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Recht oder nicht recht? Über Widersprüche und rote Briefumschläge

„Einen roten Umschlag kann man immer mal gebrauchen. Ich freue mich schon auf meinen“, erklärte ein Bild-Verweigerer auf Facebook. „Ich will weder die Bild noch einen Umschlag vom Axel-Springer-Verlag“, meinte dagegen ein anderer. Auf die Information, dass die Gratis-Bild-Aktion tatsächlich stattfinden soll (wir berichteten in unserem Blog), gab es unterschiedliche Reaktionen. Im Campact-Team haben wir […]

„Einen roten Umschlag kann man immer mal gebrauchen. Ich freue mich schon auf meinen“, erklärte ein Bild-Verweigerer auf Facebook. „Ich will weder die Bild noch einen Umschlag vom Axel-Springer-Verlag“, meinte dagegen ein anderer. Auf die Information, dass die Gratis-Bild-Aktion tatsächlich stattfinden soll (wir berichteten in unserem Blog), gab es unterschiedliche Reaktionen. Im Campact-Team haben wir ausführlich über mögliche weitere Schritte diskutiert. Hilfreich dabei waren die Kommentare und Anregungen, die uns über Facebook und per E-Mail erreichten. Zudem baten wir unseren Anwalt, uns eine juristische Einschätzung der Sachlage zu geben.

Viele Bild-Verweiger/innen haben sich gefragt, ob der Widerspruch nicht auch die Infopostsendung abdeckt und damit die Zusendung des Briefs unzulässig wäre. Nach Einschätzung unseres Anwalts umfasst der Widerspruch die Infopostsendung jedoch nicht unbedingt. Im Widerspruch wird der Axel Springer AG zwar untersagt, die Bild-Zeitung „oder andere Erzeugnisse“ zuzustellen. Diese Formulierung kann jedoch so interpretiert werden, dass sich „andere Erzeugnisse“ nur auf Zeitungen und Zeitschriften bezieht, nicht aber auf andere Druckerzeugnisse wie die Infopostsendung. Deshalb ist im Zweifel davon auszugehen, dass der Widerspruch die Infopostsendung nicht umfasst. Das ist natürlich ziemliche Haarspalterei, doch auf diese kommt es im Zweifelsfall bei juristischen Fragen oftmals an.

Es ist natürlich möglich, der Zustellung des roten Umschlages zu widersprechen. Wir haben uns aber entschieden, einen derartigen Widerspruch nicht formalisiert über unsere Webseite anzubieten. Zum einen ist fraglich, ob es jetzt – nur wenige Tage vor der Verteilaktion – für den Axel-Springer-Verlag überhaupt noch logistisch möglich wäre, diese Widersprüche umzusetzen – und ob sie damit vor einem Gericht nicht sogar Recht bekommen würden. Nicht umsonst hat der Axel-Springer-Verlag lange geheim gehalten, ob sie die Gratis-Aktion tatsächlich durchführen und wie sichergestellt werden soll, dass alle Widersprüche berücksichtigt werden. Außerdem: Das Ziel der Kampagne, eine kritische Debatte über die Methoden der Bild-Berichterstattung anzustoßen, haben wir – so oder so – auf jeden Fall erreicht und dem Axel-Springer-Verlag damit gehörig die Suppe versalzen.

„Ich will keine Bild in meinem Briefkasten, weil…“ Mit Plakaten und einer „Twitter-Wand“ vor dem Springer-Hochhaus brachten wir über tausend persönliche Absagegründe vor das Axel-Springer-Hochhaus

So viel wie über diese Kampagne ist selten über eine unserer Aktionen berichtet worden. Auf Facebook und Twitter, in Blogs sowie in dutzenden Zeitungsbeiträgen und Kommentaren wurde berichtet, diskutiert, argumentiert (siehe dazu unsere Blogbeiträge hier und hier mit vielen Links). Viel Aufmerksamkeit bekam die Bild in den vergangenen Monaten – aber eben keine angenehme. Mit groß angelegten Werbekampagnen hat Bild in den vergangenen Jahren versucht, sich als seriöse und kritische Zeitung zu präsentieren und sich so ein Stück weit(er) in die Mitte der Gesellschaft zu rücken. Auch die Gratis-Aktion ist letztlich eine gigantische Werbekampagne – auch wenn sie pompös unter dem Titel „Bild beschenkt ganz Deutschland“ läuft. Doch dieses mühsam und mit viel Geld erkaufte Image bekommt durch kritische Berichterstattung deutliche Kratzer. Unsere Kampagne hat dazu ein gutes Stück beigetragen.

