Europa Klimakrise Menschenrechte
Klimaschutz: Dein Recht!
Der Verein "KlimaSeniorinnen" aus der Schweiz hat einen Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erzielt, der uns allen nützen könnte. Durch ihn öffnen sich plötzlich neue Chancen für den Klimaschutz.
Herzlichen Glückwunsch, liebe Klimaseniorinnen! Und herzlichen Glückwunsch auch an uns alle. Denn ein Gerichtsurteil, das der Verein „KlimaSeniorinnen“ Anfang April vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erstritten hat, nützt jetzt uns allen.
Der Verein aus der Schweiz und vier Frauen aus seiner Mitgliedschaft (alle über 80 Jahre alt) beschwerten sich beim Gericht, dass ihr Land nicht genug für den Klimaschutz tue und damit ihre Menschenrechte verletze. In ihrem Alter falle es ihnen körperlich besonders schwer, sich vor Hitzewellen zu schützen. Die Regierung müsse mehr tun, um den Temperaturanstieg einzudämmen.
Lena Rohrbach ist Fachreferentin für Menschenrechte im digitalen Zeitalter und Rüstungsexportkontrolle bei Amnesty International Deutschland.
KlimaSeniorinnen engagieren sich für alle
Sie bekamen Recht. Und das ist eine kleine Sensation. Denn der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet, man kann es sich denken, über Fragen der Menschenrechte. Seine Grundlage ist die Europäische Menschenrechtskonvention. Die ist allerdings von 1950 – also aus einer Zeit, in der noch niemand vom Klimawandel sprach. Ein „Recht auf Klimaschutz“ steht deshalb auch nicht wörtlich in der Menschenrechtskonvention. Das Gericht erklärte aber, dass ungenügender Klimaschutz eine „ernsthafte gegenwärtige und zukünftige Bedrohung“ der Menschenrechte ist. Konkret verletzt er das Menschenrecht auf Privat- und Familienleben. Das klingt erst einmal überraschend. Das Recht auf Privat- und Familienleben umfasst jedoch auch ein Recht, vor den negativen Folgen des Klimawandels auf das eigene Leben geschützt zu werden.
Das Urteil kommt zur rechten Zeit. Denn das neue verwässerten Klimaschutzgesetz erschwert es, rechtlich gegen zu laschen Klimaschutz der Bundesregierung vorzugehen. Das neue Gesetz enthält keine klaren Ziele mehr, wie viel CO₂ einzelne Sektoren (wie Verkehr, Landwirtschaft etc.) einsparen müssen. Deshalb kann auch nicht mehr geklagt werden, wenn diese nicht eingehalten werden – wie von Volker Wissings Verkehrsministerium, das die vereinbarten Ziele krachend verfehlt hat. Das Urteil gibt es jetzt aber neue rechtliche Argumente, um den Schutz des Klimas trotzdem auch in Deutschland auf dem Rechtsweg einzufordern.
„Dieses Urteil ist nicht nur ein Sieg für uns KlimaSeniorinnen. Unser Sieg ist ein Sieg für alle Generationen.“
Rosmarie Wydler-Wälti, Präsidentin der KlimaSenior*innen
Mit dieser Aussage unterstreichen die KlimaSeniorinnen die Wichtigkeit des Urteils – und freuen sich. Und womit? Mit Recht!