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Was steht wirklich im Koalitionsvertrag?

Was haben wir uns über den Koalitionsvertrag gefreut: Gleich an zwei Stellen verspricht die Ampel-Regierung Großes für gemeinnützige Körperschaften. Aber was geben die Formulierungen wirklich her? Und was hat die Ampel links liegen gelassen? Eine Analyse.

Die Ampel-Regierung hat in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, das Gemeinnnützigkeitsrecht überarbeiten zu wollen. Das bild zeigt Figuren von Annalena Baerbock, Olaf Scholz und Christian Lindner, die führenden Köpfe der Koalitionsverhandlungen. Foto: Paul Lovis Wagner / Campact
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Um das Gemeinnützigkeitsrecht wurde bis zum Ende der Koalitionsverhandlungen gerungen: Erst berieten die Fachpolitiker*innen der Arbeitsgruppen darüber, später sogar die Spitzenleute von SPD, Grünen und FDP. Dass ein derart unscheinbares Steuergesetz neben Riesenthemen wie klimaschädlichen Subventionen verhandelt wurde, ist zuerst vielleicht verwunderlich. Aber es zeigt: Die Zivilgesellschaft ist der Ampel-Regierung wichtig.

Sie verspricht gleich an zwei Stellen des Koalitionsvertrages Themen anzugehen, die unter gemeinnützigen Vereinen und Initiativen seit Jahren für große Unsicherheit sorgen. So klar wie dort hat bisher keine Regierung formuliert, dass sie bessere Rahmenbedingungen für alle Organisationen schaffen will, die sich auch politisch für ihre Satzungszwecke einsetzen. Das ist ein großer Erfolg für alle, die seit dem Attac-Urteil 2019 für eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts gekämpft haben.

Wenn alles gut läuft, müssen Vereine nicht mehr um ihre Gemeinnützigkeit fürchten, wenn sie Demos organisieren, Petitionen anstoßen oder direkte Gespräche mit Politiker*innen führen wollen. Oder noch konkreter: Ein Umweltschutz-Verein dürfte sich dann zum Beispiel überwiegend politisch für mehr Radwege einsetzen und der Fußballverein eine Mahnwache gegen Antisemitismus organisieren.

Aber wie immer bei Koalitionsverträgen kommt es auf die genauen Formulierungen – ja, einzelne Wörter! – an, die den Unterschied machen, ob ein formuliertes Ziel bloß eine Luftnummer oder ein wichtiges Versprechen ist. Deswegen muss man sich jede Formulierung genau ansehen – Satz für Satz. Los geht’s:

„Wir modernisieren das Gemeinnützigkeitsrecht, um der entstandenen Unsicherheit nach der Gemeinnützigkeitsrechtsprechung des Bundesfinanzhofes entgegenzuwirken und konkretisieren und ergänzen gegebenenfalls hierzu auch die einzelnen Gemeinnützigkeitszwecke.“

Was bedeutet das?

Das Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) von 2019 hat viele gemeinnützige Initiativen stark verunsichert. Zwar litten sie vorher schon unter Unklarheiten im Gemeinnützigkeitsrecht, das Attac-Urteil hat diese aber noch einmal deutlich verschärft – unter anderem, indem es den Zweck der politischen Bildung erheblich eingeschränkt hat. Das traf und trifft vor allem Vereine, die im Bereich Demokratie und soziale Gerechtigkeit arbeiten.

Denn im Gemeinnützigkeitsrecht gibt es eine Liste von 26 gemeinnützigen Zwecken, unter denen Organisationen ihre Auswahl treffen können. Wer zu anderen Themen gemeinnützig tätig werden will, hat Pech gehabt. Nun wird diese Liste zwar immer wieder ergänzt, aber es fehlen dennoch so wichtige Zwecke wie Demokratieförderung, Menschenrechtsarbeit oder soziale Gerechtigkeit. Deswegen sind viele Vereine auf den Zweck der politischen Bildung ausgewichen – so auch Attac, aber auch unzählige kleine Demokratieinitiativen, soziokulturelle Zentren und viele andere Vereine. Sie alle hängen aufgrund der Einschränkungen des BFH nun seit drei Jahren in der Luft.

