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Was ist eigentlich mit MIC?

Seit 2015 hat die EU-Kommission einen Plan: Sie will die privaten Schiedsgerichte (ISDS) durch einen Multilateralen Investitionssgerichtshof (MIC) ersetzen. Doch viele der Kritikpunkte an ISDS bleiben beim MIC bestehen. Verhandelt wird trotzdem.

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Im Mai 2015 hat die EU-Kommission ein sehr ehrgeiziges Projekt vorgeschlagen: die Schaffung eines Multilateralen Investitionsgerichtshofs (MIC). Der MIC soll die privaten Schiedsgerichte (ISDS) ersetzen.

Damit reagierte sie auf die anhaltende Kritik am ISDS (Investor-state dispute settlement, deutsch: Investor-Staats-Klageverfahren). Diese Schiedsgerichte waren Teil der Handelsabkommen TTIP und CETA. Den Kritiker/innen sollte mit dem seriösen Begriff des „Gerichtshofes“ der Wind aus den Segeln genommen werden – ohne die Probleme des Systems zu beseitigen.

Neuer Name – alte Probleme

Viele Punkte, die am ISDS kritisiert wurden, sind Teil des MIC. Wie bei den Schiedsgerichten sollen nur ausländische Konzerne den MIC anrufen können. Außerdem soll es weiterhin möglich sein, demokratische Entscheidungen für das öffentliche Wohl durch Klagen anzugreifen. Und wie bei den Schiedsgerichten sollen ausländische Konzerne Entschädigungssummen in Milliardenhöhe erstreiten können. Gummiparagraphen mit ungenauen Formulierungen wie „gerechte und billige Behandlung“ sollen das möglich machen.

Über 425.000 gegen den MIC

Der MIC ändert nichts Grundlegendes an dem ungerechten System, das ausländische Investoren bevorteilt. Die Empörung war dementsprechend groß: Über 425.000 Menschen unterzeichneten den Campact-Appell gegen den MIC.

Trotzdem hat der Europäische Rat im März 2018 Verhandlungen über den MIC zugestimmt. Dieser Schritt kam wenig überraschend. Immerhin sitzt die EU schon seit 2017 als Beobachter in der Arbeitsgruppe 3 der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht, die sich mit einer ISDS-Reform befasst.

Einstimmig für ISDS-Reform

Bei dem letzten Treffen dieser Arbeitsgruppe 3 Anfang November 2018 gab es einen Durchbruch: Alle 58 Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, haben sich zu einer ISDS-Reform bekannt. Die Entscheidung kam unerwartet. Denn bislang gab es neben den vielen Kritiker/innen auch stets Verfechter/innen des ISDS-Systems.

Jetzt können die Staaten Vorschläge einbringen, wie Investitionsschutz und Streitschlichtung in Zukunft aussehen sollen. Die EU wird die Idee des MIC weiter vorantreiben. Das nächste Treffen der Arbeitsgruppe 3 findet im April 2019 in New York statt.

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Autor*innen

Matthias Flieder ist studierter Geisteswissenschaftler und seit 2017 Campaigner bei Campact. Nachdem er zuvor für Greenpeace hauptsächlich für Klima- und Umweltschutz aktiv war, versucht er jetzt in allen Politikfeldern progressive Politik voranzubringen. Für den Campact-Blog schreibt er über die Freuden und Leiden des Fahrradfahrens und die deutsche Verkehrspolitik. Alle Beiträge

6 Kommentare

Kommentare sind geschlossen
  1. Wo sind jetzt die genauen Vorteile und Nachteile eine Multilateralen Investitionsgerichtshofes (MIC)?
    Und wie hoch schätzt ihr die Transaktionskosten davon ein?

  2. Wenn eine Firma aus dem Ausland sich hir
    nieder lassen will mus sie sich an die Gesetze
    in unseren Land halten,das heist auch an die
    Umweltgesetze sowie Tariefverträgen mit denn
    Gewergschaften müssen sie sich halten wenn
    sie hir Geschäfte machen wollen wie soll eine
    progressive Handelspolitik aus sehen ?
    ich kenne keine Partei die so eine Politik vertritt.

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