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Dieses CETA-Gutachten bereitet Bürgermeistern schlaflose Nächte

Ein monatelang unveröffentlicht gebliebenes Gutachten über das EU-Kanada-Abkommen CETA schockiert Kommunen und Bundesländer. Denn CETA kann für die öffentliche Daseinsvorsorge, für zahlreiche Stadtwerke, Krankenhäuser und Landesbetriebe massive Folgen haben.

Ein monatelang unveröffentlicht gebliebenes Gutachten über das EU-Kanada-Abkommen CETA schockiert Kommunen und Bundesländer. Lange Zeit dachten viele Kommunal- und Landespolitiker, CETA sei für sie ohne Belang. Weit gefehlt! CETA kann für die öffentliche Daseinsvorsorge, für zahlreiche Stadtwerke, Krankenhäuser und Landesbetriebe massive Folgen haben.

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CETA gefährdet die öffentliche Daseinsvorsorge. Animierte Grafik: Sascha Collet/Zitrusblau

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Weit mehr als nur Handel – alles wird dem Marktprinzip unterworfen

CETA steht für eine neue Generation von “Handels”-Abkommen. Neu ist der Anspruch, fast jedwede Aktivität den Liberalisierungspflichten zu unterwerfen. Es geht nicht nur um den klassischen Handel mit Gütern – sondern zum Beispiel auch Kultur, Bildung, Verkehr, Gesundheit, Friedhöfe – all das sind “Dienstleistungen”, und die könnte man liberalisieren. Die Ausnahmen kommen auf eine “Negativliste”, daher heißt das Fachwort für diese übergriffige Form der Liberalisierung “Negativlistenansatz”. Dieser Ansatz ist bei CETA zum ersten Mal in einem fertigen Abkommen verwirklicht.

Lecks im Schiff der kommunalen Selbstverwaltung und Demokratie

CETA schlägt zahlreiche Lecks in das Schiff, das den Namen Demokratie und kommunale Selbstverwaltung trägt. Denn alles was die Länder und Kommunen tun, muss dann konform gehen mit den Liberalisierungsverpflichtungen in CETA.

Aber halt, sagen uns die EU-Kommission, beruhigen uns Sigmar Gabriel (SPD) und Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Wir haben doch Ausnahmen von der Liberalisierung in das Abkommen reingeschrieben. So schrieb das Wirtschaftsministerium an ver.di:

„Die Bundesregierung achtet darauf, dass weder das TTIP-Abkommen noch CETA oder andere Handelsabkommen der EU die Entscheidungs- und Regelungsbefugnisse der Kommunen in Deutschland in Frage stellen. Im CETA-Abkommen ist dies auch abgesichert. Gleiches soll im TTIP-Abkommen geschehen, das noch nicht vorliegt.“

„Bewahren Sie Ruhe“, sagen uns also Merkel und Gabriel, es ist alles durch „Vorbehalte“ abgesichert.

Ein Gutachten für Winfried Kretschmann

Doch Winfried Kretschmann, der grüne Ministerpräsident von Baden-Württemberg, wollte es sich nicht leicht machen und einfach nur glauben, was die TTIP-Kritiker so schreiben. Daher hat sein Staatsministerium ein Gutachten in Auftrag gegeben, bei Professor Dr. Martin Nettesheim, einem renommierten Lehrstuhlinhaber für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht und Völkerrecht der Universität Tübingen und wahrlich kein TTIP-Kritiker. Nettesheims Aufgabe: Die Auswirkungen von CETA auf den politischen Gestaltungsspielraum von Ländern und Gemeinden zu untersuchen.

Was Nettesheim dann herausfand, hat es in sich. Denn: Der Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge ist alles andere als wasserdicht. Die Ausnahmen, die die EU und Deutschland in das Abkommen hineingeschrieben sind, lassen jede Menge Unklarheiten.

Musste darum sein Gutachten vor der Landtagswahl erst einmal eine Weile in der Schublade liegen, und wurde erst nach der Wahl veröffentlicht? Die Veröffentlichung erfolgte rein zufällig kurz nachdem Mehr Demokratie e.V. eine Anfrage auf Herausgabe des Gutachtens über das neue Informationsfreiheitsgesetz gestellt hatte.

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(Grafik: Ausriß Titelblatt Nettesheim-Gutachten)

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CETA betrifft alle: Bund, Länder und Kommunen

“Das Abkommen richtet sich grundsätzlich an alle Ebenen des staatlichen Aufbaus” (Nettesheim S.8), das heißt Bund, Länder und Kommunen. Und Nettesheim führt aus, dass CETA sie sofort bindet: Das Abkommen ist unmittelbar verpflichtendes Recht. „Die sich aus CETA ergebenden Bindungen müssen daher von den Ländern und Gemeinden beachtet werden.” (Nettesheim S.10).

