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„Um mein Leben gerannt“

In Henstedt-Ulzburg griff ein ehemaliges AfD-Mitglied Demonstrierende mit einem Pick-up an. Diese rechten Attacken erfasst die Bundesregierung nicht.

Autos als Waffe: Sowohl in Henstedt-Ulzburg als auch in Hamburg fuhr ein Fahrzeug gezielt auf Gegendemonstranten zu.
Wenige Wochen nach dem Vorfall in Henstedt-Ulzburg steuerte auch beim AfD-Parteitag in Hamburg ein Fahrzeug in Richtung Gegendemonstranten und verletzte einige. Foto: IMAGO / xcitepress

Knapp 90 Meter fuhr Melvin S. mit über 30 Kilometern pro Stunde auf dem Gehweg. Das ehemalige AfD-Mitglied hatte seinen Pick-up aber nicht falsch von der Straße gelenkt. Er fuhr am Rande einer AfD-Veranstaltung in Henstedt-Ulzburg gezielt auf Gegendemonstranten zu. „Ich bin wortwörtlich in Todesangst um mein Leben gerannt, als Melvin S. dieses riesige Auto auf mich zugesteuert hat und mich mehrere Meter damit gejagt hat“, sagt eine der Betroffenen. Als sie wegspringen wollte, erfasste sie das Auto. Kurz war sie bewusstlos, erlitt von Kopf bis Fuß Prellungen und Hautabschürfungen und musste im Krankenhaus behandelt werden. „Es hat mich nicht nur als Antifaschistin getroffen, es hat mich in erster Linie als die Schwarze Frau getroffen“, betont die 24-Jährige.

Autos als Waffen

Der Angriff in der schleswig-holsteinischen Stadt nahe Hamburg am 17. Oktober 2020 findet sich in der Statistik der Bundesregierung. Im Bundestag hat Martina Renner zu „Autos als Waffen“ nachgefragt. Nicht zum ersten Mal fasste die Bundestagsabgeordnete der Linken wegen solcher Angriffe nach. Erneut räumte die Bundesregierung ein: „In der bundeseinheitlichen polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wird das Tatmittel Auto nicht erfasst“, so könne auch nicht ausgesagt werden, welche Fälle „als politisch motiviert eingeschätzt“ werden könnte.

Andreas Speit ist Journalist und Autor. Im Campact-Blog schreibt er Beiträge zum Thema Rechtsextremismus.

In der Antwort vom 10. Juli dieses Jahres auf die Anfrage erklärt die Bundesregierung weiter, dass eine „automatisierte trennscharfe Auswertung“ aus welchen „politischen Hintergrund“ ein Fahrzeug als Waffe diente, nicht gegeben werden könnte. Auch weil unter dem Sammelbegriff „Verkehrsmittel Fahrzeug“ das Bundeskriminalamt (BKA) „Fahrräder, Traktoren, Rollstühle“ und „Gabelstapler“ sublimiere. „Es ist ein großes Problem, dass das Auto als Tatmittel weiter nicht gesondert statistisch erfasst wird. Stattdessen wird es in Fallstatistiken mit Fahrrädern und Rollstühlen gleichgesetzt“, sagt Renner.  Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion sieht aber nicht bloß die Zahlen: „Angesichts von Taten wie in Henstedt-Ulzburg ist das ein ignoranter Affront gegenüber den Verletzten und Betroffenen.“

Vier Demonstrierende verletzt

Der Angriff in Henstedt-Ulzburg ist eine der wenigen Attacken, die die Bundesregierung in der Auflistung „Delikte Tatmittel ‚Verkehrsmittel/Fahrzeug‘“ für die Jahre von 2020 bis 2023 politisch klar einordnet. Unter Nummer „123“ heißt es „Anzahl der Verletzen 4“ und „Phänomenbereich – Rechts“. Seit dem 3. Juli muss sich Melvin S. vor dem Kieler Landgericht wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr verantworten. „990 Tage. 32 Monate und 16 Tage oder 2 Jahre und 259 Tage“ nach der Jagd von S. mit seinem VW-Amarok rechnet ein Betroffener vor. Mit dem 3,5-Tonner erwischte der damals 19-Jährige einen heute 47-Jährigen und seinen Begleiter. „Ich dachte, ich sehe nicht richtig“, berichtet er und erinnert sich, dass zwei der an ihm Vorbeigehenden in einen Pick-up stiegen, losfuhren und auf den Gehweg bogen.