Das Versprechen der Ampel, diesen Unsicherheiten entgegenzuwirken, würde also bedeuten, den Zweck der politischen Bildung neu aufzustellen. Besonders problematisch sind dabei das vom BFH aufgestellte Kriterium der „geistigen Offenheit“ und das Verbot, „die politische Willensbildung und die öffentliche Meinung im Sinne eigener Auffassungen zu beeinflussen“.

Denn es besteht die große Gefahr, dass das Kriterium der „geistigen Offenheit“ als allgemeines Neutralitätsgebot ausgelegt wird. Die Folge wäre eine false Balance, also eine falsche Ausgewogenheit, in der antidemokratische oder unwissenschaftliche fragwürdige Ansichten gleichauf mit mehrheitlich anerkannten und unterstützten Haltungen dargestellt werden. Das ist gerade bei den Kernthemen der politischen Bildung – Anti-Rechts-Arbeit, Demokratieförderung, Erinnerungsarbeit –, aber auch beim Klimaschutz höchst problematisch. Den Organisationen darüber hinaus noch zu verbieten, ihre eigenen Auffassungen beispielsweise in Demonstrationen oder offenen Briefen kundzutun, kommt einem starken Eingriff in die Meinungsfreiheit gleich.

Warum ist das wichtig?

Als Folge des Attac-Urteils haben mehrere Organisationen ihre Gemeinnützigkeit verloren, darunter Campact, aber auch kleine Vereine, die ohne den gemeinnützigen Status vor dem Aus stehen. So warten das Ludwigsburger DemoZ – ein 40 Jahre altes, soziokulturelles Zentrum – und die Petitionsplattform Change.org seit zwei Jahren auf die endgültige Entscheidung des Finanzamts. Das bedeutet: Die meisten öffentlichen Fördertöpfe – auch Corona-Hilfen – waren nicht mehr erreichbar, Stiftungsgelder durften sie nicht annehmen. Auch der Zugang zu öffentlichen Räumen ist oft an den Status der Gemeinnützigkeit geknüpft. Ohne treue Unterstützer*innen, die weiterhin zu den Organisationen halten, wäre eine Weiterführung der Arbeit extrem schwierig.

Zudem sind viele Organisationen der politischen Bildung durch das Attac-Urteil verletzlich gegenüber Angriffen von rechts. Das wiederum liegt an den schwammig formulierten Kriterien, die der BFH aufgestellt hat. In der Folge hat sich die Zahl der Anträge der AfD in Landtagen und im Bundestag gegen gemeinnützige Körperschaften erhöht, ebenso wie direkte Anzeigen von Organisationen bei Finanzämtern. Ein Beispiel ist ein Antrag der AfD-Bundestagsfraktion aus dem Jahr 2020. Eine kleine Anfrage an das niedersächsische Finanzministerium zeigt den Anstieg der Anzeigen bei Finanzämtern.

Und reicht das aus?

Der Koalitionsvertrag wählt mit der Formulierung „wir modernisieren“ zwar eine sehr verbindliche Form, sehr viel stärker als Formulierungen wie „wir prüfen“ oder „wir wollen“. Auch die Analyse ist klar formuliert: Nämlich, dass die Verunsicherung in der Zivilgesellschaft maßgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs entstanden ist. Bei den konkreten Schritten, wie Organisationen der politischen Bildung nun geholfen werden soll, hat der Koalitionsvertrag allerdings kaum etwas zu bieten.

Nur „gegebenenfalls“ wolle man die Liste der gemeinnützigen Zwecke in der Abgabenordnung ergänzen oder konkretisieren: Das ist eindeutig zu schwach formuliert. Stattdessen wäre es wichtig gewesen, die genauen Zwecke konkret zu benennen: So fordern wir zusammen mit einer breiten Allianz aus Organisationen, dass die Förderung der Grund- und Menschenrechte und die Förderung der sozialen Gerechtigkeit als neue gemeinnützige Zwecke eingeführt werden. Außerdem muss klargestellt werden, dass der Zweck der „allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens“ ein umfassender Demokratieförderzweck ist.

