motive, die einen in die Szene gezogen haben und darin hielten, mit benannt werden, kann eine tiefer gehende Aufarbeitung beginnen.

Schon weit vor den NSU-Verfahren wollten zwei Beschuldigte, die unterstützend tätig waren, ausgestiegen gewesen sein: Carsten S. im Jahr 2000 und Holger G. 2004. Reinhard Koch schätzte im Kontext des Prozesses 2013 allerdings ein, dass beide sich nicht wirklich intensiv mit ihrer Vita und ihrer Verantwortung auseinandergesetzt hätten. Der damalige Leiter der Arbeitsstelle Rechtsextremismus und Gewalt, die auch Aussteigende begleitet, betont, dass Carsten S. eben nicht sagte, dem Trio eine Waffe geliefert zu haben und Holger G. besorgte den Dreien weiterhin Pässe. Die Hinwendung von rechten Straftäter*innen zu Ausstiegshilfen kann auch aus der Hoffnung auf Straferleichterung erfolgen. 

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Autor*innen

Andreas Speit ist Journalist und Autor und schreibt regelmäßig für die taz (tageszeitung). Seit 2005 ist er Autor der Kolumne "Der rechte Rand" in der taz-nord, für die er 2012 mit dem Journalisten-Sonderpreis "Ton Angeben. Rechtsextremismus im Spiegel der Medien" ausgezeichnet wurde. Regelmäßig arbeitete er für Deutschlandfunk Kultur und WDR. Er veröffentlichte zuletzt die Werke  "Verqueres Denken – Gefährliche Weltbilder in alternativen Milieus" (2021) "Rechte Egoshooter" (Hg. mit Jean-Philipp Baeck, 2020), "Völkische Landnahme" (mit Andrea Röpke, 2019), "Die Entkultivierung des Bürgertums" (2019). Alle Beiträge

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