„Ich will weder die Bild noch einen Umschlag vom ASV – und es geht niemanden etwas an, ob ich das will oder nicht. Das ist Datenschutzverletzung!“ Dieser Kommentar erreichte uns auf Facebook. Wir schätzen die Sachlage so ein: Die roten Umschläge werden dazu verwandt, die Widersprüche umzusetzen und erscheinen dabei auf den ersten Blick als ein effizientes und zuverlässiges Mittel. Für die Zusteller/innen der Deutschen Post wird mit den Umschlägen sehr deutlich, wer eine Bild bekommen darf – und wer eben nicht. Unser Widerspruchstext hat dem Axel Springer Verlag jedoch enge Grenzen gesetzt. Ob die Sendung eines adressierten Umschlags tatsächlich „zwingend notwendig“ ist, ist zumindest fraglich. Zumal der Umschlag durch das große Format und die rote Farbe sehr auffällig ist. Daher haben wir uns entschieden, den Vorgang mit der Bitte um schnelle Prüfung an den zuständigen Berliner Datenschutzbeauftragten zu schicken. Über das Ergebnis halten wir Euch auf dem Laufenden!

PS. Ein kleiner Nachtrag: Oft wurde vorgeschlagen, die Umschläge einfach „zurück an Absender“ zu schicken. Doch das bringt leider nichts: Da es sich um Infopost mit vergünstigtem Porto handelt, würden die Briefe von der Post vermutlich einfach entsorgt.

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176 Kommentare

Kommentare sind geschlossen
  1. Vorschlag: Entsorgung des ungeöffneten roten Umschlags im nächstgelegenen Bild-Zeitungskasten. Dann können sie sich selbst um die Beseitigung das Papiermülls kümmern.

    @campact: „Suppe versalzen“… naja, im Endeffekt evtl. doch eher Werbung für den Springerverlag? Eine Aktion mit jeder Reichweite – aber nicht jeder, der sie mitbekommen hat, wird unserer Meinung sein.

  2. Man sollte ein Hinweisschild basteln indem man alles vom ASV (Zeitungen, Prospekte, Inforpost usw.) ausdrücklich verweigert und mit Strafrechtlichen konzequenzen droht. DIese könnte dann von 300.000 leute an den Briefkasten geklebt werden. Oder man gibt die DInger einfach dem Briefträger wieder mit 🙂 MIt dem Satz ungeöffnbet bitte zurück. xD

  3. …ich werde meinen Briefkasten zukleben und den Namen abmachen – die Zeit nehm ich mir – ist nicht überall eine Alternative, aber in meiner Stadt stehen in fast jedem Wohnhaus/Block mehrere Wohnungen leer, so dass der Briefträger erstmal rausfinden muss, ob ich da überhaupt noch wohne und WELCHER Briefkasten meiner ist, was dann nicht mehr möglich ist. Und ob er sich die Mühe macht, dann den/die Briefkasten aufzupulen, um so ne dämliche Zeitung da reinzuschmeissen ist fraglich…DAS geht auch in Häusern mit mehreren Verweigerern…der Postbote kann dann nicht wahllos Umschläge und Zeitungen in den Kästen versenken, DARF ER NICHT, MUSS ZURÜCKGEHEN an ASV !!!

  4. Was macht eigentlich die Post, wenn diese Art von Altpapier (blöde Zeitung oder roter Umschlag) in der Tonne, sondern im Briefkasten landet?

  5. Klar ist es so, dass die „Zurück an Absender“-Umschläge den ASV nicht erreichen werden, aber auch die Post könnte ja ins Grübeln kommen, ob sich weitere Kooperationen mit BILD angesichts des Mehraufwandes massenhafter Retouren denn lohnt.

    • Das ist – denk ich – der am einfachsten für alle zu realisierenden Vorschlag mit Aussicht auf Besserung.

  6. Warum machen ihr Euch nur Probleme mit der Bild ..Garnicht darauf reagieren ….denn schlechte Reklame ist auch gute Reklame für Bild.. und ab damit in die Mülltonne.
    Bei einer Abmeldung müsst Ihr Euere komplette Anschrift angeben. Dann haben die
    für die nächste Reklame ..schon euere Anschrift…kostenlos ..hahaha

  7. … und wenn ich an dem Tag zufälligerweise meinen Briefkasten im Keller habe, um ihn neu zu streichen?

  8. Ich hatte vor ein paar Tagen hier meine Ablehnung abgesendet und in meinem Text, den man ja modifizieren konnte, ausdrücklich jedeweder Kontaktaufnahme widersprochen, insbesonder Zusendungen adressiert an mich in Umschlägen!

    Das sollte doch ausreichen!

    Freundliche Grüße Martin

  9. wenn ich einen Zettel an meinem Briefkasten anbringe, auf dem steht:

    KEINE BILDZEITUNG UND KEINE INFOPOST DES SPRINGERVERLAGES“

    Muss sie Post sich daran halten??

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