In punkto politische Bildung ist unabdingbar, in der Abgabenordnung einen modernen Begriff der politischen Bildungsarbeit zu verankern – also die Förderung der Befähigung der Bürger*innen zur Bildung einer politischen Haltung und zur wirksamen Beteiligung an aktuellen und gesellschaftspolitischen Debatten. Die Europarats-Charta zur Politischen Bildung und Menschenrechtsbildung formuliert so eine Empfehlung bereits.

„Wir wollen gesetzlich klarstellen, dass sich eine gemeinnützige Organisation innerhalb ihrer steuerbegünstigten Zwecke politisch betätigen kann …“

Was bedeutet das?

Nehmen wir wieder das Beispiel von einem Umweltschutzverein, der sich in irgendeiner deutschen Stadt für den Ausbau von Radwegen und besseren ÖPNV einsetzen will. Diese Ziele wird er jedoch nicht erreichen, ohne zu versuchen, auf Politik und Verwaltung einzuwirken. Er kann Petitionen starten, Proteste organisieren oder das Gespräch mit Kommunalpolitiker*innen suchen – allesamt Aktivitäten, die unter den Begriff der Einflussnahme auf die politische Willensbildung und öffentliche Meinungsbildung fallen.

Nun ist es laut Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs aber so, dass diese Aktivitäten gegenüber der anderen Arbeit des Vereins in den Hintergrund treten müssen. Was das genau bedeutet, und wie es zu messen ist, haben weder der Bundesfinanzhof noch die Finanzverwaltung definiert. Deswegen verunsichert es alle Vereine, deren Wirkungsbereich irgendwie mit einer politischen Zielsetzung verbunden ist. Das betrifft nicht nur den Klimaschutz oder den Umweltschutz, sondern fast die gesamte Bandbreite der gemeinnützigen Zwecke: vom Sport über die Volksbildung bis hin zu Kunst und Kultur, Entwicklungszusammenarbeit und Verbraucherschutz.

Dass die neue Bundesregierung nun also klarstellt, dass sich gemeinnützige Vereine ganz ohne Einschränkung für ihre Satzungszwecke auch politisch engagieren dürfen, ist ein wichtiger Schritt.

Warum ist das wichtig?

Das Hintergrund-Kriterium, das bisher für die Finanzämter bindend ist, verunsichert viele Vereine. Wie es bemessen werden soll, ist völlig unklar. Aber auch der Sinn einer solchen Einschränkung ist fraglich. Denn warum soll es nicht gemeinnützig sein, wenn sich ein Verein ausschließlich für bessere gesetzliche Regelungen zum Klimaschutz stark macht? Solange dieser Verein nicht selbst danach strebt, politische Macht zu erlangen – etwa durch die Teilnahme an Wahlen – steht dem Engagement ja nichts entgegen.

Denn zur Politik hin ist die Grenze für gemeinnützige Organisationen klar und deutlich: Die direkte oder indirekte Unterstützung von Parteien ist für sie tabu. Es besteht also nicht die Gefahr der verdeckten Parteienfinanzierung etwa durch politische Kampagnen im Sinne einer Partei, das ist im Gemeinnützigkeitsrecht glasklar geregelt.

Die engen Grenzen für politisches Engagement verunsichern gemeinnützige Organisation aber nicht nur, sie benachteiligen sie auch gegenüber Berufsverbänden wie Arbeitgebervertretungen, Industrielobby oder Wirtschaftsverbänden. Diese sind nicht nur finanziell viel mächtiger als die Zivilgesellschaft und dürfen auch ihre eigennützigen Interessen vertreten; im Gegensatz zu gemeinnützigen Vereinen dürfen diese sich auch noch unbegrenzt politisch für ihre Interessen einsetzen. Sie dürfen Parteien sogar direkt finanziell unterstützen – und genießen auch noch steuerliche Privilegien.