CETA: Nicht nur ein Handelsabkommen – alle Sektoren des Wirtschaftslebens werden erfasst

Das CETA-Abkommen geht viel weiter als herkömmliche Handelsabkommen: Nettesheim schreibt, CETA ziele auf eine tiefgreifende und breite Öffnung der Wirtschaftsordnungen der Vertragspartner ab. Das “geht deutlich über das in herkömmlichen Freihandelsabkommen vorgesehene Niveau hinaus. Insbesondere werden nicht nur Hindernisse und Beschränkungen „an der Grenze“, also im Bereich der Zölle und handelspolitischen Maßnahmen, erfasst. Das Abkommen zielt auch darauf ab, mitgliedstaatliche Maßnahmen „hinter der Grenze“ einem Regime zu unterwerfen“ (S.6). Das Abkommen erstrecke sich auf alle Sektoren des Wirtschaftslebens – und der Begriff der Investition sei in CETA „weitgefasst” (S.11).

Unumkehrbar: Der universale Markt als Endziel der Geschichte

Dem Versuch und Irrtum demokratisch verfasster Politik wird mit CETA eine eindeutige Richtung verliehen: „Liberalisierungsschritte können auch nicht wieder rückgängig gemacht werden (…). Damit sind Rekommunalisierungen (…) fühlbare Grenzen gesetzt” (Nettesheim S.13). Das Lernen aus möglicherweise schlechten Erfahrungen wird unmöglich gemacht. In einer Zeit, in der moderne Ökonomen immer bescheidener werden, immer stärker auf Versuch und Irrtum als Entdeckungsverfahren auch für gute Politik setzen, glauben die Macher von CETA dank höherer Einsicht zu wissen, wohin die Reise gehen soll: Richtung Markt und Wettbewerb – die marktkonforme Demokratie.

Markt geht vor Regulierung

In der CETA-Präambel wird ein “right to regulate”, ein Recht staatlicher Stellen auf Regulierung festgehalten. Hoffnung keimt auf: Gilt doch das “Primat der Politik” über den Markt? Doch zu früh gefreut, denn Nettesheim warnt: “Diese Klauseln sind aber nicht unmittelbar operativ. Zudem sind sie inhaltlich sehr unscharf. Ihr Wert darf daher nicht überschätzt werden. (…) Als eigenständige Grundlage für die Herleitung von Freiräumen der Vertragsparteien – gar gegen ausdrückliche Verpflichtungen im operativen Teil – dienen sie nicht“ (Nettesheim, S.9).

Dort wo es wichtig wäre, im operativen Teil “enthält CETA keinen allgemeinen Vorbehalt hinsichtlich gemeinwohlförderlicher Normgebung. Dies gilt nicht zuletzt für den Bereich des Umwelt- und Verbraucherschutzes. (…) Das „right to regulate“ kann daher nur innerhalb der Liberalisierungsstrukturen von CETA wahrgenommen werden“ (Nettesheim, S.9).

Kurzum: Die Präambel enthält schöne Worte zum “Recht auf Regulierung”, zum Umwelt- und Verbraucherschutz – aber im Streitfall muss dieses Recht hinter den Liberalisierungspflichten zurückstehen. Markt geht vor Politik.

Kommunale Daseinsvorsorge ohne Schutz

Die kommunale Daseinsvorsorge ist für den Alltag der Bürger elementar. Denn dazu zählen unter anderem Nahverkehr, Gas-, Wasser-, und Elektrizitätsversorgung, Müllabfuhr und Abwasserbeseitigung, Bildungs- und Kultureinrichtungen, Krankenhäuser, Friedhöfe, Bäder. Oft wird die Daseinsvorsorge von Betrieben in der Hand oder im Auftrag der Kommunen wahrgenommen.

Professor Nettesheim schreibt dazu in seinem Gutachten:CETA stellt den Bereich der (…) Daseinsvorsorge nicht umfassend frei” (S. 22). Die Aufzählung der ausgenommenen Sektoren schirme den Bereich der Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge in den Ländern und Gemeinden nicht umfassend ab (S. 17). Insbesondere sind Unternehmen der öffentlichen Hand wie Stadtwerke gefährdet, wenn über sie Einnahmen zur Quersubventionierung anderer öffentliche Einrichtungen wie Schwimmbäder erzielt werden.