„Der Fahrer gab Vollgas und raste auf uns zu.“

„Der Fahrer gab Vollgas und raste auf uns zu“, sagt er. Melvin S. traf sie mit der Motorhaube. Beide wurden weggeschleudert und erlitten Prellungen und Schürfungen am Körper. Sein Begleiter erlitt zudem eine Kopfverletzung. Er sah noch, wie das Auto auf dem Gehweg weiterraste und die Frau traf. Sie leidet bis heute an dem Angriff, ebenso der 47-Jährige. Er kann wegen der Schmerzen im Rücken nicht mehr arbeiten: „Ich stehe vor der Frühverrentung“, so der Betroffene und somit auch „vor finanziellen Problemen“.

Täter hatte Kontakte ins rechtsextreme Milieu

Medien dürfen den Tätern nicht zu viel Raum geben. Lies hier den Beitrag von Victoria Gulde zum Jahrestag des Anschlags auf der Insel Utøya.

Die Betroffenen selbst dürften allerdings erst diese Anklagen gegen den Täter ermöglicht haben, der diverse digitale Kontakte zum rechtsextremen Milieu von „Ein Prozent für unser Land“ bis NPD (heute Die Heimat) unterhielt. Nach der Tat schrieb die Polizei in einer Pressemitteilung: „Demonstranten der rechten und linken Szene gerieten außerhalb des Veranstaltungsgeländes aneinander. Dabei wurde im Rahmen eines Verkehrsunfalls eine Person der linken Szene schwer verletzt.“ Einzelne Medien übernahmen die erste Darstellung der Polizei. Erst als Betroffene sich kurz darauf an die taz wandten, veränderte sich die Einordnung der Ermittlungsbehörden. 

Politische Relativierung hat Tradition

Diese politische Relativierung hat eine lange Tradition. Im Mai 1989 raste der damalige FAP-Funktionär und heutige Bundesvize von Die Heimat Thorsten Heise in Nörten-Hardenberg bei Göttingen mit einem Kübelwagen auf einen libanesischen Asylbewerber zu. Der Mann konnte sich nur durch einen Sprung ins Gebüsch retten. Die Kameraden von Heise beschossen den Asylbewerber allerdings danach mit Tränengas. Dass für den Betroffenen eine „zweifellos lebensgefährliche Situation“ bestand, erkannte das Landgericht Göttingen im Juli 1991 an. Doch die Richter*innen betrachteten den Vorfall letztlich als „Geschehen aus einer Bierlaune heraus“ und bewerteten die Tat juristisch als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Das Urteil: Heise bekam nur zwei Jahre auf Bewährung.

Nicht zuzuordnen

Ob im Parlament, auf der Straße oder im Internet: Rechtsextremismus ist gefährlich. Campact setzt sich entschlossen dagegen ein.

Die Kleine Anfrage von Renner offenbart die hohe Zahl von Fahrzeug-Attacken. Von 2020 bis 2023 listet die Bundesregierung unter „Delikte Tatmittel ‚Verkehrsmittel/Fahrzeuge‘ + Zusammenhang mit Demonstrationen“ alleine 212 Vorfälle auf. In demselben Zeitraum erfasste sie unter „Delikte Tatmittel ‚Verkehrsmittel/Fahrzeug'“ 446 Fälle – Stand der Antwort Juli 2023. In der Statistik im Kontext von Demonstrationen fällt im „Phänomenbereich“ eine Anmerkung immer wieder auf: „Nicht zuzuordnen“. Die „erneut hohe Zahl nicht zuordenbarer Taten mit Verkehrsmitteln auf Versammlungen“, findet Renner nicht bloß „auffällig“, sie befürchtet vielmehr, dass „politisch rechts einzuordnende Gewalt dadurch zunehmend entpolitisiert“ werde, „da hinter diesen Taten oftmals klassisch rechtsextreme Delikte und Motivationen stehen.“

Am 2. August wird der Prozess fortgesetzt. Das „Bündnis Tatort Henstedt-Ulzburg“ begleitet die Betroffenen. Sie sollen nicht allein gelassen werden. Das Bündnis ruft auch auf, den Prozess zu besuchen – aus Solidarität.

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Autor*innen

Andreas Speit ist Journalist und Autor und schreibt regelmäßig für die taz (tageszeitung). Seit 2005 ist er Autor der Kolumne "Der rechte Rand" in der taz-nord, für die er 2012 mit dem Journalisten-Sonderpreis "Ton Angeben. Rechtsextremismus im Spiegel der Medien" ausgezeichnet wurde. Regelmäßig arbeitete er für Deutschlandfunk Kultur und WDR. Er veröffentlichte zuletzt die Werke  "Verqueres Denken – Gefährliche Weltbilder in alternativen Milieus" (2021) "Rechte Egoshooter" (Hg. mit Jean-Philipp Baeck, 2020), "Völkische Landnahme" (mit Andrea Röpke, 2019), "Die Entkultivierung des Bürgertums" (2019). Alle Beiträge

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