Die geplanten Änderungen der Ampel-Koalition würden nicht nur zu mehr Sicherheit für engagierte Vereine führen, sie würden den gemeinnützigen Sektor, der ausschließlich im Sinne der Allgemeinheit arbeitet, gegenüber Wirtschaftsinteressen stärken.

Und reicht das aus?

Das kommt drauf an. Eine solche Reform wird die Spielräume der gemeinnützigen Zivilgesellschaft nur dann wirklich erweitern, wenn die Politik unmissverständlich klarmacht, dass sie damit die bisherigen Regelungen der Finanzverwaltung und damit die Einschränkungen des Bundesfinanzhofs aushebelt. Nur dann hätte die Zivilgesellschaft wirklich die Möglichkeit, sich im Sinne der europäischen Menschenrechtscharta zu entfalten, die NGOs als vierte Säule neben den Medien mit der Aufgabe der Kritik und Kontrolle der Regierungen sieht.

„… sowie auch gelegentlich darüber hinaus zu tagespolitischen Themen Stellung nehmen kann, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden.“

Was bedeutet das?

Nehmen wir das zweite Beispiel: In einer Stadt hat es einen Anschlag auf eine Synagoge gegeben. Daraufhin bildet sich ein breites gesellschaftliches Bündnis, das ein Zeichen gegen Antisemitismus und Terrorismus setzen will. Der örtliche Fußballklub will sich auch beteiligen, ist aber durch die Gemeinnützigkeit daran gebunden, nur zu seinem Satzungszweck zu wirken – also dem Sport. Würde er sich nun an der geplanten Mahnwache beteiligen, vielleicht sogar finanziell, liefe er in Gefahr, gegen diesen Grundsatz zu verstoßen. Ob er dann gleich die Gemeinnützigkeit verlieren würde, hängt von der Kulanz des lokalen Finanzamts ab.

Die geplante Neuregelung der Bundesregierung will dieser Verunsicherung endlich ein Ende setzen. Mit dieser Bagatelleregelung würde sie die Meinungsfreiheit und das demokratische Engagement von gemeinnützigen Organisationen maßgeblich stärken.

Warum ist das wichtig?

Die Klimakrise, die Corona-Pandemie, das Erstarken von rechtsextremen Bewegungen – es gibt viele Themen, in der wir als Gesellschaft als Ganzes gefragt sind. Sich bei diesen Themen einzumischen, gehört zum Kern unserer demokratischen Kultur und bestimmt, wie wehrhaft wir gegen antidemokratische, rassistische und antisemitische Bewegungen sind. Dass sich gemeinnützige Körperschaften – auch im Rahmen ihrer Grundrechte, nämlich der Meinungsäußerungsfreiheit – am gesellschaftlichen Diskurs beteiligen dürfen, muss selbstverständlich sein. Deswegen ist diese Änderung mehr als überfällig.

Und reicht das aus?

Sollte die Formulierung aus dem Koalitionsvertrag in dieser Form ins Gesetz übernommen werden, wäre sie eine gute Klarstellung für gemeinnützige Organisationen, die sich hin und wieder am gesellschaftlichen Diskurs beteiligen wollen. Bei ihren Äußerungen wären sie natürlich daran gebunden, dass ihre Arbeit auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen muss. Das bedeutet: Hetze, Beschimpfungen, Verleumdungen und Beleidigungen wären tabu.

Fraglich ist, ob durch einen solchen Paragrafen auch Fälle abgedeckt sind, in denen sich ein Verein nicht nur äußern, sondern auch tatkräftig engagieren möchte. Also beispielsweise der Sportverein, der in den Anfängen der Corona-Pandemie Masken genäht oder Spenden für Obdachlose gesammelt hat. Das müsste unbedingt noch geklärt werden, um den Organisationen Sicherheit zu verschaffen.

„Wir verbinden dies mit Transparenzpflichten für größere Organisationen.“ „Wir schaffen handhabbare, standardisierte Transparenzpflichten und Regeln zur Offenlegung der Spendenstruktur und Finanzierung.“

Was bedeutet das?