Nettesheims Fazit: “Der von CETA gewählte Regelungsansatz bringt es mit sich, dass selbst der unmittelbare und enge Bereich der Erbringung von Leistungen unter Einsatz von Hoheitsgewalt nicht eindeutig freigestellt ist. Der Preis könnte eine Erschwerung der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen im Kernbereich der Aufgabenzuständigkeit der Länder und Gemeinden sein.”

Kultur: eine schallende Ohrfeige für die Verhandler

Nettesheim hält fest, die EU unterwerfe den Bereich der Kultur grundsätzlich der Disziplin von CETA”. (S.29). “Dies schränkt die Freiheit der Länder und Gemeinden, (…) kulturpolitische Ziele zu verfolgen, nicht unerheblich ein” (S.30), vermerkt der Tübinger Professor und er verteilt dann gleich auch noch eine schallende Ohrfeige:

“Auch hier fällt auf, dass sich die Verhandlungspartner von CETA nicht darum bemüht haben, dem Bereich der Kultur einen eigenständigen und angemessenen Raum zu verschaffen. (…) Diese Auslassung ist insbesondere deshalb auffällig, weil die Präambel dem Bereich der Kultur angemessene Berücksichtigung schenkt. Man kann sich des Eindrucks nicht ganz verschließen, dass zwischen der Programmatik der Präambel und den konkreten operativen Bestimmungen bewusst eine Differenz geschaffen wurde.” (S. 31).

Wieder einmal: Schöne Worte zu Beruhigung der Öffentlichkeit – aber wo es ernst wird, keine verlässlichen Schutzbestimmungen. Kein Wunder, dass der Deutsche Kulturrat zu den entschiedensten Gegnern von CETA gehört.

Investitionsschutz: Unbestimmte Begriffe, die von einem “Handelskomitee” ausgelegt werden

CETA gewährt Investoren aus Kanada den Anspruch auf “faire und gerechte Behandlung” – ein sehr vager, auslegungsbedürftiger Begriff -, und ermöglicht es, diesen Anspruch vor einem Investitions-Schiedsgericht durchzusetzen. Ein mächtiges Instrument. Nettesheim kritisiert, dass dieser unbestimmte Begriff von einem Handelskomitee ausgelegt werden könne, ohne dass Parlamente gefragt werden oder zustimmen müssten (S.19). Damit bekommt ein mit Beamten besetztes Komitee quasi-gesetzgeberische Funktion.

Änderungsvorschläge wurden nicht umgesetzt

Nettesheim ist kein prinzipieller Gegner von CETA. Er hat daher in der Zusammenfassung eine Vielzahl von konkreten Textvorschlägen gemacht, wie die gefährlichen Unklarheiten, die unsere politischen Handlungsspielräume gefährden, beseitigt werden können. Doch keiner diese Vorschläge wurde im finalen CETA-Text umgesetzt. Die Kritik von Professor Nettesheim bleibt also bestehen: CETA enthält gefährlich viele Unklarheiten, die die demokratische Gestaltungsfreiheit von Ländern und Kommunen gefährden.

CETA: Auf Kollisionskurs mit der Demokratie

EU-Kommissarin Malmström, Wirtschaftsminister Gabriel und Kanzlerin Merkel ignorieren die Kritik von Nettesheim. Es ist klar: Sie wollen CETA auf Biegen und Brechen durchsetzen. Denn CETA ist das erste in einer ganzen Reihe von sogenannten Feihandelsabkommen der EU-Kommission. Daher steht weit mehr auf dem Spiel als “nur” ein Abkommen mit Kanada. Es geht um den Missbrauch der Handelspolitik als Brechstange gegen unsere Demokratie.
Es hängt an uns, ihnen nun so viel Druck zu machen, dass sie mit CETA nicht durchkommen.

Hilf mit CETA zu stoppen:


Hintergrund zu CETA: 5 Jahre im Geheimen verhandelt

CETA wurde von 2009 bis 2014 auf der Basis eines geheimen Mandats im Geheimen verhandelt. 1500 Seiten ist das Abkommen nun stark, in einer Handelsjuristensprache, die auch für Abgeordnete schwer verständlich ist. Der fertige Entwurf wurde im Herbst 2014 von der EU-Kommission öffentlich gemacht mit dem Hinweis, nun könne nichts mehr geändert werden. Seitdem sind nach massivem Druck nur die Klauseln über die Investor-Staats-Klagen (ISDS) etwas modifiziert worden, alles andere ist unverändert.