Die neue Bundesregierung formuliert hier das Ziel, mehr Transparenz bei der Frage zu schaffen, wer eigentlich hinter gemeinnützigen Organisationen steht: Woher kommt das Geld? Welche politischen Interessen spielen dabei eventuell eine Rolle?

Warum ist das wichtig?

Spenden an gemeinnützige Vereine lassen sich von der Steuer absetzen. Dabei ist es so, dass der Steuervorteil eines*r Spender*in wächst, je mehr die Person spendet, aber auch, je mehr sie verdient. Das ist bei Parteispenden anders: Sie werden zwar noch stärker vom Staat gefördert, allerdings ist dieser Betrag gedeckelt. Zudem müssen Parteispenden teilweise veröffentlicht werden, ab einem Betrag von 50.000 € sogar sofort. Wer an gemeinnützige Vereine spendet, ist bisher öffentlich nicht einsehbar.

Die Ampel hat sich nun im Koalitionsvertrag geeinigt, gemeinnützigen Organisationen zu erlauben, sich stärker politisch einzumischen. Gleichzeitig will sie ihnen auferlegen, ihre Finanzierung transparent zu machen. Damit will sie verhindern, dass einzelne Spender*innen ihre eigenen Interessen auch durch politische Einflussnahme dort durchsetzen, wo es darum geht, im Interesse aller zu wirken.

Im Hinterkopf hat die Ampel dabei sicherlich Parallelstrukturen, wie jene des dubiosen, schweizerischen Spendenvereins, der im Wahlkampf 2017 Kampagnen für die AfD gefahren hat. Mit strengeren Transparenzregeln will sie verhindern, dass eine solche Umgehung der Parteienfinanzierung unter der Tarnung eines gemeinnützigen Vereins stattfinden kann.

Und reicht das aus?

Aus Gesprächen mit Politiker*innen wissen wir: Bisher gibt es keine konkreten Ideen, wie die Transparenzregelungen aussehen sollen. Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel, dass Vorhaben im Rahmen des Zuwendungsempfänger-Registers umzusetzen, dass 2024 in Kraft treten soll. Dort sollen alle gemeinnützigen Körperschaften mitsamt ihrer Förderzwecke öffentlich einsehbar sein.

Fest steht bereits jetzt: Gegen eine Offenlegung der Spendenstruktur gibt es viele Vorbehalte aus der Zivilgesellschaft – aus Sorge vor dem daraus entstehenden bürokratischen Aufwand. Im Koalitionsvertrag steht bisher wenig, um diese Sorge zu lindern – außer, dass die Transparenzpflichten nur für „größere Organisation“ gelten und dabei handhabbar bleiben sollen. Was das genau heißt, ist allerdings ebenfalls unklar bisher.

Fest steht: Die Ampel-Koalition hat noch einige Nachbesserungsarbeiten vor sich, bevor das neue Gemeinnützigkeitsrecht an den Start gehen kann. Deswegen setzt sich Campact als Bürgerbewegung zusammen mit seinen Bündnispartner*innen für die weitere Überarbeitung ein – in Gesprächen mit Politiker*innen, mit Rechtsgutachten und starken Aktionen.

Unterstütze unsere Gemeinnützigkeits-Kampagne und hilf mit, ein gerechteres Gemeinnützigkeitsrecht durchzusetzen!

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Autor*innen

Ann-Kathrin Seidel arbeitet seit 2019 bei Campact und ist Expertin für Gemeinnützigkeitsrecht. Die frühere Journalisten hat in Israel studiert und engagiert sich gegen Antisemitismus. Alle Beiträge

1 Kommentar

Kommentare sind geschlossen
  1. Ich kann bei der Regierung noch keinen Kurs er kennen
    sie haben zwar viel versprochen, ob sie das alles ein
    halten können ist fraglich es gibt zu viele Baustelen
    die bewältigt werden müssen, für mich sind vier Jahre
    zu wenig um alle Aufgaben zu erledigen .

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