Wie oben gezeigt wurde, greift CETA sehr direkt, sehr weitreichend und praktisch irreversibel in unsere demokratischen Gestaltungsspielräume auf allen politischen Ebenen ein. Fast wie eine Wirtschaftsverfassung. Doch es gab niemals einen Diskussionsprozess, der diesen umfassenden Einschränkungen unserer demokratischen Gestaltungsfreiheit gerecht würde. Dennoch soll es nach dem Willen der EU-Kommission im Herbst diesen Jahres unterzeichnet und nach Absegnung auf EU-Ebene „vorläufig“ in Kraft gesetzt werden, noch bevor Bund und Länder – deren Kompetenzen beschnitten werden sollen – in Bundestag und Bundesrat darüber entschieden haben.

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Autor*innen

Jörg Haas, Jahrgang 1961, war Campaigner bei Campact. Nach einem Berufseinstieg in die Entwicklungszusammenarbeit in einem Regenwaldprojekt in Ecuador war er lange Jahre als Ökologiereferent für die Heinrich-Böll-Stiftung tätig. 2008 wechselte er als Programmdirektor zur European Climate Foundation. Intensives Engagement in den UN-Klimaverhandlungen in Kopenhagen. Ohne öffentliche Mobilisierung fehlt jedoch der Handlungsdruck - daher der Wechsel zu Campact, zuerst als Pressesprecher, dann als Campaigner. Alle Beiträge

14 Kommentare

Kommentare sind geschlossen
  1. CETA ist in derzeitiger Form ablehnen

    In einem gemeinsamen Aufruf, warnten schon vor einem Monat der Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Reiner Hoffmann, und der Vorsitzende des Canadian Labour Congress (CDC), Hassan Yussuff, davor, dass sich das Abkommen auch nachteilig auf die Beschäftigten auswirke.

    Deswegen müssten die Ceta-Verhandlungen erneut eröffnet werden – mit dem Ziel, „die Rechte der Beschäftigten, ihre Ansprüche auf gute Arbeit und ein anständiges Leben zu respektieren, die Umwelt und das globale Klima zu schützen und Verbraucherinteressen über Konzerninteressen zu stellen“.

    All das wird durch die jetzige Form des Vertrages nicht gewährleistet.

    Das ist auch deswegen problematisch, weil Ceta ja als Blaupause für das geplante europäisch-amerikanische TTIP-Abkommen dient.

  2. Für mich ist ein Handelabkommen normal nur ein Abkommen für Waren.
    Darf aber nicht die in die Wirtschaft und Sozialwesen eines Landes eingreifen.
    Ich verstehe nicht das Politiker sich das Recht nehmen, eine Demokratie in den Sand zu fahren.

  3. Wenn Ceta oder TTIP uns Verbrauchern wirklich so große Vorteile in den Wirschaftlichen, Kulturellen und Medizinischen Bereichen bringen würde, dann wären wir schon längst, bis ins Detail darüber informiert.
    Mittlerweile müsste doch auch dem letzten Politiker und Laie klar sein, das wir Europäer nur als zahlende Konsumenten gesehen werden.
    „Denn Sie wollen nur unser Bestes!“ Und das ist ihrer Meinung nach.
    „Unser Geld!“

  4. Wer war schneller ?
    Herr Erdogan oder die EU Kommission ?
    Antwort: Herr Erdogan.
    Er hat schließlich das Rechtssystem schon zu seinem Wohl geändert.
    Die EU Kommission hat noch nicht den letzten Schritt dahin getan.

  5. … schon traurig, dass ein aus Steuergeldern und damit ja von allen Bürgerinnen und Bürgern mitbezahltes Gutachten erst über den Hebel Informationsfreiheitsgesetz veröffentlicht wird. Aber das kommt eben raus, wenn konservative Grüne und angegrünte Konservative eine politische Soße anrühren.
    Weiterhin viel Erfolg mit der CETA-Kampagne!

  6. Da wird wohl das Wasser und die Grundnahrsmittel von Betroffenen sein und viele andere Dinge des täglichen Lebens!!
    Firmen wollen sich an diesen Dingen bereichern!!
    Nein zu ceta!!

  7. Das ist eine Kriegserklärung an die Zivilgesellschaft und damit werden unsere vielzitierten Werte wie Demokratie und Rechtstaatlichkeit ein Handelsgut. Und wer zahlt schafft an! Und unsere gewählten Volksvertreter verramschen das. Cui bono? Das ist doch die entscheidende Frage.

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